Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreute Person - Straftaten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute Person - Straftaten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ... Beispiel: Die Betreuung ist auf Vermögensangelegenheiten (mit Einwilligungsvorbahlt) beschlossen. Die betreute Person begeht Vermögensstraftaten (Betrug, Veruntreuung, etc.). Konkretes ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 06.05.2010, 13:19   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
Standard Betreute Person - Straftaten

Hallo ...

Beispiel: Die Betreuung ist auf Vermögensangelegenheiten (mit Einwilligungsvorbahlt) beschlossen. Die betreute Person begeht Vermögensstraftaten (Betrug, Veruntreuung, etc.).

Konkretes Beispiel aus dem Leben: Meine Betreute hat heimlich ohne mein Wissen meine Visacard-Nummer im Internet zum Bezahlen mißbraucht. Als die Zahlung auf meinem Konto zu sehen war, war das Geschäft nicht mehr (damals, ohne Betreuung) rückgängig zu machen. Lediglich die Äußerung der Rechtsbateilung des Kaufhauses: Zeigen Sie doch die Betreute wegen Kreditkartenbetruges an. Toll, wenn es eine nahe Angehörige ist - zumal die evtl. Geldstrafe wer bezahlt? Genau.

Frage: In wie weit ist eine betreute Person schuldfähig, wenn sie in ihrem betreuten Bereich Straftaten begeht?

Danke, Tom
tomtom58 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2010, 13:25   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo tomtom,

zweifelsfrei kann Dir das nur ein Gutachter sagen. Unter Betreuung zu stehen- auch mit Einwilligungsvorbehalt- sagt nicht automatisch über die Geschäftsfähigkeit oder eine mögliche Schuldunfähigkeit etwas aus.

Ich rate Dir dringend wegen dieser(und der anderen) Sachen Dich schnellstens mit einer Schuldnerberatung in Verbindung zu setzen und einen Termin zu vereinbaren.Das würde ich als "normal" Betreuer an der Stelle ebenfalls machen.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2010, 13:30   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
Standard

Hi,

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ich rate Dir dringend wegen dieser(und der anderen) Sachen Dich schnellstens mit einer Schuldnerberatung in Verbindung zu setzen
ich verstehe jetzt nicht was eine Schuldnerberatung mit meinem mehr oder weniger konkreten Fall zu tun hat?

Sicher ist es schiete wenn das Geld für Unsinn ausgegeben wurde, aber bedrohliche Schulden sind nicht entstanden.

Gruß Tom
tomtom58 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2010, 15:45   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von tomtom58 Beitrag anzeigen
Konkretes Beispiel aus dem Leben: Meine Betreute hat heimlich ohne mein Wissen meine Visacard-Nummer im Internet zum Bezahlen mißbraucht.
Als Berufsbetreuer (sprich: Fremdbetreuer) würde ich Antrag auf sofortige Entlassung als Betreuer stellen und Strafantrag erstatten.
Da in Deinem Fall die Betreute enge Familienangehörige ist, könnte das schwierig werden.

Aus betreuungsrechtlicher Sicht entsteht jedoch in jedem Fall ein Interessenskonflikt, der tatsächlich - ganz unabhängig von Deiner Person - die frage aufwirft, ob die Betreuung zumindest in Vermögensangelegenheiten nicht doch besser andweitig aufgehoben wäre. Um diese Frage zu beantworten müsste man aber genauer hingucken - das ist hier über das forum gar nicht möglich.

In jedem Fall solltest Du fortan - auch wenn's schwierig ist - möglichst scharf trennen zwischen Deinem Vermögen, dem Deiner Frau und dem gemeinsamen Vermögen (falls existent - Ehevertrag etc. ?).

Ich bin kein Jurist und kann keine strafrechtliche oder haftungsrechtliche Einordnung treffen - aber ich fürchte, dass es gut möglich, dass Du letztendlich selber für den Schaden verantwortbar gemacht werden könntest, da Du nicht unterbunden hast, dass Deine Kreditkarte in die "falschen Hände" kommt und man hier durchaus eine gewisse Fahrlässigkeit mutmaßen könnte.


Zitat:
Frage: In wie weit ist eine betreute Person schuldfähig, wenn sie in ihrem betreuten Bereich Straftaten begeht?
Gem einschlägiger Kommentierung und Rechtsprechung löst das Bestehen rechtlicher Betreuung keine Schuldunfähigkeit (i. S. d. § 20 StGB, der hier treffen dürfte) aus - die beiden Aspekte haben zunächst rein gar nichts mit einander zu tun und die Schuld(un)fähigkeit müsste ggf. separat gutachterlich geprüft werden.

Ob eine Schuldernerberatung in der konkreten Situation erforderlich oder sinnvoll ist, scheint mir persönlich zumindest fraglich - ich würde da eher mal zunächst die juristische Schiene gehen und (wie anderorts bereits empfohlen) einen Anwalt zumindest zur Rechtsberatung konsultieren.
__________________

Chesterfield ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
schuldfähigkeit, straftat

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:23 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40