Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung "mit Gewalt" loswerden im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich will eine Betreuung nicht mehr weiterführen. Einerseits ist der Betreute jetzt in einem Heim mehr als 150 km ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,807
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Hallo,
ich will eine Betreuung nicht mehr weiterführen. Einerseits ist der Betreute jetzt in einem Heim mehr als 150 km von meinem Wohnort entfernt untergebracht. Dann will er wieder hierher, er würde wohl wieder bei der Heilsarmee landen. Letztendlich ist der Aufwand bisher so hoch gewesen und würde es auch bleiben, dass dies für einen ehrenamtlichen Betreuer viel zu viel Arbeit ist, die auch nicht ansatzweise gerecht vergütet wird. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, diese Betreuung abzulehnen ? Ich habe noch mehrere andere ehrenamtliche Betreuungen. Gruss Andreas |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas,
wo ist das Problem? Du schreibst dem zuständigen Gericht, dass du praktischer Weise die Betreuung nicht führen kannst und bittest, dass diese 1. an das Gericht vorort abgegeben wird und zum anderen an einen anderen Betreuer. Heinz |
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#3 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,807
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Hallo,
das Gericht hat einen Betreuerwechsel abgelehnt, da der Betreute nicht im Heim bleiben will und (Zitat): "...gibt es keinen Anlass, dass Herr X. seinen Betreuten öfter besucht". Schön, nicht wahr ? Gruss Andreas |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 30.03.2006
Beiträge: 1
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Hallo,
wenn der persönliche Kontakt nicht mehr richtig gewahrt werden kann, ist es im Betreuungsrecht doch so, dass dann eine Betreuung durch den bisherigen Betreuer nicht mehr fortgeführt werden soll. Gruss Alex |
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#5 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,807
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Hallo,
es hat sich zwischenzeitlich erledigt. Ich habe dem Gericht geschrieben, dass ich die Betreuung nicht mehr fortführen will und auch nicht mit Gewalt dazu gezwungen werden kann, da ich ja meinen bürgerlichen Ehrenpflichten durch die anderen von mir geführten Betreuungen nachkomme. Es wurde dann eine Berufsbetreuerin benannt, die mir auch bestätigte, daß diese Betreuung nichts mehr für einen ehrenamtlichen Betreuer ist. Gruss Andreas |
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| betreuerwechsel, ehrenamt, ehrenamtliche betreuung, ehrenamtlicher betreuer |
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