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Betreuung "mit Gewalt" loswerden

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung "mit Gewalt" loswerden im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich will eine Betreuung nicht mehr weiterführen. Einerseits ist der Betreute jetzt in einem Heim mehr als 150 km ...


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Alt 09.01.2006, 19:38   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,807
Standard Betreuung "mit Gewalt" loswerden

Hallo,

ich will eine Betreuung nicht mehr weiterführen. Einerseits ist der Betreute jetzt in einem Heim mehr als 150 km von meinem Wohnort entfernt untergebracht. Dann will er wieder hierher, er würde wohl wieder bei der Heilsarmee landen.

Letztendlich ist der Aufwand bisher so hoch gewesen und würde es auch bleiben, dass dies für einen ehrenamtlichen Betreuer viel zu viel Arbeit ist, die auch nicht ansatzweise gerecht vergütet wird.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, diese Betreuung abzulehnen ? Ich habe noch mehrere andere ehrenamtliche Betreuungen.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 10.01.2006, 19:31   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Abgabe

Hallo Andreas,

wo ist das Problem? Du schreibst dem zuständigen Gericht, dass du praktischer Weise die Betreuung nicht führen kannst und bittest, dass diese 1. an das Gericht vorort abgegeben wird und zum anderen an einen anderen Betreuer.

Heinz
 
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Alt 10.01.2006, 19:39   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,807
Standard ohne

Hallo,

das Gericht hat einen Betreuerwechsel abgelehnt, da der Betreute nicht im Heim bleiben will und (Zitat): "...gibt es keinen Anlass, dass Herr X. seinen Betreuten öfter besucht".

Schön, nicht wahr ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 30.03.2006, 10:24   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.03.2006
Beiträge: 1
Standard Betreuung abgeben

Hallo,

wenn der persönliche Kontakt nicht mehr richtig gewahrt werden kann, ist es im Betreuungsrecht doch so, dass dann eine Betreuung durch den bisherigen Betreuer nicht mehr fortgeführt werden soll.

Gruss

Alex
Alexandra ist offline  
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Alt 30.03.2006, 19:36   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,807
Standard ohne

Hallo,

es hat sich zwischenzeitlich erledigt. Ich habe dem Gericht geschrieben, dass ich die Betreuung nicht mehr fortführen will und auch nicht mit Gewalt dazu gezwungen werden kann, da ich ja meinen bürgerlichen Ehrenpflichten durch die anderen von mir geführten Betreuungen nachkomme.

Es wurde dann eine Berufsbetreuerin benannt, die mir auch bestätigte, daß diese Betreuung nichts mehr für einen ehrenamtlichen Betreuer ist.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Stichworte
betreuerwechsel, ehrenamt, ehrenamtliche betreuung, ehrenamtlicher betreuer

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