Dies ist ein Beitrag zum Thema Mitteilung über Unterbrechung/Einschränkung der Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ...
... wem, habe ich unter welchen Voraussetzungen Mitteilung über eine eingeschränkte, bzw. unterbrochene Betreuung zu machen?
Beispiel: Geplanter ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Hallo ...
... wem, habe ich unter welchen Voraussetzungen Mitteilung über eine eingeschränkte, bzw. unterbrochene Betreuung zu machen? Beispiel: Geplanter Krankenhausauffenthalt des Betreuers für ca. eine Woche. Was passiert wenn der Betreuer länger im Krankenhaus verbleiben muss (Intensivstation, Komplikationen etc.) als vorgesehen und das Gericht darüber nicht informieren kann? Danke, Tom |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo tomtom,
fragst Du als der zukünftig verhinderte Betreuer? Dann solltest Du für die Zeit im KH einen Vertreter haben und das auf jeden Fall dem Gericht, Deinen Betreuten und anderen wichtigen Stellen mitteilen. Nicht vergessen den AB mit der Nummer des Vertreters zu besprechen. Oder fragst Du als Betreuter mit einem kranken Betreuer? In der Betreuung wird nichts unterbrochen oder eingeschränkt denn der Betreuer muss vorsorgen-siehe oben. Gruss Michaela |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Hi,
ähemm, ich bin der Betreuer und der Fall ist schon Geschichte. ![]() Ich möchte aber vermeiden, dass ich wieder mal für "längere" Zeit nicht zur Verfügung stehe und aus Unwissenheit jemanden nicht bescheid sage. Manchmal muss ich auch für ein oder zwei Tage über Nacht weg wegen beruflicher Seminare. Also immer das Gericht informieren wenn es länger als ein Arbeitstag wird? Gruß Tom |
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#4 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,977
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Zitat:
Betreuer sein heißt nicht ständig vor Ort sein zu müssen. Wenn du telefonisch erreichbar bist ist das völlig okay. Verhinderung ist nur der Fall wenn du tatsächlich längere Zeit nicht tätig werden könntest. Gruß, Andreas |
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#5 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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*verblüfft ... wieso denn ein Arbeitstag und wieso ständig telefonisch erreichbar.
Bei mir ist n Spruch aufm AB, dass, wenn ich nicht erreichbar bin, ich spätestens am nächsten Werktag zurückrufe. Im Allgemeinen bin ich ja auch per Tel erreichbar, aber nicht, wenn ich im Gericht sitze, mit im Krankenhaus rumtreibe oder n wichtiges Gespräch mit einem Betroffenen oder Anderen habe. Ich stell es auch auf stumm, wenn ich ne aufwendige Sache im Büro bearbeite, welche meine Aufmerksamkeit verlangt ... z.B. n Jahresbericht. Es kommt auch vor, dass ich n regulären Bürotag, dass ist meistens Montags, frei mache, wenn ich Woe durchgezogen habe, weil ich meine Ruhe brauchte. Ich bin SELBSTÄNDIG, dass iss ja das ... jetzt hätte ich beinahe "Geile" geschrieben *sorry. ![]() Da gehörts eben auch dazu, dass ich meine Arbeit (m.E.) selbst organisiere. Für meine Ausfälle habe ich so vorgesorgt, dass ich in meinem Büro n Brief hinterlegt habe, ne bestimmte Betr.-Beh. ist über meinen Ausfall zu informieren mit Bitte um Weiterleitung an die anderen Behörden. Was mich aber interessieren würde, wie macht ihr dass im Urlaub? Einen Kollegen um Vertretung zu bitten, ist das Eine, aber genaugenommen darf der ja garnicht ... und das ist das Andere. Gr. Rudi P.S.: Viell. sollte dieser Thread in den Geschlossenen verschoben werden.
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#6 | |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
hatten wir schon mal, da warst du noch gar nich thier.
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Rudi,
ich bin mir sicher, dass Andreas sich mit der telefonischen Erreichbarkeit auf Toms Bedenken wegen einer oder zwei Tage Abwesenheit bezogen hat. Wieso darf mich kein Kollege im Urlaub vertreten? Mein Gericht weiss, dass ich weg bin und in dringenden rechtlichen Angelegenheiten werde ich von Herrn XY ......(Danke Dir Flaffluff ) verteten. Dieser hat eine Vertetungsvollmacht, Zugang zu allen Unterlagen und kann, sofern nötig, bestellt werden. Probleme oder gar Beschwerden gabs noch nie. Gruss Michaela |
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#8 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,977
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Zitat:
Danke fürs Übersetzen Michaela.Rudis Bedenken zur Vertretung durch einen Kollegen kann ich auch nicht nachvollziehen. Ich handhabe es ebenso wie Michaela und das ist bei uns allgemein üblich. Schönen Abned noch, Andreas |
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#9 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Hallo Michaela
Das rein Organisatorische ist nicht das Problem. Was ich meinte, ist die Vertretung nach Aussen: Banken, Krankenhäuser usw. Sicher, man kann den Urlaub entsprechen vorbereiten ... aber wie oft werden schnelle Vertretungen nach Aussen nötig. Ich machs immer so, dass, wenn sich was abzeichnet, z.B. ein Aufenthaltswechsel o.ä., ich die Bestellung eines Vertretungsbetreuers bei Gericht beantrage. Von Betreuungsvereinen weiß ich, dass diese sich generell untereinander als Vertretungsbetreuer bestellen lassen. Irgendwie wirkt das wie Notlösungen auf mich ... aber das Gesetz gibt nun mal nichts anderes her - leider. Danke an Zeiten ... den Thread schau ich mir morgen mal. Meine Kapazität neigt sich ![]() Gr. Uwe
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#10 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Uwe,
die Vollmacht wird allgemein bei dem was Du "Aussen" nennst akzeptiert. Ausserdem -Banksachen können durchaus ne Woche oder zwei liegen bleiben, was dramatisch ist wird vor meinem Urlaub gemacht, Aufenthaltswechsel ergeben sich in meinem Urlaub nie, das regle ich zuvor. Als Notlösung empfinde ich das Ganze jetzt wirklich nicht. Ich fahre (am Sonntag endlich ) beruhigt weg.Gruss Michaela |
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| schweigepflicht, sozialgeheimnis, urlaub, verhinderung, verhinderungsbetreuer, vertretung |
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