Dies ist ein Beitrag zum Thema betreuerin für oma werden im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
hallo erstmal
ich würde gerne die betreuerin für oma werden. Allerdings habe ich da vorher ein paar fragen zu und ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
#1 |
Gesperrt
Registriert seit: 23.04.2010
Beiträge: 5
|
![]()
hallo erstmal
ich würde gerne die betreuerin für oma werden. Allerdings habe ich da vorher ein paar fragen zu und hoffe ihr könnt mir die beantworten. Also folgende Situation mein Opa ist vor garnicht allzulanger zeit verstorben und da hatte mein onkel die vormundschaft für. Leider hat er in keinem Punkt in dem Willen meines Opas gehandelt. Damit das nicht auch bei meiner Oma pasiert möchte ich jetzt schon mal alles abklären das ich und meine mutter entscheiden dürfen was gemacht wird wenn sie irgenwann nicht mehr so fit ist wie heute. Im moment klappt bei ihr alles noch prima. Sie wohnt alleine kann sich noch selber versorgen usw. so das also kein Grund besteht das sie sich oder andere gefährtet. Nun zu meinem Problem Ich kenn das nur so das der Betreuer/Vormund alles was er in finanzeller hinsicht tut nachweisen muss. Problem an der Sache ist das meine Oma ihre Finanzen noch selber erledigt. Müssen die dann auch nachgewiesen werden? Weil das will meine Oma nicht. Oder kann man die Finanzen auch erstmal noch rauslassen so das ich erstmal nur als betreuerin einspinge wenn es ihr mal nicht so gut geht und dann erst die Finanzen mit übernehme? Das ist erstmal das wichtigste an der Sache Ich hoffe ihr könnt mir da helfen. MFG |
![]() |
![]() |
![]() |
#2 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
|
![]()
Die Oma könnte, wenn sie noch fit ist, auch eine Vorsorgevollmacht erteilen und vielleicht ihrer Tochter oder ihrer Enkelin eine Bankvollmacht geben, da Banken Vollmachten, die nicht durch den Notar (oder durch die Betreuungsstelle) beglaubigt sind, nicht anerkennen. Dann müsste das Betreuungsgericht gar nicht mitwirken.
|
![]() |
![]() |
![]() |
#3 |
Gesperrt
Registriert seit: 23.04.2010
Beiträge: 5
|
![]()
Und wenn es ihr mal nicht mehr so gut geht kann ich dann einfach zum gericht gehn und sagen das es ihr nicht mehr so gut geht und werd dann ohne probleme die betreuerin? Und kann wenn Oma das so macht auch noch ein anderer die betreuung für oma beantragen. Weil wie ich schon geschrieben hab möchte meine Oma auf keinen Fall das mein Onkel der Betreuer werden kann.
|
![]() |
![]() |
![]() |
#4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,063
|
![]()
Hallo sweety
Das spannende ist Folgendes: So wie Du es schilderst kann Deine Oma noch alles gut selber erledigen. Damit erfüllt sie nicht die Voraussetzung für eine rechtliche Betreuung - und das Gericht wird (zumindest jetzt) noch keine Einrichten. Gleichzeitig (oder besser ![]() Und: Wenn eine Vorsorgevollmacht besteht und Oma ist nicht mehr in der Lage alles selber zu regeln, dann wird das Gericht gerade wegen der Vollmacht keine Betreuung einrichten. Durch eine Vollmacht kann man diese ganzen Sachen auch ohne Gericht regeln. Zur Vollmacht selber: In der Vollmacht kann die Oma z.B. reinschreiben, ab wann diese Vollmacht gelten soll (z.B. wenn ein oder zwei Ärzte unabhängig voneinander feststellen, dass sie ihre Sachen nich mehr selber regeln kann und damit die Voraussetzung für eine Betreuung erfüllen würde). Zu Vollmachten gibt es vielleicht in Deiner Gegend Fortbildungsveranstaltungen bei der VHS oder von Heimeinrichtungen. Du kannst auch in der Betreuungsstelle nachfragen, wie Du diesbezüglich an Informationen kommst. Viel Glück wünscht Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
![]() |
![]() |
![]() |
#5 |
Gast
Beiträge: n/a
|
![]()
Hallo sweety!
Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht kann Deine Oma auch noch eine Betreuungsverfügung niederschreiben - am Besten zusammen mit der Vorsorgevollmacht. Da steht dann drin, wer zum Betreuer bestellt werden soll, wenn die Vorsorgevollmacht für bestimmte Aufgaben, die man nicht hat vorhersehen können, mal nicht ausreichen sollte. Viele Grüße Elinor |
![]() |
![]() |
#6 |
Gesperrt
Registriert seit: 23.04.2010
Beiträge: 5
|
![]()
muss die Betreuungsverfügung von Notar beglaubigt werden?
|
![]() |
![]() |
![]() |
#7 |
Gesperrt
Registriert seit: 23.04.2010
Beiträge: 5
|
![]()
Und dann noch ne frage geht das ganze nur bis zu ihrem Todestag (der hoffentlich noch weit in der Zukunft liegt) oder auch soweit das ich noch bestimmen kann wie meine Oma beerdigt wird. Das wär meiner Oma glaube ich am wichtigsten von allem.
Und allen die mir bisher und auch weiterhin helfen vielen lieben dank |
![]() |
![]() |
![]() |
#8 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
|
![]()
Hallo Sweety
Also zur Betreuungsverfügung: Sie ist sowas wie eine Willenserklärung deiner Oma, wie eine Betreuung ausgestaltet werden soll, wenn dann eine nötig wird. Sie kann darin auch festlegen, wer Betreuer werden soll und auch jemanden als Betreuer ausschließen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Wichtig ist der Eindruck des Gerichtes. Du kannst das auch hier, speziell unter "Inhalt" und "Form" nachlesen Betreuungsverfügung ? Betreuungsrecht-Lexikon Die Betreuung endet mit dem Tod der Betreuten. Punkt. Der Betreuer hat dann nur noch Aufgaben der Vermögenssicherung wahrzunehmen, bspw. alle Daueraufträge und Zugangsberechtigungen zum Konto zu löschen, eine evtl. vorhandene Immobilie zu sichern usw. Beerdigungssachen gehören nicht dazu. Das kannst du aber als Angehörige erledigen und deine Großmutter kann dies auch jetzt schon verfügen. Gr. R.
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" Geändert von Rudi (26.04.2010 um 06:19 Uhr) |
![]() |
![]() |
![]() |
#9 |
Gesperrt
Registriert seit: 23.04.2010
Beiträge: 5
|
![]()
Vielen Dank euch allen nochmal. Ihr habt mir damit wirklich sehr geholfen.
|
![]() |
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Stichworte |
angehörige, betreuungsverfügung, betreuungsvollmacht, einrichtung der betreuung, vollmacht, vorsorgevollmacht |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|