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Überlassungsvertrag

Dies ist ein Beitrag zum Thema Überlassungsvertrag im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Alt 12.05.2010, 16:46   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 11.05.2010
Ort: 89073 Ulm Donau
Beiträge: 3
Standard Überlassungsvertrag

Hallo allen hier in Forum-Betreuer.de,
vorweg ich bin durch einen Zufall hier gelandet und finde diese Seite im Internet super gut…und vielleicht kann mir ja der eine oder andern hier professionellen Rat geben.

Meine Situation ist dies:

Meine Großtante wurde von ihrem Hausarzt (behandelnder Arzt seit 1993) im Juli 2007 in das Krankenhaus in München eingewiesen, da meine Großtante bereits seit 2006 zunehmend immobil war mit auffälliger zunehmender Vergesslichkeit und zeitlicher Desorientiertheit (dementielles Syndrom).
Bei der Eingangsuntersuchung wurde dieses auch im September 2007 vom Klinikum in München bestätigt. Veränderter Denkprozess (kognitive Beeinträchtigung), zeitliche Orientierungsstörungen, Verwirrtheit usw……..
Da sie aber zu diesem Zeitpunkt noch niemand eine Vorsorgevollmacht hatte und das KH einen Betreuer von Gerichtswegen bestellen wollte übernahm meine Tante von sich aus dies da sie das Grundstück und Haus gleich neben meiner Großtante besitzt, diese Aufgabe und wollte sich mit einem Notar in Verbindung setzen.
Meine Großtante wurde dann ohne jegliche Vollmacht im September 2007 in einem Pflegeheim verlegt.
Nun kommt mein eigentliches Problem meine Tante hatte zu dieser Zeit nicht nur eine Vorsorgevollmacht bei einem Notar in Auftrag gebracht sondern ebenso einen Überlassungsvertrag der auf ihre beiden Söhne ausgestellt wurde, dass sie das Haus und das Grundstück jeder zur Hälfte erwerben würde auf Rentenbasis, wobei die Zahlungen in keiner Relation zum Wertes des Hauses steht. Die Verträge wurden im Dezember 2007 geschlossen gestorben März 2008 ein paar Fakten: meine Großtante Alter 82Jahre Monatliche Zahlung je 600.- €Wert des Hauses mit Grund ca. 850000.-€ nachdem ich den Erbschein vom Nachlassgericht bekommen habe ein hinterlegtes Testament meiner Großtante das ich als ihr Erbe eingesetzt wurde, und ich mich nach dem Haus erkundigte wurde mir von meiner Tante gesagt das Haus habe meine Großtante bereits im Dez. 2007 an ihre Söhne auf Rentenbasis verkauft.
Dabei hatte sie mir die Überlassungsverträge gezeigt, die ein Notarassessor unterzeichnete.
Meine Frage nun was kann ich tun um diese Verträge nach Angaben des Hausarztes und dem Krankenhaus war sie nicht mehr Geschäftsfähig rückgängig zu machen da die Ärzte an die Schweigepflicht gebunden sind.

Besten Dank für hilfreiche Info’s

Crazypower_I
Crazypower_I ist offline  
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Alt 12.05.2010, 16:56   #2
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Crazypower_I Beitrag anzeigen
Meine Frage nun was kann ich tun um diese Verträge nach Angaben des Hausarztes und dem Krankenhaus war sie nicht mehr Geschäftsfähig rückgängig zu machen da die Ärzte an die Schweigepflicht gebunden sind.
ich will ja nix sagen, aber die haben sie ja bereits verletzt. oder wie kommst du an diese aussagen? außerdem:schweigepflicht is nich unumstößlich. ärtze müssen ne art rechtsgüterabwägung machen: wenn sie durch den verstoss gegen die schwiegepflich eine straftat verhindern können, können sich sich für den bruch der schweigepflicht entscheiden. haben sie ja offenbar schon gemacht..... aber was konkretes kann ich dir jetzt auch nich sagen...
zeiten ist offline  
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Alt 12.05.2010, 17:00   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,977
Standard

Hallo crazypower,

ich würde mal sagen mit dieser Fragestellung bist du bei einem Anwalt der auf Erbrecht spezialisiert ist besser aufgehoben wie in einem Betreuungsforum, da deine Fragestellung so gar keinen Bezug zu Betreuung hat.


Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 13.05.2010, 08:47   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
Standard

Hallo Crazypower

agw hat es schon gesagt: Dein Anliegen ist reichlich kompliziert und eine Atwort wäre ebenso speziell - und deshalb schon fast eine Rechtsberatung. Die darf hier keiner bringen, ohne dass er/sie Ärger bekommt. Du benötigst hierfür einen Anwalt und eine gute Portion Glück, die wir Dir sicherlich alle wünschen.

Mit rechtlicher Betreuung hat Dein Fall nur so viel zu tun, dass Deine Großtante durch die Vorsorgevollmacht drumherum gekommen ist. Die Vollmacht war in diesem Fall das Eigentor - oder die Chance für Deine Tante sich viel Geld unter den Nagel zu reißen.
Mit einer Betreuung und der entsprechenden Kontrolle durch das zuständige Gericht hätte das nicht passieren können.

Viel Glück
wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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