Dies ist ein Beitrag zum Thema Berechnung von Portokosten für Heimbewohner im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
auch ich bekomme regelmäßig Post vom Heim. Manchmal holen wir die Post ab.
Auf der Abrechnung meines Vaters ...
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#11 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
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Hallo zusammen,
auch ich bekomme regelmäßig Post vom Heim. Manchmal holen wir die Post ab. ![]() Auf der Abrechnung meines Vaters habe ich noch nie den Posten Porto gesehen. Es scheint da also Unterschiede zu geben? Mal gespannt wie das ausgeht. Liebe Grüße Lisa |
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#12 | |||||||||
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Moooooment.....
![]() Zitat:
Es ist leider immer wieder festzustellen, dass Pflegeheime mit tollen Leistungen werben und diese im Vertrag auch als inkludierte Leistung klar darstellen - sie aber faktisch nicht oder nur gegen Gebühr ausführen. Daher sollte man sich als Betreuer über die Inhalte des Heimvertrages seines Schützlings im Klaren sein. Übrigens: Der Bundesgesetzgeber hat ein Gesetz zur Neuregelung zivilrechtlicher Vorschriften des Heimgesetzes erlassen. Entsprechend sind Heimverträge neu zu verfassen und abzuschließen - u. a. mit einer ausdrücklichen und abschließenden Auflistung, welche Leistungen erbracht werden und welche nicht. Besonders spannend ist in diesem Kontext das neue "Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen" - Streitfragen wie die gegenständliche sollten also bald der Vergangenheit angehören. Zitat:
Ich bin kein Briefträger und rechne auch keine wie auch immer gearteten "Einsätze" ab. Zitat:
Natürlich ist es im Regelfall nicht strafbewehrt oder dergleichen - allerdings kann es durchaus gegen geltende zivilrechtliche Regelungen stehen, hier Porto etc. zu kassieren. Insbesondere ist es dem Heim natürlich nicht gestattet, Leistungen auszuführen und zu berechnen, ohne einen entsprechenden Auftrag zu haben. Zitat:
![]() Insofern stimme ich hier tendentiell mit KathrinW überein. Zitat:
Zitat:
![]() Zitat:
Abgesehen davon: Jedes Pflegeheim, mit dem ich zusammenarbeite, muss mir ohnehin mindestens einmal monatlich ein dickes Briefchen schicken - mit der Heimkostenabrechnung nämlich und / oder ggf. der Abrechnung des Barbetragskontos - da kann man Post ruhig mit reingeben, ohne dass es zwingend zusätzliches Porto kostet. Zitat:
Zitat:
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#13 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo,
kleiner Zwischenbericht. Nach Rücksprache mit der Pflegekasse wurde mir mitgeteilt, daß die Portokosten über die Verwaltungskostenanteile in den Pflegesätzen abgegolten sind. Ich habe den Sachverhalt jetzt schriftlich der Pflegekasse mitgeteilt, die wiederum eine Stellungnahme der Einrichtung anfordern will. Mal sehen, wie die Sache weitergeht. Zwischenzeitlich wurde weiteres Porto für die Beantragung von Inkontinenzmitteln berechnet ... Gruß Kohlenklau PS: Ein Nachsendeauftrag ist hier nicht hilfreich, da es ja u.a. um Freiumschläge für den Arzt und jetzt auch um Schreiben der Einrichtung an andere Stellen geht. Der Aufgabenkreis "Postangelegenheiten" erlaubt mir nur das Anhalten, Umleiten und Öffnen der Post in den weiteren Aufgabenkreisen, andere Post ist für mich tabu und müßte dann von mir in die Einrichtung geschickt werden. Außerdem sind alle relevanten Stellen von mir informiert und führen die Korrespondenz auch über mich.
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#14 |
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Einsteiger
Registriert seit: 28.03.2010
Beiträge: 18
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Hallo kohlenklau ,
Habe deinen Beitrag gelesen und muß dir recht geben .In Heimen gibt es mitunter ausgesprohen unschöne Szenerien ,bzw situationen die die Bewohner um ihr taschengeld bringen . da erzählen mir Bewohner das sie aufeinmal ein "minuskonto" haben und ,nun, sie wissen aber gar nicht wodurch sich das zusamenstellt .denn eine auflistung bekommen diese nicht zu gesicht . Mein verdacht ist einfach das viele heime ,grade die ,die vor einer Insovenz stehen das dazu nutzen ihre eignen Kassen aufzubessern ,um aus "Ihrer Misere wieder raus zu kommen!!! . Bin keine Betreuerin ,aber mir erzählen verschiedene bewohner genau solche Dinge. [gelöscht von kohlenklau, bitte beim Thema bleiben] Aber ich finde vor dieen Heimpraktiken sollte man einen riegel schieben ,aber wie?? Die haben meist so gute Anwälte das man da als Einzlperson kaum durchkommt . Gruß Nervensäge |
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#15 | ||
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Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
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Hallo zusammen,
Zitat:
Zitat:
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Viele Grüße Kathrin |
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#16 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo,
ein Zwischenbericht, ich kürze einmal ab: Antragschreiben für Inkontinenzartikel werden nicht mehr in Rechnung gestellt. Freiumschläge für behandelnde Ärzte werden weiterhin in Rechnung gestellt. Die Begründung der Einrichtung. "Die Beschaffung von Rezepten und Medikamenten obliegt den Bewohnern bzw. den gesetzlichen Betreuern". Die heimseitige Organisation dieses Services sei ein Sonderservice des Heimes, der ausdrücklich schriftlich zu genehmigen sei. Es bleibe den Bewohnern bzw. den gesetzlichen Betreuern unbenommen, auf diesen Service zu verzichten und die Medikamentenorganisation selbst vorzunehmen. Dazu die Pflegekasse: "Außerdem werden Portokosten für Freiumschläge an die rezeptverschickenden Hausärzte berechnet, da die Verordnungen sonst abgeholt werden müssten". Ansonsten regt die Pflegekasse an, direkt mit der Einrichtungsleitung eine einvernehmliche Klärung herbeizuführen. Gut, daß ich Urlaub habe und mich erst in zwei Wochen damit weiter auseinandersetze. Wäre nett, wenn der ein oder andere mal ein Wort dazu verlieren würde. Muß die Beschaffung von Rezepten und Medikamenten durch Bewohner bzw. ges. Betreuer organisiert werden? Eine schriftliche Vereinbarung besteht zwischen mir und der Einrichtung nicht. Gruß Kohlenklau
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#17 | |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi kohlenklau,
hast du das hier gelesen: Medikamentenversorgung im Altenheim Zitat:
schönen urlaub! zeiten Geändert von zeiten (26.07.2010 um 20:58 Uhr) |
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#18 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen zusammen,
die Beschaffung und Einlösung von Rezepten und Medis ist Sache des Altenheims. Meistens steht das so auch im Heimvertrag, bzw. im Rahmenvertrag. Und irgendwie bekommen Bewohner ohne Betreuer- ja, auch das solls geben - ihre Medikamente und Rezepte ja auch.Gruss Michaela |
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#19 | |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Zitat:
Wäre nett, wenn ihr mich mal mit entsprechenden Passagen aus den Rechtsgrundlagen füttern könntet , damit ich nach dem Urlaub ohne großes Suchen reagieren kann.
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#20 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
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Hallo zusammen,
bin zwar anderer Meinung und habe - wie schon geschrieben - andere Erfahrungen, aber ich habe leider folgendes gefunden: "Information des Pharmazeutischen Dienstes des Fachbereiches Gesundheitswesen für den Kreis Wesel und die Stadt Krefeld. Grundsatz Der Bezug von Arzneimitteln, die Aufbewahrung, Einnahme und Entsorgung erfolgt grundsätzlich durch die Bewohner der Einrichtung. Die Bewohner oder seine Betreuer können einzelne oder sämtliche Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Arzneimittelversorgung stehen, auf das Heim (Einrichtung) übertragen, wenn die Bewohner selbst nicht in der Lage sind, sich ihre Arzneimittel zu beschaffen bzw. eine ordnungsgemäße Einnahme der verordneten Arzneimittel vorzunehmen. In diesen Fällen ist der Träger bzw. die Heimleitung fürsorgepflichtig und ist für die Beschaffung, Aufbewahrung, Verabreichung und Entsorgung der Arzneimittel zuständig. nach oben Versorgungsvertrag Die Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke sind gemäß Paragraph 12a des Apothekengesetzes verpflichtet, zur Versorgung der Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten mit dem Träger der Heime einen schriftlichen Vertrag zu schließen. Der Vertrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Genehmigung der zuständigen Behörde (Kreis Wesel, Der Landrat, Fachbereich Gesundheitswesen). " Sorry - bin ich froh, das dies bei uns nicht so gehandelt wird. Liebe Grüße Lisa |
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