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Zwangsbetreuter 11.05.2010 13:58

2046€ zahlen für aufgezwungene nicht in Anspruch genommene Betreuung ohne Vorankünd.?
 
Ich habe ein paar sehr wichtige, dringende Fragen und wäre froh, wenn sie mir helfen könnten:

Letztes Jahr im Mai wurde ich wegen Untergewicht in die Psychiatrie eingeliefert. Dort wurden mir Psychopharmaka verabreicht und gesagt, es seien Vitamintabletten. Nach etwa 8 Wochen begann ich, mich dagegen zu wehren, verweigerte die Einnahme und wollte wieder nach Hause.
Daraufhin durfte ich die Station nicht mehr verlassen und mir wurden Spritzen angedroht, wenn ich die Tabletten nicht freiwillig nahm, die ich dann nur noch als Tropfen mit Nachtrinken bekam.

Um das alles rechtlich abzusichern, bekam ich vom Gericht eine Berufsbetreuerin für die Bereiche Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitssorge für 2 Jahre, damit sie mich weiterhin einsperren und mit Medikamenten vollpumpen konnten. Ich drückte aus, dass ich keine Betreuung will und mir wurde gesagt, dass sie diese Betreuung auch ohne meine Zustimmung durchsetzen werden und dass eine Beschwerde dagegen eigentlich zwecklos ist. Deshalb habe ich keine Beschwerde eingereicht.

Vor meiner Entlassung im November kam diese Betreuerin dann mal ins Krankenhaus, um sich vorzustellen. Ich habe ihr gesagt, dass ich sie nicht brauche und sie seitdem auch kein einziges Mal in Anspruch genommen. Außerdem wohne ich seitdem wieder bei meinen Eltern, die bestens für mich sorgen.

Jetzt bekomme ich vom Gericht die Mitteilung, dass ich 2046 € für die Betreuung im ersten halben Jahr bezahlen muss und ein Vermögensverzeichnis, was ich ausfüllen soll. Mit meinem Erspartem liege ich weit über dem Freibetrag von 2600 € und mein Krankengeld ist auch relativ hoch. Ich bin also vermögend.

1.) Ich habe gelesen, dass die Beteuung pauschal vergütet wird, egal ob der Betreuer viel oder wenig tätig war.
Aber wird er auch vergütet, wenn er gar nicht tätig war, abgesehen von einer Vorstellung im Krankenhaus? Oder kann ich in diesem Fall gegen seinen Vergütungsantrag klagen?

2.) Im November zog ich zu meinen Eltern in ein anderes Bundesland.
Im Januar habe ich beim Gericht mal wegen Aufhebung der Betreuung angefragt und sie schrieben mir, dass sie nicht mehr für mich zuständig sind und die Sache an das Gericht meines jetzigen Wohnortes abgeben müßten. Ich wollte aber nicht, dass ich hier dann wieder einen neuen Betreuer bekomme und habe ihnen geschrieben, dass sie das nicht machen brauchen, weil ich auch noch gar nicht wußte, wie lange ich hier bleibe.

Aber wenn das Gericht seit Umzug nicht mehr für mich zuständig war, war dann meine Betreuerin noch für mich zuständig?
Und kann dieses Gericht jetzt das Geld von mir fordern, obwohl es doch gar nicht mehr für mich zuständig war?
Kann ich aus diesem Grund irgendwie Klage dagegen erheben?

3.) In meinem Beschluss zur Bestellung einer Betreuerin vom 20.08.09 steht unter Rechtsmittelbelehrung, dass ich dagegen Beschwerde einlegen kann, aber es wurde keine Frist genannt.
Verstehe ich §58 der Verwaltungsgerichtsordnung richtig, dass die Widerspruchsfrist 1 Jahr beträgt, wenn keine Frist genannt wird?
Kann ich dann jetzt immer noch Widerspruch gegen die Betreuung einlegen, auch wenn die Betreuerin schon einen Vergütungsantrag für mich gestellt hat? Habe ich dadurch die Chance, nichts dafür zu bezahlen?

4.) Muss der Beschluß zur Betreuung nicht auch die Info enthalten, welche Kosten dafür aufkommen und wer sie zu tragen hat?
Ich bin damals natürlich nicht davon ausgegangen, dass ich 2000€ für etwas bezahlen muss, was ich nicht will, nicht brauche und auch nicht in Anspruch genommen habe. Wenn ich das gewußt hätte, hätte ich mich viel mehr dagegen gewehrt.

> Was kann ich jetzt tun?

Vielen Dank für ihre Hilfe!

zeiten 11.05.2010 14:21

Zitat:

Zitat von Zwangsbetreuter (Beitrag 36593)
> Was kann ich jetzt tun?

dass in dem beschluss keine frist drin steht, das könnte dir echt gelegen kommen. denke mir, wenn keine frist drin is, is das ganze noch nicht so wirklich wasserdicht.... hm, ob du dann deswegen nich zahlen musst, das weiß ich nicht.
zuständig is die betreuerin so lang, bis der beschluss aufgehoben oder geändert is. auch wenn du jetzt umgezogen bist, das ändert nix, dass sie is weiter zuständig...
vielleicht könnte man der betreuerin vorwerfen, dass sie die betreuung nicht hat aufheben lassen, hätte sie eigentlich tun müssen, wenn sie nicht nötig war. wenn ich recht verstanden hab, hast du ihr das ja bereits direkt gesagt und sie hat auch weiter nix unternommen...

hilfreich kann sein, wenn du bei gericht überhaupt erst mal akteneinsicht nimmst, dann weißt du aufgrund wessen genau nun die betreuung eingerichtet wurde. du hast das recht die akten einzusehen. du hast auch das recht die behandlungsakten aus der klinik einzusehen! und das würd ich halt auch machen. dann kennst du zumindest ihre position.

ich würd hierbei unbedingt ne beratung bei ner rechtsanwältin versuchen. die kann dir bestimmt besser was sagen, was sache is. sollte sich mit betreuungsrecht auskennen.

viel glück,
zeiten:winke:

ronja 11.05.2010 15:09

Da der Beschluss offenbar bereits im August 2009 erging, müsste noch altes Recht (FGG) gelten, und da gab es die unbefristete einfache Beschwerde gegen die Betreuerbestellung. Es gibt nach dem Inkrafttreten des FamFG noch Übergangsbestimmungen, die ich nicht im einzelnen überprüft habe, aber es spricht einiges dafür, dass die FGG-Regelung noch gilt. Ich habe eine Entscheidung aus dem Jahre 2004 gefunden, wo eine Beschwerde gegen die Betreuerbestellung als verspätet bezeichnet wurde, weil die erst nach zwei Jahren eingelegt wurde.
Für den Vergütungsbeschluss gelten allerdings die Fristen nach FamFG, so dass dagegen möglichst umgehend Beschwerde eingelegt werden müsste.
Die Erfolgsaussichten dieser Maßnahmen kann ich naturgemäß nicht einschätzen, weil ich nicht weiß, wie die Gutachten, die Ärzte, das Gericht und die Betreuerin die Situation darstellen und wessen Bild des Sachverhalts sich durchsetzt. Anzusetzen wäre bei der Frage des freien Willens. Es wäre also zu prüfen, ob es Gutachten gibt, die das Vorhandensein eines freien Willens bestreiten, und ob diese ggfs. angreifbar sind.

Zwangsbetreuter 11.05.2010 17:46

Hallo Zeiten, vielen Dank für deinen Beitrag.

Zitat:

Zitat von zeiten (Beitrag 36594)
vielleicht könnte man der betreuerin vorwerfen, dass sie die betreuung nicht hat aufheben lassen, hätte sie eigentlich tun müssen, wenn sie nicht nötig war.

Meine Betreuerin war auch dafür, dass die Betreuung aufgehoben wird und hat im Januar auch etwas ans Gericht geschrieben. Aber das Gericht meinte, es sei nicht mehr zuständig und wollte die Sache abgeben. Dazu ist es dann aber nicht gekommen, weil ich geschrieben habe, dass ich vielleicht nur vorübergehend hier bleibe und ich nicht wollte, dass diese Sache hin und her geht.

Wäre das Gericht dann trotzdem verpflichtet gewesen, die Betreuung aufzuheben, wenn nach Angaben von mir und meiner Betreuerin die Notwendigkeit der Betreuung nicht mehr bestand?

Danke Ronja für deinen fachlich kompetenten Rat!

Was wäre denn, wenn der Beschwerde gegen die Betreuung jetzt stattgegeben werden würde? Müßte ich die Kosten dafür dann nicht tragen oder würde die Betreuung dann nur vom jetztigen Zeitpunkt an aufgehoben werden?

Zitat:

Zitat von Ronja (Beitrag 36594)
Es wäre also zu prüfen, ob es Gutachten gibt, die das Vorhandensein eines freien Willens bestreiten, und ob diese ggfs. angreifbar sind.

In dem Gutachten meiner Ärztin für die Einrichtung einer Betreuung steht, dass ich keine Einsicht in meine Erkrankung hätte und nicht in der Lage sei, die Notwendigkeit der Behandlungsmaßnahmen zu erkennen. Sie begründet es mit Schwierigkeiten in der Selbsteinschätzung, Minderung der Kritik- und Urteilsfähigkeit, Denkstörungen und Konzentrationsstörungen.

Wie kann ich das denn jetzt angreifen, wenn ich denke, dass ich nicht psychisch krank bin und dass ich keine Tabletten brauche, weil es mir ohne viel besser geht?

ronja 11.05.2010 18:06

Wenn festgestellt würde, dass die Voraussetzungen für eine Betreuung nicht gegeben waren und nachgewiesen werden kann, dass die Einrichtung gegen Deinen Willen erfolgte, wäre die Betreuung von Anfang an rechtswidrig. Fraglich ist allerdings, ob diese Nachweise geführt werden können. Es würde also nicht helfen, wenn man nachweisen würde, dass die Feststellungen der Ärztin möglicherweise nicht ausgereicht haben, um die Unfreiheit des Willens zu belegen, wenn es keinen Beweis dafür gibt, dass die Einrichtung gegen Deinen willen erfolgte. Es gibt eine ganze Reihe Urteile zum Thema Zwangsbetreuung, wo es um die Voraussetzungen geht, unter denen eine Betreuung gegen den Willen angeordnet oder nicht angeordnet werden kann.

Gegen den Vergütungsbeschluss müsste ggfs. gesondert und unter Einhaltung der Frist vorgegangen werden. der enthält sicherlich auch eine gesonderte Rechtsmittelbelehrung. Allerdings ist dieser Beschluss rechtens, solange nicht festgestellt ist, dass die Einrichtung der Betreuung rechtswidrig war. Wenn Du ernsthaft gegen die Betreuung vorgehen willst, wird Dir nur die Möglichkeit bleiben, fristwahrend gegen den Vergütungsbeschluss Beschwerde einzulegen und auf das ggfs. eingeleitete Verfahren zur (rückwirkenden) Aufhebung der Betreuung zu verweisen.

Nochmals zur Klarstellung. ich sage nicht, dass Du das so machen sollst, weil ich den Sachverhalt nicht zuverlässig beurteilen kann. Ich sage also nur, dass dies ggfs. der Weg wäre, wenn man etwas unternehmen wollte.

zeiten 11.05.2010 18:18

Zitat:

Wäre das Gericht dann trotzdem verpflichtet gewesen, die Betreuung aufzuheben, wenn nach Angaben von mir und meiner Betreuerin die Notwendigkeit der Betreuung nicht mehr bestand?
nein, ich denk, wenn du umgezogen warst, war das alte gericht wirklich nicht zuständig. wer nich zuständig, bruacht auch nix aufheben. aber ich würd wirklich zu nem anwalt gehen, und zwar schnell. je länger du da rumkasperst, um so teurer wird die kiste unter umständen. das risiko wär mir echt zu groß, als dass ich da lang allein rummachen würd.

Zitat:

Zitat von Zwangsbetreuter (Beitrag 36609)
Wie kann ich das denn jetzt angreifen, wenn ich denke, dass ich nicht psychisch krank bin...

vorsicht! das darfst du zwar denken aber nie einem arzt, gurachter oder richter gegenüber erwähnen, der das gegenteil grad behauptet hat.:wink3: denn sobald du das tust, hat der arme doc ein problem. du zweifelst nämlich seine kompetenz an und damit kommen ärzte üüüüberhauopt gar nie klar! und damit sie mit dieser schrecklichen kompetenzlosigkeit nich leben müssen, werden sie aaaaalles tun, um ihre diagnose zu untermauern. und da werden sie sehr fantasievoll und erfinderisch. merke: wenn der arzt sagt, du bist psychich krank, dann ist das immer richtig.:giggleswe::LOL: heißt aber lange nicht, dass du eine betreuung brauchst.

Zitat:

...und dass ich keine Tabletten brauche, weil es mir ohne viel besser geht?
das ist allerdings deine persönliche entscheidung. und solange da nix lebensbedrohliches is, dürfen sie dich nicht zwangsbehandeln! und das argument, dass es dir halt ohne (subjektiv) viel besser geht, is nunmal ein wirklich schlagendes. du musst nich in eine behandlung einwilligen.

es gibt sogar ein urteil, wo ich aber jetzt nich weiß wo und wie. aber da hat sogar ne betreuerin die neuroleptika für ihre schizophrene betreute abgelehnt und behandlung verweigert. und das is vor gericht gegangen und die hat recht bekommen. die frau braucht das zeugs selbstverständlich nich zu nehmen! die betreuerin/betreute hat das so begründet: sie sei malerin und von den neuros hat sie bewegungsstörungen, so dass sie nicht malen kann und das würd ihr jede lebensfreude nehmen und somit erheblich schaden! wie gut, dass es mutige betreuerinnen gibt. allein hätt die scih bestimmt nich gegen ne horde mediziner durchsetzen können.
merke: du brauchst immer ne gute erklärung, warum du das zeug nicht nehmen willst, dann bist du auf der sicheren seite.

gruß, zeiten

Zwangsbetreuter 12.05.2010 01:41

Ronja und Zeiten, vielen Dank für eure schnellen Reaktionen und Ausführungen!

Zitat:

Zitat von ronja (Beitrag 36610)
Es würde also nicht helfen, wenn man nachweisen würde, dass die Feststellungen der Ärztin möglicherweise nicht ausgereicht haben, um die Unfreiheit des Willens zu belegen, wenn es keinen Beweis dafür gibt, dass die Einrichtung gegen Deinen willen erfolgte.

Ich verstehe dich so, dass ich mich zuerst klar gegen eine Betreuung hätte aussprechen müssen, dann erst hätte die Ärztin belegen müssen, dass ich nicht einwilligungsfähig bin und dann hätte bewiesen werden müssen, dass die Betreuung wirklich notwendig.
Ich habe damals keinen Widerspruch eingelegt, weil mir gesagt wurde, dass die Betreuung dann trotzdem eingerichtet werden würde, nur dass sie dann jedes halbe Jahr verlängert werden müßte.
Letztendlich habe ich damals lieber die Betreuung in Kauf genommen als den Krieg gegen Ärzte, Richter und Betreuer zu führen, weil ich damals einfach nicht mehr die Nerven dafür hatte.
Hätte ich aber gewußt, dass mich das 2000 € im halben Jahr kostet, hätte ich auf jeden Fall Einspruch dagegen erhoben.

Wenn in meinem Beschluss über die Betreuung in der Rechtsmittelbelehrung keine Frist für die Beschwerde genannt ist, dann kann ich doch jetzt immernoch Widerspruch einlegen, oder?
Wäre das dann ein Beweis dafür, dass die Betreuung gegen meinen Willen ist?

Zitat:

Zitat von ronja (Beitrag 36610)
Es gibt eine ganze Reihe Urteile zum Thema Zwangsbetreuung, wo es um die Voraussetzungen geht, unter denen eine Betreuung gegen den Willen angeordnet oder nicht angeordnet werden kann.

Diese Urteile setzen also alle voraus, dass man Widerspruch eingelegt hat, oder?
Wo findet man denn diese Urteile?

Zitat:

Zitat von ronja (Beitrag 36610)
Gegen den Vergütungsbeschluss müsste ggfs. gesondert und unter Einhaltung der Frist vorgegangen werden. der enthält sicherlich auch eine gesonderte Rechtsmittelbelehrung.

Das Gericht hat mich nur darüber informiert, dass meine Betreuerin einen Vergütungsantrag gegen mein Vermögen gestellt hat und mich gebeten, das Vermögensverzeichnis auszufüllen mit dem Hinweis, dass wenn ich es nicht tue, dass dann ihrem Antrag stattgegeben wird.
In dem Schreiben steht keine Frist und auch keine Rechtsmittelbelehrung.
Was heißt das denn jetzt, wie schnell muss ich denn dieses Vermögensverzeichnis jetzt zurückschicken?

Und wie genau wird das Vermögensverzeichnis eigentlich geprüft?
Erkundigen die sich beim Finanzamt nach all meinen Konten?
Rufen die bei der Bank nur meinen Kontostand ab oder lassen die sich auch alle Vorgänge anzeigen und wenn ja, von welchem Zeitraum?
Kommen die auch nach Hause und gucken, was ich für Bargeld, Schmuck, Wertsachen, Wohnungseinrichtung, Kleidungsstücke und was ich sonst noch alles angeben muss habe?
Muß ich eigentlich Nachweise für meine Konten und Einkommen einreichen? Davon steht nichts da, aber vielleicht setzen sie es ja voraus?

Zitat:

Zitat von ronja (Beitrag 36610)
Allerdings ist dieser Beschluss rechtens, solange nicht festgestellt ist, dass die Einrichtung der Betreuung rechtswidrig war.

Kann ich gegen den Vergütungsantrag gegen mein Vermögen nicht auch deshalb klagen, weil mir im Betreuungsbeschluss nicht mitgeteilt wurde, dass ich die Kosten dafür zu tragen habe?
Gibt es denn kein Gesetz, das Richter/ Ärzte/ Betreuer dazu verpflichtet, mich darüber aufzuklären, welche Kosten dafür anfallen und von wem sie getragen werden müssen?
Ist es denn rechtens mich dann am Ende einfach vor vollendete Tatsachen zu stellen, wenn es um so eine riesen Summe Geld geht? Um einen Vertrag abzuschließen, egal ob es um Güter oder Dienstleistungen geht, müssen doch die Rechte und Pflichten von beiden Seiten vorher bekannt gegeben werden, damit er rechtskräftig wird. Ist das denn in dieser Sache nicht so?

Zitat:

Zitat von ronja (Beitrag 36610)
Wenn Du ernsthaft gegen die Betreuung vorgehen willst, wird Dir nur die Möglichkeit bleiben, fristwahrend gegen den Vergütungsbeschluss Beschwerde einzulegen und auf das ggfs. eingeleitete Verfahren zur (rückwirkenden) Aufhebung der Betreuung zu verweisen.

Was würde denn passieren, wenn ich jetzt Widerspruch gegen die Betreuung und den Vergütungsantrag einlegen würde?
Was würde denn dann auf mich zukommen und mit welchen Kosten wäre es verbunden?
Wäre die Voraussetzung dafür, dass ich einen Arzt habe, der mir das Gegenteil bescheinigt?
Kann es jetzt im Nachhinein durch ein neues Gutachten überhaupt bewiesen werden, dass ich damals keinen Betreuer brauchte oder müßte man alles aus den Artzunterlagen ableiten, die damals erstellt wurden?

Zitat:

Zitat von Zeiten (Beitrag 36610)
aber ich würd wirklich zu nem anwalt gehen, und zwar schnell. je länger du da rumkasperst, um so teurer wird die kiste unter umständen. das risiko wär mir echt zu groß, als dass ich da lang allein rummachen würd.

Welches Risiko meinst du?
Der Anwalt kostet doch auch eine Menge Geld.
Und wenn ich nicht Recht bekomme, dann sind die Kosten doch doppelt so hoch, dann kommen zu den Betreuungskosten noch die Anwaltskosten und die Gerichtskosten dazu.
Das ist das Risiko, was mir im Moment noch zu hoch ist, solange ich mir nicht sicher bin, dass es einen Anwalt gibt, mit dem ich gegen die Ärtze, Richter und Betreuer ankomme.
Ich habe erlebt, wie sie alle unter einer Decke stecken und dass ein Mensch, der als psychisch krank gilt, nichts ist in deren Augen. Seine Meinung und seine Sichtweisen zählen nichts, denn er ist ja nicht normal im Kopf. Er wird überhaupt nicht ernst genommen. Wenn dieses Urteil einmal über dich ausgesprochen ist, dann bist du von vornherein zu allen Konsequenzen verdammt, auch wenn du ein ganz normaler, gesunder Mensch bist. Und die Psychopharmaka, die machen dich dann zu dem, was sie haben wollen laut ihrer Diagnose....
Und jetzt bekomme ich diese fette Rechnung. Ich würde mich wirklich gerne gegen das alles noch einmal wehren. Aber ich habe Angst, dass ich nicht gegen sie ankomme.

Zitat:

Zitat von Zeiten (Beitrag 36610)
das ist allerdings deine persönliche entscheidung. und solange da nix lebensbedrohliches is, dürfen sie dich nicht zwangsbehandeln!

Kann ich sie dann dafür verklagen, dass sie mich zwangsbehandelt haben, obwohl ich nicht in Lebensgefahr war?
Sie haben es so begründet, dass eine Psychose (oder besser gesagt das, was sie bei mir als solche interpretiert haben), mit Sicherheit wieder ausbricht, wenn ich die Medikamente jetzt nicht mindestens 1-2 Jahre nehme. Und dass ich dann vielleicht wieder abnehme und in Lebensgefahr gerate. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich aber schon wieder 10Kg zugenommen und war weit entfernt von einer Lebensgefahr, die sowieso nichts mit einer Psychose zu tun hatte.

Danke für eure stärkenden Worte und euren guten Rat!

ronja 12.05.2010 21:10

Du musst kein förmliches Rechtsmittel eingelegt haben, um zu beweisen, dass Du dagegen warst. Vielleicht geht aus der Akte hervor, dass von Dir nicht zugestimmt wurde oder dass man Widerstand brechen musste. Andererseits ist in der Sache einiges verfahren wegen des Wohnsitzwechsels und der nicht gewechselten Zuständigkeit.

Die Urteile, die ich gelesen habe, habe ich in der Datenbank Juris gefunden, bloß kann ich die nicht einfach weitergeben. Ich werde sie- wenn ich dazu komme - in den nächsten Tagen noch mal durchsehen und prüfen, was für Kriterien dort bezüglich der Gutachten aufgestellt werden.

zeiten 12.05.2010 22:11

Zitat:

Zitat von Zwangsbetreuter (Beitrag 36630)
Und wie genau wird das Vermögensverzeichnis eigentlich geprüft?
Erkundigen die sich beim Finanzamt nach all meinen Konten?

hab ich keine ahnung. is aber eigentlich auch schnuppe. wenn ich richtig verstanden hab, hast du eh reichlich kohle, so dass du in jedem fall als vermögend giltst. und m.e. brauchst du da nix weiter hinschicken. es ändert nix an der sache. die ansprüche die da sind sind entweder rechtens oder nicht. aber ganz unabhängig davon, ob du nu paar euro mehr auf diesem oder jenem konto hast...

Zitat:

Um einen Vertrag abzuschließen, egal ob es um Güter oder Dienstleistungen geht, müssen doch die Rechte und Pflichten von beiden Seiten vorher bekannt gegeben werden, damit er rechtskräftig wird. Ist das denn in dieser Sache nicht so?
ich glaub, bei ner betreuung is das anders. weil es kein "vertrag" is, sondern ne anordnung vom gericht. da gehts nich um die kosten, sonder darum, ob ne betreuung nötig is oder nicht. und das darf nicht an den kosten festgemacht werden. daher glaub ich, dass du da nix machen kannst, an dieser stelle.



Zitat:

Wäre die Voraussetzung dafür, dass ich einen Arzt habe, der mir das Gegenteil bescheinigt?
es is immer ein vorteil, wenn du einen vertrauenswürdigen artzt hast, der zu dir hält. solche sind unter den psychoklempnern aber sooooo leicht nich zu finden. aber gut wenn du so einen hast, auch für die zukunft is es echt gut.

Zitat:

Kann es jetzt im Nachhinein durch ein neues Gutachten überhaupt bewiesen werden, dass ich damals keinen Betreuer brauchte oder müßte man alles aus den Artzunterlagen ableiten, die damals erstellt wurden?
wenn ich das richtig verstandne hab, sind die entscheidenen fragen, ob irgendwo raus klar hervorgeht, dass du etnweder keinen "freien willen" hattest. oder falls das nicht klar ist, dann is die frage, in wie weit es dokumentiert is, dass du dich gegen die betreuung ausgesprochen hast.
nein, nachträglich is nicht zu klären, in welchem zustand du dich damals befunden hast.


Zitat:

Welches Risiko meinst du?
Der Anwalt kostet doch auch eine Menge Geld.
ich meinte das risiko, dass du wenn du nich jetzt irgendwie damit in den quark kommst, dass dich dann die betreuung in anderthalb jahren son ein paar riesen kostet.
ja, anwalt kostet auch. die werden aber (soweit ich weiß) nach streitwert oder so bezahlt und je länger du wartest, je teuer wird auch der anwalt (also, soo genau weiß ich das aber jezte auch nich, also ich denk mir das blos so...)
Zitat:

Und wenn ich nicht Recht bekomme, dann sind die Kosten doch doppelt so hoch, dann kommen zu den Betreuungskosten noch die Anwaltskosten und die Gerichtskosten dazu.
ja, hast du natürlich schon recht. normalerweise würd ich von nem anwalt erwarten, dass er dir im vorfeld sagen kann, ob du überhaupt chancen hast. und das kostet noch nich so viel. vielleicht eine hunni oder zwei. naja, in relation zu deiner rechnung is das noch nich sooo viel, zumal du ja nich arm bist.... darum hat ich das so gedacht.

Zitat:

...dass ein Mensch, der als psychisch krank gilt, nichts ist in deren Augen. Seine Meinung und seine Sichtweisen zählen nichts, denn er ist ja nicht normal im Kopf. Er wird überhaupt nicht ernst genommen.
da hast du leider recht, das wird in kliniken leider immer noch so gehandhabt. obwohl es rechtlich gar nicht haltbar ist und zudem total kontraproduktiv....
Zitat:

Ich würde mich wirklich gerne gegen das alles noch einmal wehren. Aber ich habe Angst, dass ich nicht gegen sie ankomme.
wenn du keinen anwalt willst, dann würd ich als erstes mal einen brief vorsichtshalber an beide amtsgerichte schicken, dass du halt nicht einverstanden bist und die betreuung die ganze zeit gegen deinen willen war und im übrigen auch praktisch gar nicht durchgeführt wurde... irgendwie so was...


Zitat:

Kann ich sie dann dafür verklagen, dass sie mich zwangsbehandelt haben, obwohl ich nicht in Lebensgefahr war?
achtung: zwangsbehandlung heißt, dass sie physische gewalt angewenet haben müssen. ich nehme mal an, dass das nicht so gelaufen ist. ich kenne es halt auch so, dass sie dich so lange beschwatzen, bis du zähneknirschend das zeugs nimmst, obwohl du es nicht willst.... das is ne ganz miese tour aber keine zwangsbehandlung. zwang is nur, wenn sie es dir in dem mund schieben oder dich festhalten um es zu spritzen....

die ganze sache is sehr schwierig nachzuweisen, weil dummerweise haben sie das recht zu zwangsbehandlungen, wenn du gegen personal zb. tätlich wirst. und nu wird es oft so gedreht, dass derjenige, der seine medis nicht will, halt grob angefasst wird, darauf selber grob wird und schwupppppp: haben sie ein alibi für ne zwangsbehandlung.......

dennoch ich mutmaße, dass das bei dir einfach "nur" aufgrund von psychologischer kriegsführung geklappt hat.... und das gilt nicht als zwang... is aber torzdem scheiße.

Zitat:

Sie haben es so begründet, dass eine Psychose (oder besser gesagt das, was sie bei mir als solche interpretiert haben), mit Sicherheit wieder ausbricht, wenn ich die Medikamente jetzt nicht mindestens 1-2 Jahre nehme.
ja, bei psychosen, falls sie nicht durch drogen ausgelöst sind, is das wahrscheinlich. dennoch kann man sich gegen medis entscheiden.

gruß, zeiten

Zwangsbetreuter 12.05.2010 22:30

Voraussetzungen für eine Betreuung und Absprechen des freien Willens?
 
Zitat:

Zitat von Zeiten
du hast auch das recht die behandlungsakten aus der klinik einzusehen!

Hatte ich das Recht dazu auch schon als Patient oder erst, nachdem ich entlassen war?

Zitat:

Zitat von Ronja
Wenn festgestellt würde, dass die Voraussetzungen für eine Betreuung nicht gegeben waren

Was sind denn die Voraussetzungen für eine Betreuung in Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitssorge?

Zitat:

Zitat von Ronja
Anzusetzen wäre bei der Frage des freien Willens. Es wäre also zu prüfen, ob es Gutachten gibt, die das Vorhandensein eines freien Willens bestreiten, und ob diese ggfs. angreifbar sind.

Wie hängt das Ganze eigentlich mit dem freien Willen zusammen?
Ist die Voraussetzung für eine Betreuung immer, dass mir der freie Wille abgesprochen wird?
Und welche Voraussetzungen oder Tatsachen müssen denn gegeben sein, um mir den freien Willen absprechen zu können bzw. mich gegen meinen Willen festzuhalten und zu behandeln?

Zitat:

Zitat von Ronja
Ich werde sie- wenn ich dazu komme - in den nächsten Tagen noch mal durchsehen und prüfen, was für Kriterien dort bezüglich der Gutachten aufgestellt werden.

Vielen Dank Ronja, dass du dich für mich noch mal damit beschäftigen willst!

Zitat:

Zitat von Ronja
Wenn Du ernsthaft gegen die Betreuung vorgehen willst, wird Dir nur die Möglichkeit bleiben, fristwahrend gegen den Vergütungsbeschluss Beschwerde einzulegen und auf das ggfs. eingeleitete Verfahren zur (rückwirkenden) Aufhebung der Betreuung zu verweisen.

Kennt ihr Fälle, wo das erfolgreich war?

Zitat:

Zitat von Ronja
Andererseits ist in der Sache einiges verfahren wegen des Wohnsitzwechsels und der nicht gewechselten Zuständigkeit.

Was meinst du damit? Welche Probleme können dadurch jetzt auftreten?

Zitat:

Zitat von Zwangsbetreuter http://www.forum-betreuung.de/images...s/viewpost.gif
Und wie genau wird das Vermögensverzeichnis eigentlich geprüft?
Erkundigen die sich beim Finanzamt nach all meinen Konten?


Zitat von Zeiten
hab ich keine ahnung. is aber eigentlich auch schnuppe.

Ich habe gefragt, weil meine Betreuerin jetzt zu mir sagte, ich solle einfach angeben, dass ich nicht mehr als 2600 € auf dem Konto habe und dass das dann nicht weiter geprüft wird und ich das Geld dann nicht zahlen brauche. Und damit könnte ich mir dann auch alles weitere ersparen.
Ich kann mir das allerdings nicht wirklich vorstellen und frage mich auch, woher sie das wissen will.
Hat jemand hier vielleicht Erfahrungen diesbzgl., egal ob positiv oder negativ?


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