Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Wohnungsauflösung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsauflösung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, in den nächsten Wochen -Genehmigung(Formsache) vom AG steht noch aus, werde ich die Mietwohnung der Betreuten kündigen. Anschließend steht ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 26.04.2010, 18:58   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 41
Standard Wohnungsauflösung

Hallo,

in den nächsten Wochen -Genehmigung(Formsache) vom AG steht noch aus, werde ich die Mietwohnung der Betreuten kündigen.
Anschließend steht die Wohnungsauflösung an - mit einer Firma habe ich diesbezüglich bereits Vorgespräche geführt und einen seriösen Eindruck gewonnen.
Habe aber jetzt gehört, dass 3 Angebote(Festpreis wird ohnehin von mir verhandelt) eingeholt werden müssen und dem AG entsprechend zur genehmigung vorgelegt werden müssen.

Stimmt das?
__________________
Viele Grüsse aus Franken
Frankonian ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2010, 19:02   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin Frankonian

Das handhabt jedes Gericht anders. Am besten ist es, wenn Du bei dem Rechtspfleger kurz nachfragst. Mit seiner Antwort wirst Du dann beim Umsetzen die geringsten Schwierigkeiten bekommen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2010, 20:46   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo zusammen,

ich denke hier hat sich ein Missverständnis eingeschlichen.
Die Angebote zur Entrümpelung müssen dem Gericht nicht vorgelgt werden. Wen er letztendlich beauftragt hat der Betreuer alleine zu verantworten bzw. beurteilen.
Aber das Sozialamt als Kostenträger der Entrümpelung verlangt oft 3 Angebote.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2010, 14:10   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 41
Standard Wohnungsauflösung

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.
__________________
Viele Grüsse aus Franken
Frankonian ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
genehmigung, sozialamt, wohnungsauflösung, wohnungskündigung


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:24 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39