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Berechnung von Portokosten für Heimbewohner

Dies ist ein Beitrag zum Thema Berechnung von Portokosten für Heimbewohner im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, auch ich bekomme regelmäßig Post vom Heim. Manchmal holen wir die Post ab. Auf der Abrechnung meines Vaters ...


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Alt 05.05.2010, 11:34   #11
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

Hallo zusammen,

auch ich bekomme regelmäßig Post vom Heim. Manchmal holen wir die Post ab.

Auf der Abrechnung meines Vaters habe ich noch nie den Posten Porto gesehen.

Es scheint da also Unterschiede zu geben? Mal gespannt wie das ausgeht.

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 05.05.2010, 11:47   #12
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Moooooment.....

Zitat:
Zitat von Grenzenloser Beitrag anzeigen
Allerdings habe ich das im Vorfeld mit den Betreuern besprochen und schriftlich festgehalten.
Das ist keine Fragestellung, die man zwischen Pflegekraft und Betreuer mal so en passant klären lässt - es ist eine durchaus deutlich tiefer gehende Frage, die die Vertragsgestaltung des Pflegeheims (Leistungskatalog) und letztlich auch die getroffenen Vereinbarungen i. S. d. § 75 Abs. 3 SGB XII betreffen.

Es ist leider immer wieder festzustellen, dass Pflegeheime mit tollen Leistungen werben und diese im Vertrag auch als inkludierte Leistung klar darstellen - sie aber faktisch nicht oder nur gegen Gebühr ausführen.

Daher sollte man sich als Betreuer über die Inhalte des Heimvertrages seines Schützlings im Klaren sein.

Übrigens: Der Bundesgesetzgeber hat ein Gesetz zur Neuregelung zivilrechtlicher Vorschriften des Heimgesetzes erlassen. Entsprechend sind Heimverträge neu zu verfassen und abzuschließen - u. a. mit einer ausdrücklichen und abschließenden Auflistung, welche Leistungen erbracht werden und welche nicht.
Besonders spannend ist in diesem Kontext das neue "Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen" - Streitfragen wie die gegenständliche sollten also bald der Vergangenheit angehören.


Zitat:
Andere Betreuer meiner Bewohner sparen sich das und kommen selbst in die Einrichtung, rechnen dies aber wiederum als "Einsatz" ab.
Was völlig befremdlich ist und jenseits der betreuerlichen Pflichten oder Zuständigkeiten liegt.
Ich bin kein Briefträger und rechne auch keine wie auch immer gearteten "Einsätze" ab.


Zitat:
Es ist legal und jeder muss wissen wie man an die Post kommt.
Das ist - bei allem Respekt - ebenso borniert, wie falsch.
Natürlich ist es im Regelfall nicht strafbewehrt oder dergleichen - allerdings kann es durchaus gegen geltende zivilrechtliche Regelungen stehen, hier Porto etc. zu kassieren. Insbesondere ist es dem Heim natürlich nicht gestattet, Leistungen auszuführen und zu berechnen, ohne einen entsprechenden Auftrag zu haben.


Zitat:
Mitunter sind auch einfach so wichtige Briefe dabei die eine längere Wartefrist nicht zu lassen.
Ein Pflegeheim trägt eine größere Verantwortung seinen Bewohnern gegenüber, als Dir klar zu sein scheint. Lies mal einen Eurer Heimverträge...

Insofern stimme ich hier tendentiell mit KathrinW überein.



Zitat:
Zitat von elinor Beitrag anzeigen
Ich selbst habe mit sämtlichen Absendern regelmäßiger Schreiben gesprochen, und diese adressieren ihre Post jetzt direkt an mich - bis auf die Stadtverwaltung, das waren die einzigen, für die das ein Problem war.
Unglücklicherweise gibt es mehrere Institutionen, denen das ziemlich Schnuppe ist. Die DAK schickt z. B. grundsätzlich und trotz mehrmaliger Aufklärung Post direkt an Pflegeheimbewohner. Auch das Betreuungsgericht sendet Beschlüsse an die Betroffenen direkt.



Zitat:
Zitat von KathrinW Beitrag anzeigen
elinor hat den Vorschlag gemacht, einen Nachsendeauftrag einzurichten, damit die Post des Betreuten nicht mehr ins Heim, sondern direkt an Kohlenklau geschickt wird. In diesem Fall müsste doch aber der Betreuer den Nachsendeauftrag bezahlen, weil dieser nur der Arbeitserleichterung dient, oder?
Rüschtüsch. Wer sowas daher macht, dem sei mein Neid angesichts seines offensichtlichen finanziellen Wohlstandes versichert. Gleichzeitig würde ich ihn für selten dämlich halten.


Zitat:
- Arbeitserleichterung des Betreuers (muss die Post nicht mehr im Heim abholen - genau der gleiche Effekt wie beim Nachsendeauftrag)
Die formal saubere, aber konfrontative Lösung (wenn man nicht auf Heimvertragsparagraphen rumreiten will) wäre, den Leuten, die Briefe direkt an die (geschäftsunfähigen) Betreuten im Heim schicken, einmalig und nachweislich mitzuteilen, dass ihre Schreiben so als nicht rechtskräftig zugestellt gelten und künftig ignoriert werden, also ab sofort nur noch an den Betreuer direkt zu adressieren sind.

Abgesehen davon: Jedes Pflegeheim, mit dem ich zusammenarbeite, muss mir ohnehin mindestens einmal monatlich ein dickes Briefchen schicken - mit der Heimkostenabrechnung nämlich und / oder ggf. der Abrechnung des Barbetragskontos - da kann man Post ruhig mit reingeben, ohne dass es zwingend zusätzliches Porto kostet.


Zitat:
- Arbeitserleichterung des Heimes (es muss kein Zivi mehr auf die "Ärzte-Runde" geschickt werden, der die Rezepte holt und zur Apotheke bringt)
Das geht gar nicht. Die Diskussion wg. Weiterleitung von Post an den rechtlichen Betreuer verstehe ich zumindest grundgedanklich - aber wenn's um Rezepte geht, ist ganz klar und ohne Ausnahme das Heim in der Verpflichtung... und zwar ohne zusätzliche Kosten für den Betroffenen.


Zitat:
Und das soll der Bewohner von seinem knappen Barbetrag bezahlen?? Und dann auch noch ohne vorherige schriftliche Vereinbarung??
Weder, noch...
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Chesterfield ist offline  
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Alt 13.05.2010, 00:50   #13
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo,

kleiner Zwischenbericht. Nach Rücksprache mit der Pflegekasse wurde mir mitgeteilt, daß die Portokosten über die Verwaltungskostenanteile in den Pflegesätzen abgegolten sind. Ich habe den Sachverhalt jetzt schriftlich der Pflegekasse mitgeteilt, die wiederum eine Stellungnahme der Einrichtung anfordern will. Mal sehen, wie die Sache weitergeht.
Zwischenzeitlich wurde weiteres Porto für die Beantragung von Inkontinenzmitteln berechnet ...

Gruß
Kohlenklau

PS: Ein Nachsendeauftrag ist hier nicht hilfreich, da es ja u.a. um Freiumschläge für den Arzt und jetzt auch um Schreiben der Einrichtung an andere Stellen geht.
Der Aufgabenkreis "Postangelegenheiten" erlaubt mir nur das Anhalten, Umleiten und Öffnen der Post in den weiteren Aufgabenkreisen, andere Post ist für mich tabu und müßte dann von mir in die Einrichtung geschickt werden. Außerdem sind alle relevanten Stellen von mir informiert und führen die Korrespondenz auch über mich.
__________________
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Kohlenklau ist offline  
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Alt 13.05.2010, 09:53   #14
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.03.2010
Beiträge: 18
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Hallo kohlenklau ,
Habe deinen Beitrag gelesen und muß dir recht geben .In Heimen gibt es mitunter ausgesprohen unschöne Szenerien ,bzw situationen die die Bewohner um ihr taschengeld bringen . da erzählen mir Bewohner das sie aufeinmal ein "minuskonto" haben und ,nun, sie wissen aber gar nicht wodurch sich das zusamenstellt .denn eine auflistung bekommen diese nicht zu gesicht . Mein verdacht ist einfach das viele heime ,grade die ,die vor einer Insovenz stehen das dazu nutzen ihre eignen Kassen aufzubessern ,um aus "Ihrer Misere wieder raus zu kommen!!! . Bin keine Betreuerin ,aber mir erzählen verschiedene bewohner genau solche Dinge. [gelöscht von kohlenklau, bitte beim Thema bleiben]
Aber ich finde vor dieen Heimpraktiken sollte man einen riegel schieben ,aber wie?? Die haben meist so gute Anwälte das man da als Einzlperson kaum durchkommt .

Gruß Nervensäge
Rosengärtchen ist offline  
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Alt 14.05.2010, 11:08   #15
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
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Hallo zusammen,

Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Zwischenzeitlich wurde weiteres Porto für die Beantragung von Inkontinenzmitteln berechnet ...
Also, das ist ja wohl echt die Höhe...

Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
PS: Ein Nachsendeauftrag ist hier nicht hilfreich, da es ja u.a. um Freiumschläge für den Arzt und jetzt auch um Schreiben der Einrichtung an andere Stellen geht.
...und das natürlich auch. Was ist denn das für eine Einrichtung bzw. was sind das für Geschäftspraktiken!? Mal ganz abgesehen davon, dass wir uns ja (fast) alle einig sind, dass diese Portokosten nicht vom Bewohner getragen werden müssen, ... leben die denn hinterm Mond? Ich habe noch nie mitbekommen, dass Inkontinenzmaterial auf postalischem Weg bestellt wird. Altmodisch geht das per Fax, aber eigentlich ist wie fast überall die Online-Bestellung üblich, die ja nun mal keine extra Kosten verursacht. Und in dieser Einrichtung wird dann aber fröhlich jedem Bewohner (jeden Monat?) das Porto für diese Bestellung in Rechnung gestellt (je nach Anzahl der Bewohner eine hübsche Gewinnspanne...z. B. 100 Bewohner x 0,55 € x 12 = 660 € = eine nette kleine Betriebsfeier)? Das kann echt nicht wahr sein, da bin ich (fast) sprachlos...
__________________
Viele Grüße

Kathrin
KathrinW ist offline  
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Alt 26.07.2010, 20:27   #16
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
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Beiträge: 2,086
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Hallo,

ein Zwischenbericht, ich kürze einmal ab:

Antragschreiben für Inkontinenzartikel werden nicht mehr in Rechnung gestellt.

Freiumschläge für behandelnde Ärzte werden weiterhin in Rechnung gestellt. Die Begründung der Einrichtung. "Die Beschaffung von Rezepten und Medikamenten obliegt den Bewohnern bzw. den gesetzlichen Betreuern". Die heimseitige Organisation dieses Services sei ein Sonderservice des Heimes, der ausdrücklich schriftlich zu genehmigen sei. Es bleibe den Bewohnern bzw. den gesetzlichen Betreuern unbenommen, auf diesen Service zu verzichten und die Medikamentenorganisation selbst vorzunehmen.

Dazu die Pflegekasse: "Außerdem werden Portokosten für Freiumschläge an die rezeptverschickenden Hausärzte berechnet, da die Verordnungen sonst abgeholt werden müssten".

Ansonsten regt die Pflegekasse an, direkt mit der Einrichtungsleitung eine einvernehmliche Klärung herbeizuführen.

Gut, daß ich Urlaub habe und mich erst in zwei Wochen damit weiter auseinandersetze. Wäre nett, wenn der ein oder andere mal ein Wort dazu verlieren würde. Muß die Beschaffung von Rezepten und Medikamenten durch Bewohner bzw. ges. Betreuer organisiert werden? Eine schriftliche Vereinbarung besteht zwischen mir und der Einrichtung nicht.

Gruß
Kohlenklau
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Kohlenklau ist offline  
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Alt 26.07.2010, 20:56   #17
"Räuberbraut"
 
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Beiträge: 779
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hi kohlenklau,
hast du das hier gelesen:
Medikamentenversorgung im Altenheim

Zitat:
Zitat von Bolder Beitrag anzeigen
Die medikamentöse Versorgung ist Teil der „medizinischen Behandlungspflege“ und grundsätzlich Aufgabe des Pflegeheimes.
ob da jetzt aber das besorgen der rezepte dazugehört.... hm? oder nur das besorgen der medis...?

schönen urlaub!
zeiten

Geändert von zeiten (26.07.2010 um 20:58 Uhr)
zeiten ist offline  
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Alt 27.07.2010, 07:53   #18
Gesperrt
 
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Guten Morgen zusammen,

die Beschaffung und Einlösung von Rezepten und Medis ist Sache des Altenheims. Meistens steht das so auch im Heimvertrag, bzw. im Rahmenvertrag.

Und irgendwie bekommen Bewohner ohne Betreuer- ja, auch das solls geben- ihre Medikamente und Rezepte ja auch.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.07.2010, 12:43   #19
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
die Beschaffung und Einlösung von Rezepten und Medis ist Sache des Altenheims. Meistens steht das so auch im Heimvertrag, bzw. im Rahmenvertrag.
Das sehe ich doch grundsätzlich genauso, ansonsten hätte ich mich in dieser Sache gar nicht auf die Hinterbeine gestellt. Eigentlich habe ich wenig Lust, meine Zeit mit dieser Sache zu verplempern, aber die Arroganz der Einrichtung und das offensichtliche Desinteresse der Pflegekasse macht mich rollig.
Wäre nett, wenn ihr mich mal mit entsprechenden Passagen aus den Rechtsgrundlagen füttern könntet, damit ich nach dem Urlaub ohne großes Suchen reagieren kann.
__________________
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Kohlenklau ist offline  
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Alt 27.07.2010, 14:45   #20
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
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Beiträge: 327
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Hallo zusammen,

bin zwar anderer Meinung und habe - wie schon geschrieben - andere Erfahrungen, aber ich habe leider folgendes gefunden:

"Information des Pharmazeutischen Dienstes des Fachbereiches Gesundheitswesen für den Kreis Wesel und die Stadt Krefeld.
Grundsatz
Der Bezug von Arzneimitteln, die Aufbewahrung, Einnahme und Entsorgung erfolgt grundsätzlich durch die Bewohner der Einrichtung.
Die Bewohner oder seine Betreuer können einzelne oder sämtliche Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Arzneimittelversorgung stehen, auf das Heim (Einrichtung) übertragen, wenn die Bewohner selbst nicht in der Lage sind, sich ihre Arzneimittel zu beschaffen bzw. eine ordnungsgemäße Einnahme der verordneten Arzneimittel vorzunehmen. In diesen Fällen ist der Träger bzw. die Heimleitung fürsorgepflichtig und ist für die Beschaffung, Aufbewahrung, Verabreichung und Entsorgung der Arzneimittel zuständig.
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Versorgungsvertrag
Die Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke sind gemäß Paragraph 12a des Apothekengesetzes verpflichtet, zur Versorgung der Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten mit dem Träger der Heime einen schriftlichen Vertrag zu schließen. Der Vertrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Genehmigung der zuständigen Behörde (Kreis Wesel, Der Landrat, Fachbereich Gesundheitswesen). "

Sorry - bin ich froh, das dies bei uns nicht so gehandelt wird.

Liebe Grüße
Lisa
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heim, heimkonto, portokosten, sgb11, taschengeld, taschengeldkonto

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