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Mitteilung über Unterbrechung/Einschränkung der Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mitteilung über Unterbrechung/Einschränkung der Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Chesterfield Schätzelein... jeg elsker ogsa dig! Zitat: ...und zwar lässt sich das durchaus aus den Persönlichkeitsschutzrechten der ...


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Alt 07.05.2010, 22:41   #21
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Schätzelein...
jeg elsker ogsa dig!

Zitat:
...und zwar lässt sich das durchaus aus den Persönlichkeitsschutzrechten der betreuten Menschen ableiten.
merk ich mir mal, bin aber noch nicht gaaaanz sischer, ob das nu auch wirklich so kleinlich stimmt - also jezt im fall dass du deinem kollegen den namen nennst...

Zitat:
...für Amtsträger eben doch auch aus § 203 Abs. 2 Ziff. 1 StGB ableiten lässt.
hm, kapier ich ja nu aber wieder gar nicht. ich mein, was hat das jetzt mit amtsträgern zu tun. betreuer is doch kein amtsträger...?

Zitat:
...sondern "Einer meiner Betreuten..." oder "Der Betreute X...", was juristisch und moralisch soweit unproblematisch ist - allerdings genau genommen sogar in dieser Form nur bis zu einer gewissen Grenze.
was soll da diese gewisse grenze sein? und was is problematisch dran? da find ich nu echt nix problematisch dran... mach mal beispiel.
zeiten ist offline  
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Alt 08.05.2010, 00:33   #22
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
jeg elsker ogsa dig!
Ich weiß.


Zitat:
hm, kapier ich ja nu aber wieder gar nicht. ich mein, was hat das jetzt mit amtsträgern zu tun. betreuer is doch kein amtsträger...?
Doch, doch - der rechtliche Betreuer ist Träger des "Betreuungsamtes", welches ihm vom Amtsgericht übertragen wird.
Aus diesem Grunde ist für ihn z. B. auch eine Vorteilsannahme etc. strafbar.


Zitat:
was soll da diese gewisse grenze sein? und was is problematisch dran? da find ich nu echt nix problematisch dran... mach mal beispiel.
Mei, wo kein Kläger, da kein Richter.

Allerdings: Stell Dir mal vor, Du stündest unter Betreuung und ein für Dich wildfremder Mensch spricht Dich auf der Straße an mit den Worten: "Ja, Frau Buntspecht, Gott zum Gruße! Sie werden doch vom Herrn Tunichtgut betreut, hat er mir erzählt. Na, sehen sie immer noch Farben aus der Steckdose kommen...? Was macht eigentlich ihr Tripper...?" Wie würdest Du Dich fühlen...?

Die genannte Grenze liegt etwa da, wo ein "Dritter" aus z. B. meinen Erzählungen über von mir betreute Menschen Rückschlüsse auf die Person des Betroffenen ziehen kann, ohne dass dies dem Betroffenen vorab bekannt und recht wäre. Würde ich z. B. im Forum (meinetwegen gar in verschiedenen Threads) über eine Frau Hanna B. erzählen, die ich seit 2007 betreue, die in Katzenhirn im Unterallgäu wohnt, 53 Jahre alt ist, eine Schizophrenie-Diagnose und ein auffallendes Muttermal am Kinn hat, sowie HIV positiv ist... und Du würdest eine solche Frau just im genannten Ort treffen... wüsstest Du erheblich mehr intime Details über sie, als ihr angenehm sein dürfte.
Es reichte schon, würdest Du von mir wissen, dass sie unter rechtlicher Betreuung steht - schon das wäre zu viel.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 08.05.2010, 15:46   #23
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Doch, doch - der rechtliche Betreuer ist Träger des "Betreuungsamtes", welches ihm vom Amtsgericht übertragen wird.
hm, chesti.... du weiß ja, dass ich dir echt alles glaub..., wenn ich keine zweifel hab. aber ich hab zweifel! kann mir das nicht recht vorstellen, dass betreuer wirklich "richtige" amtsträger sind. also im sinne des gesetzes.... nene, irgendwie nein, das glaub ich noch nicht... wenn du mal ne quelle nennen würdest.... vielleicht wenn noch jemand anders das bestätigen könnte, mit begründung..... mal sehen, vielleicht glaub ich das dann.

Zitat:
Aus diesem Grunde ist für ihn z. B. auch eine Vorteilsannahme etc. strafbar.
hm, ja, sähe ich wohl ein, aber könnte auch noch andere gründe geben, dass das strafbar wär und dann würd sich das nich aus dieser art amtsträger-dasein ergeben.....

Zitat:
"Ja, Frau Buntspecht, Gott zum Gruße!
schon gut... sehr deiner meinung! ja, persönlichkeitsrechte, da sthe ich ja drauf!
zeiten ist offline  
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Alt 08.05.2010, 16:46   #24
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
aber ich hab zweifel!
Durchaus berechtigt. Und Zweifel sind eh immer gut.


Zitat:
wenn du mal ne quelle nennen würdest....
Guck mal hier z. B.: Ist ein amtsgerichtlich bestellter Betreuer ein Amtsträger? Strafrecht frag-einen-anwalt.de

Hier im Forum wurde jedoch auch bereits eine Gegenposition dargestellt, der ich allerdings nicht zustimme: http://www.forum-betreuung.de/rechts...tstraeger.html

Eines der hiesigen Betreuungsgerichte vertritt übrigens ebenfalls die Auffassung und ich weiß von Ermittlungen gegen Kollegen just wegen einer "Vorteilsannahme im Amt" - was andere Gerichte dazu sagen, weiß ich nicht, weil sich die Fragestellung nie gegeben hat.


Zitat:
hm, ja, sähe ich wohl ein, aber könnte auch noch andere gründe geben, dass das strafbar wär und dann würd sich das nich aus dieser art amtsträger-dasein ergeben.....
Hm, da würde mir jetzt keiner einfallen - was nicht heißt, dass es keinen geben könnte.
Aber das führt jetzt auch weit vom Thema weg und die Pflicht zum Persönlichkeitsschutz der Betreuten lässt sich m. E. auch alleine aus dem GG ziehen.
__________________

Chesterfield ist offline  
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schweigepflicht, sozialgeheimnis, urlaub, verhinderung, verhinderungsbetreuer, vertretung

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