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Dies ist ein Beitrag zum Thema Gast im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe eine Frage über die Dauer der Betreuung. Wir haben für meinen kranken Bruder eine Betreunung für Teilbereiche ...


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Alt 15.04.2005, 19:26   #1
Trixi
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Gast

Hallo,

ich habe eine Frage über die Dauer der Betreuung.
Wir haben für meinen kranken Bruder eine Betreunung für Teilbereiche seines Leben beantragt.
Was ist wenn es ihm besser geht , wie kommt aus der Betreuung wieder
raus ?
Gruß Trixi
 
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Alt 16.04.2005, 01:02   #2
AndreasHL
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard ohne

Hallo,

man kann jederzeit die Aufhebung der Betreuung beim Amtsgericht beantragen.

Also, ich kann nur empfehlen, so ca. ein Jahr zu warten. Wenn zwischen Einrichtung der Betreuung und dem Antrag auf Beendigung ein zu kurzer Zeitraum liegt, dann kann es passieren, dass das Gericht dem Betreuten nicht glaubt oder einfach sagt: jetzt warten wir mal ab.
Hin und her mögen die nämlich nicht.

Etwas andere ist es, wenn die Voraussetzungen für die Betreuung ganz wegfallen. So hatte ich eine Betreuung für einen älteren Herren, der in ein Pflegeheim gezogen war, während seine Frau noch in der alten Wohnung lebt. Die Betreuung war nur eingerichtet worden, damit im Kranheitsfall jemand die notwendigen Unterschriften bei einer Operation leisten kann.

Hier war folgendes passiert: der damals noch nicht betreute wurde krank, musste operiert werden, und seine Frau war selbst nicht in der Lage, die Einverständniserklärung für die Op. zu unterschreiben. Damit dies nicht wieder vorkommt, wurde eine Betreuung eingerichtet.

Da der Ehemann aber nach wenigen Monaten wieder in die alte Wohnung zog, wurde die Aufhebung der Betreuung beantragt und auch schnell genehmigt.

Sicherlich keine sehr häufige Situation, aber es kommt halt vor.

Gruss

Andreas
 
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Alt 17.04.2005, 18:38   #3
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Ende der Betreuung

Hallo,

auch hier noch eine kleine Anmerkung hinsichtlich der bevorstehenden Reform des Betreuungswesens:

Das Ziel ist, Betreuungen durch Berufsbetreuer zu vermeiden - kosten ja unnötig Geld. Also wird geguckt, ob sich nicht aus der Familie jemand findet, der die Betreuung ehrenamtlich führt. Selten verbessern sich die Umstände, so dass eine Betreuung aufgehoben wird, weil der Betreute doch wieder ganz gut ohne auskommt. Und innerfamiliär gibt es natürlich noch andere Aspekte, die Betreuung weiter zu führen.

Demnächst wird die Vergütung der Berufsbetreuer pauschaliert und zwar nach Dauer der Betreuung. Je länger sie bereits besteht, desto weniger wird vergütet. Ein Berufsbetreuer wird schon eine stattliche Anzahl Betreuungen verwalten müssen, um finanziell über die Runden zu kommen. Da es eine Mischkalkulation wird (viele mit wenig Arbeit und wenige mit hohem Arbeitsaufwand, der aber nicht mehr vergütet wird), werden die Berufsbetreuer so schnell Betreuungen nicht aufheben lassen, sondern zu begründen wissen, weshalb ein Mindestmaß an Betreuung weiterhin besteht.

Und dann gibt es ja noch die Fälle von Betreuungen, die ursprünglich ehrenamtlich geführt wurden, bis es nicht mehr geht (Schulden zuhauf und/oder emotional überlastet). Diese werden die Berufsbetreuer meiden. Denn die ehrenamtliche Betreuungszeit wird angerechnet. Heißt, für 2 oder 3,5 Stunden im Monat, die dann noch vergütet werden, gibt es eine Menge zu tun. Also basteln die Familienmitglieder weiter oder die Betreuung wird zwischenzeitlich aufgehoben, damit sich die ganze Situation noch verschlechtert und der/die BerufsbetreuerIn mit dem Höchstsatz von 8 Stunden im Monat anfangen kann. Das sind 2 Stunden pro Woche, all inklusive, mehr ist eh nicht drin.

So weit so gut oder schlecht.
Heinz
 
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Stichworte
angehörige, aufhebung betreuung, einrichtung der betreuung

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