Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuete muß ins Pflegeheim, wer zahlt offene Rechnungen ?? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo erstmal, leider hatte ich einen totalen PC Ausfall :-( Konnte mehrere Wochen nicht an den PC
Folgendes ist bis ...
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#11 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.01.2006
Beiträge: 8
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Hallo erstmal, leider hatte ich einen totalen PC Ausfall :-( Konnte mehrere Wochen nicht an den PC
Folgendes ist bis jetzt passiert : Das wichtigste, dem Betreuten geht es wieder gut, waren Durchblutungsstörungen und nach 5 Tagen Krankenhaus konnte er wieder zurück. Das Sozialamt hat die Wohnungsauflsung von 200 Euro bezahlt, der Vermieter sagte OK kann man nix machen was soll ich da jetzt noch Geld einklagen, er hat ja nichts mehr. War wohl froh das die Wohnung leer ist und er nicht da auch noch drauf sitzen leiben sollte. Jetzt die unangenehmen Sachen : Habe an alle angeschrieben die noch Geld kriegen und zwar mit allen Belegen wie Bescheide vom Sozialamt etc... Ein Mobilfunkanbieter besteht auf Erfüllung des Vetrages obwohl er Verständnis hat blah blah blah.... Hat Frist bis ende April gesetzt ansonsten wird das Mahnvefahren eröffnet. Alle anderen haben sich bis jetzt nicht mehr gemeldet wie Stromanbieter oder Krankenkasse ( die Krankenhauskosten vom letzten Jahr und diesem Jahr ) Was ich nicht verstehe, wenn die Gläubiger doch alles vorliegen haben und sehen das er wirklich nur noch den Barbetrag hat, wieso leiten sie dann trotzdem das Mahnverfahren ein ?? Sie wissen doch das sie keinen cent holen können. Das verstehe ich schon aus kaufmännischer Sicht nicht !!!! Wie wird sowas ablaufen ?? Oder gar wenn ein Inkassobüro kommt ?? Habe noch nie mit sowas was zu tun gehabt. Was soll ich da machen ?? Zusehen oder was habe ich für möglichkeiten ?? gruß P.S. MAry komplett alle Schulden die durch Ratenkäufe nicht gezhalt werden können sind ca. 1000 Euro zzgl. der neuen Schulden wie Stromendrechnung ca. 350 Euro und Krankenkasse ca. 180 Euro |
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#12 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Eric,
wo ist das Problem? Einem nackten Mannn.... Wer schlechtem Geld noch gutes hinterher werfen will (Mahnverfahren), den soll man nicht hindern. Hintergrund ist oft der: betriebswirtschaftlich können nur Forderungen ausgebucht werden, die definitiv uneinbringlich sind. Heißt, irgendwer muss dies gegenüber dem Finanzamt bescheinigt haben - eidesstattliche Versicherung, Zwangsvollstreckung oder oder. Heißt, entweder wird die Forderung ans Inkassobüro abgetreten, die nerven oder aber du gibst für den Betreuten die eidesstattliche Versicherung zur rechten Zeit (im Wege des Vollstreckungsverfahrens) ab. Dann ist die Luft raus, auch für die anderen Gläubiger. Dem Betreuten kann es egal sein. Dir hoffentlich auch. Gruß Heinz |
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#13 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.01.2006
Beiträge: 8
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Hallo Heinz,
Danke erstmal für die rasche Antwort. Was soll ich nun machen ?? Erstmal warten bis man Bescheid bekommt vom Mahnverfahren oder Inkasso ?? Vorm Inkasso selber habe ich doch etwas Angst, die sollen doch nicht so nett sein wie man so hört ?? !! Alles nicht so einfach, er hat sein Leben lang nie Schulden gehabt. Die Schufaauskunft ist völlig leer. Noch ne andere Sache : Darf oder durfte ich eigentlich als Betreuer für den Betreuten mit seinem Namen unterschrieben ?? Ich dachte das sei erlaubt da ich eh die Betreuung habe, das Amtgericht hatte micgh damals einfach 0 aufgeklärt und waren froh das sie nen neuen " dummen " gefunden haben. Ich meine ob ich ihn unterschreiben lasse der Geschäftsunfähig ist oder ich mit seinem Namen. Das ist doch wohl nicht etwa Urkundenfälschung trotz bestehender Betreuung ?? Eric |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
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Hallo Eric,
dem Mahnbescheid folgt ein Vollstreckungsbescheid, nach dessen Rechstkraft der Gläubiger gegen den Schuldner vollstrecken kann. Wenn kein Geld vorhanden ist, wird der mit der Vollstreckung beauftragte Gerichtsvollzieher eventuell die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über das (nicht vorhandene) Vermögen fordern. Diese EV solltest du wahrheitsgemäß für den Betreuten abgeben. Der Gläubiger und damit auch alle anderen Gläubiger wissen damit auch offiziel, dass nichts zu holen ist. In der Regel hat der Schuldner etwa drei Jahre lang Ruhe vor den Forderungen, danach beginnt der Verlauf erneut. Die Zeit solltest du nutzen, um mit Hilfe der Schuldnerberatung ein Entschuldungsverfahren (Privatinsolvenz) zu betreiben. Die Verfahrensabläufe sind klar. Angst musst du dabei wirklich nicht haben, zumal du ja nicht für dich sondern für den Betreuten handelst. Deine "andere Sache" ist sehr kritisch zu bewerten. Natürlich darfst du Schriftstücke (Verträge usw.) nicht mit dem Namen des Betreuten unterschreiben sondern nur mit deinem Namen und möglichst mit dem Zusatz: gerichtlich bestellter Betreuer. Gruß Arno |
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#15 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.01.2006
Beiträge: 8
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Hallo, würden sich die Versandhäuser mit monatlichen Raten von 5 Euro abgeben oder machen die dann direkt das Mahnverfahren ??
Mir wäre am liebsten wenn man alles abbezahlt, auch wenn es lange dauert. |
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#16 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
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Diese Frage solltest du den Versandhäusern direkt stellen.
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#17 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Hansjan,
ich hatte das Problem mit Versandhäusern schon. Es ging auch darum, daß die von mir Betreute ihre Schulden abbezahlen sollte. Weil sie noch sehr jung war und aus der Situation, in die sie sich hineinmanövriert hatte, lernen mußte. Es war keine gesetzliche Betreuung, sondern eben das, was man unter "Nachbarschaftshilfe" verstehen könnte. Die Telefondamen der Versandhäuser reagierten zwar anfangs schnippisch und nicht gerade entgegenkommend, aber nachdem wir uns zu den richtigen Stellen durchgefragt hatten, ging es dann mit den üblichen mahnenden Kommentaren gut aus. Diese junge Frau hat ihre Schulden abbezahlt und ein gutes Gefühl am Ende gehabt, es war für sie eine Erleichterung. Die Versandhäuser hätten, wenn sie sich nicht auf diese geringe Ratenzahlungen eingelassen hätten, keinen Cent von ihr bekommen; denn sie hatte überhaupt kein Geld. Beide Parteien hatten also Erfolg. ich wünsch dir auch Erfolg! ursula |
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Gesperrt
Registriert seit: 16.02.2004
Beiträge: 9
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Hallo,
die Schuldner haben keine Alternative. Sie müssen die angebotenen Raten anerkennen, da sie sonst überhaupt kein Geld mehr sehen. Raten würde ich auch nur dann anbieten, wenn der Betreute tatsächlich in der Lage ist, diese abzuführen. Und das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Es ist nicht nötig, dass Sie Blut und Wasser schwitzen. Sie leisten offensichtlich gute und verantwortungsvolle Betreuungsarbeit. Als bestellter ehrenamtlicher Betreuer haben sie Anspruch auf umfassende Beratung bei der Betreuungsbehörde der Stadt, in der Sie wohnen, beim Amtsgericht (Rechtspfleger) oder bei ansässigen Betreuungsvereinen. Nehmen Sie diese wahr, Sie müssen nicht vor allem alleine stehen. Viel Glück! |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.01.2006
Beiträge: 8
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Hallo, das erste Versandhaus hat sich auf eine Rate von 5 Euro pro Monat ohne Probleme eingelassen.
Vom zweiten warte ich noch auf Antwort. Max. 10 Euro werden wir im Monat zahlen, alle anderen wie Stromanbieter und Krankenkasse müssen oder werden drauf sitzen bleiben. Weiß nicht warum aber die Versandhäuser sind mir sehr wichtig. Ach mensch hört mir doch auf mit dem Gericht. Mein Betreuter ist ja ins Heim gekommen, für diesen Stadtteil ist ein anderes Gericht zuständig. Das alte Gericht bat um Rechnungslegung für 2005, habe ich gemacht und kurz darauf kam der Bescheid das alles in Ordnung sei und die Betreuung nun ans andere Gericht übergeben wird. Jetzt kam vom neuen gericht die neue Betreuerurkunde und die bitte die alte abzugeben und die Kontoauszüge für 2005 einzureichen und von 2006. WAS BITTE SOLL DAS ?? Ich habe dem alten Gericht ALLE Auszüge für 2005 vorgelegt, HALLO KÖNNEN DIE NICHT UNTEREINANDER KOMMUNIZIEREN ODER SIND DIE ZU BLÖD ODER ZU FAUL ??? |
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#20 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
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Mit Hilfe der Listenbeiträge und -hinweise hast du ein Problem deines Betreuten lösen können.
Das ist gut so, obwohl ich zum Beispiel aus dem Barbetrag des Betreuten nichts gezahlt hätte oder, wenn überhaupt, dann zuerst an die Krankenkasse, später an den Stromanbieter und dann an die Versandhäuser. Schließlich benötigt der Betreute weiter die Hilfe der Krankenkasse, also der Solidargemeinschaft der Kassenmitglieder. Dann sollte auch die Kasse das ihr zustehende Geld erhalten. Bei dem Gerichtswechsel wird die Akte an das neue Gericht abgegeben.Das kann aus verschiedenen Gründen unter Umständen einige Zeit dauern. Wenn die Rechnungslegung gerichtlich geprüft ist, genügt es, dem neuen Gericht den Prüfungsvermerk vorzulegen und die neue Rechnungslegung daran anzuschließen. Im Zuge der notwendigen guten Zusammenarbeit mit dem Gericht ist deine Bemerkung "HALLO KÖNNEN DIE NICHT UNTEREINANDER KOMMUNIZIEREN ODER SIND DIE ZU BLÖD ODER ZU FAUL ???" wirklich fehl am Platz. Die bei Gericht arbeitenden Menschen müssen gerade im Interesse der Betreuten die Gesetze genauestens anwenden und damit auch die Tätigkeit der Betreuer überwachen. Frage doch einfach, warum dort die Unterlagen benötigt werden, bevor du Personen pauschal beleidigst. arno |
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