Dies ist ein Beitrag zum Thema Mitteilung über Unterbrechung/Einschränkung der Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Chesterfield
Schätzelein...
jeg elsker ogsa dig!
Zitat:
...und zwar lässt sich das durchaus aus den Persönlichkeitsschutzrechten der ...
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#21 | |||
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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jeg elsker ogsa dig!
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#22 | ||
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Ich weiß.
![]() Zitat:
Aus diesem Grunde ist für ihn z. B. auch eine Vorteilsannahme etc. strafbar. Zitat:
Allerdings: Stell Dir mal vor, Du stündest unter Betreuung und ein für Dich wildfremder Mensch spricht Dich auf der Straße an mit den Worten: "Ja, Frau Buntspecht, Gott zum Gruße! Sie werden doch vom Herrn Tunichtgut betreut, hat er mir erzählt. Na, sehen sie immer noch Farben aus der Steckdose kommen...? Was macht eigentlich ihr Tripper...?" Wie würdest Du Dich fühlen...? Die genannte Grenze liegt etwa da, wo ein "Dritter" aus z. B. meinen Erzählungen über von mir betreute Menschen Rückschlüsse auf die Person des Betroffenen ziehen kann, ohne dass dies dem Betroffenen vorab bekannt und recht wäre. Würde ich z. B. im Forum (meinetwegen gar in verschiedenen Threads) über eine Frau Hanna B. erzählen, die ich seit 2007 betreue, die in Katzenhirn im Unterallgäu wohnt, 53 Jahre alt ist, eine Schizophrenie-Diagnose und ein auffallendes Muttermal am Kinn hat, sowie HIV positiv ist... und Du würdest eine solche Frau just im genannten Ort treffen... wüsstest Du erheblich mehr intime Details über sie, als ihr angenehm sein dürfte. Es reichte schon, würdest Du von mir wissen, dass sie unter rechtlicher Betreuung steht - schon das wäre zu viel.
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#23 | |||
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
, wenn ich keine zweifel hab. aber ich hab zweifel! kann mir das nicht recht vorstellen, dass betreuer wirklich "richtige" amtsträger sind. also im sinne des gesetzes.... nene, irgendwie nein, das glaub ich noch nicht... wenn du mal ne quelle nennen würdest.... vielleicht wenn noch jemand anders das bestätigen könnte, mit begründung..... mal sehen, vielleicht glaub ich das dann. Zitat:
Zitat:
schon gut... sehr deiner meinung! ja, persönlichkeitsrechte, da sthe ich ja drauf!
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#24 | ||
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Durchaus berechtigt. Und Zweifel sind eh immer gut.
![]() Zitat:
Hier im Forum wurde jedoch auch bereits eine Gegenposition dargestellt, der ich allerdings nicht zustimme: http://www.forum-betreuung.de/rechts...tstraeger.html Eines der hiesigen Betreuungsgerichte vertritt übrigens ebenfalls die Auffassung und ich weiß von Ermittlungen gegen Kollegen just wegen einer "Vorteilsannahme im Amt" - was andere Gerichte dazu sagen, weiß ich nicht, weil sich die Fragestellung nie gegeben hat. Zitat:
Aber das führt jetzt auch weit vom Thema weg und die Pflicht zum Persönlichkeitsschutz der Betreuten lässt sich m. E. auch alleine aus dem GG ziehen.
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