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Wohnungsauflösung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsauflösung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, in den nächsten Wochen -Genehmigung(Formsache) vom AG steht noch aus, werde ich die Mietwohnung der Betreuten kündigen. Anschließend steht ...


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Alt 26.04.2010, 18:58   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 41
Standard Wohnungsauflösung

Hallo,

in den nächsten Wochen -Genehmigung(Formsache) vom AG steht noch aus, werde ich die Mietwohnung der Betreuten kündigen.
Anschließend steht die Wohnungsauflösung an - mit einer Firma habe ich diesbezüglich bereits Vorgespräche geführt und einen seriösen Eindruck gewonnen.
Habe aber jetzt gehört, dass 3 Angebote(Festpreis wird ohnehin von mir verhandelt) eingeholt werden müssen und dem AG entsprechend zur genehmigung vorgelegt werden müssen.

Stimmt das?
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Viele Grüsse aus Franken
Frankonian ist offline  
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Alt 26.04.2010, 19:02   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,488
Standard

Moin Frankonian

Das handhabt jedes Gericht anders. Am besten ist es, wenn Du bei dem Rechtspfleger kurz nachfragst. Mit seiner Antwort wirst Du dann beim Umsetzen die geringsten Schwierigkeiten bekommen.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.04.2010, 20:46   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo zusammen,

ich denke hier hat sich ein Missverständnis eingeschlichen.
Die Angebote zur Entrümpelung müssen dem Gericht nicht vorgelgt werden. Wen er letztendlich beauftragt hat der Betreuer alleine zu verantworten bzw. beurteilen.
Aber das Sozialamt als Kostenträger der Entrümpelung verlangt oft 3 Angebote.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.04.2010, 14:10   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 41
Standard Wohnungsauflösung

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.
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Viele Grüsse aus Franken
Frankonian ist offline  
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Stichworte
genehmigung, sozialamt, wohnungsauflösung, wohnungskündigung

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