Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute Person - Straftaten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ...
Beispiel: Die Betreuung ist auf Vermögensangelegenheiten (mit Einwilligungsvorbahlt) beschlossen. Die betreute Person begeht Vermögensstraftaten (Betrug, Veruntreuung, etc.).
Konkretes ...
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Hallo ...
Beispiel: Die Betreuung ist auf Vermögensangelegenheiten (mit Einwilligungsvorbahlt) beschlossen. Die betreute Person begeht Vermögensstraftaten (Betrug, Veruntreuung, etc.). Konkretes Beispiel aus dem Leben: Meine Betreute hat heimlich ohne mein Wissen meine Visacard-Nummer im Internet zum Bezahlen mißbraucht. Als die Zahlung auf meinem Konto zu sehen war, war das Geschäft nicht mehr (damals, ohne Betreuung) rückgängig zu machen. Lediglich die Äußerung der Rechtsbateilung des Kaufhauses: Zeigen Sie doch die Betreute wegen Kreditkartenbetruges an. Toll, wenn es eine nahe Angehörige ist - zumal die evtl. Geldstrafe wer bezahlt? Genau. Frage: In wie weit ist eine betreute Person schuldfähig, wenn sie in ihrem betreuten Bereich Straftaten begeht? Danke, Tom |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo tomtom,
zweifelsfrei kann Dir das nur ein Gutachter sagen. Unter Betreuung zu stehen- auch mit Einwilligungsvorbehalt- sagt nicht automatisch über die Geschäftsfähigkeit oder eine mögliche Schuldunfähigkeit etwas aus. Ich rate Dir dringend wegen dieser(und der anderen) Sachen Dich schnellstens mit einer Schuldnerberatung in Verbindung zu setzen und einen Termin zu vereinbaren.Das würde ich als "normal" Betreuer an der Stelle ebenfalls machen. Gruss Michaela |
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#3 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Hi,
Zitat:
Sicher ist es schiete wenn das Geld für Unsinn ausgegeben wurde, aber bedrohliche Schulden sind nicht entstanden. Gruß Tom |
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#4 | ||
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Da in Deinem Fall die Betreute enge Familienangehörige ist, könnte das schwierig werden. Aus betreuungsrechtlicher Sicht entsteht jedoch in jedem Fall ein Interessenskonflikt, der tatsächlich - ganz unabhängig von Deiner Person - die frage aufwirft, ob die Betreuung zumindest in Vermögensangelegenheiten nicht doch besser andweitig aufgehoben wäre. Um diese Frage zu beantworten müsste man aber genauer hingucken - das ist hier über das forum gar nicht möglich. In jedem Fall solltest Du fortan - auch wenn's schwierig ist - möglichst scharf trennen zwischen Deinem Vermögen, dem Deiner Frau und dem gemeinsamen Vermögen (falls existent - Ehevertrag etc. ?). Ich bin kein Jurist und kann keine strafrechtliche oder haftungsrechtliche Einordnung treffen - aber ich fürchte, dass es gut möglich, dass Du letztendlich selber für den Schaden verantwortbar gemacht werden könntest, da Du nicht unterbunden hast, dass Deine Kreditkarte in die "falschen Hände" kommt und man hier durchaus eine gewisse Fahrlässigkeit mutmaßen könnte. Zitat:
Ob eine Schuldernerberatung in der konkreten Situation erforderlich oder sinnvoll ist, scheint mir persönlich zumindest fraglich - ich würde da eher mal zunächst die juristische Schiene gehen und (wie anderorts bereits empfohlen) einen Anwalt zumindest zur Rechtsberatung konsultieren.
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