Dies ist ein Beitrag zum Thema Jugendliche 18 Jahre alt soll gegen ihren Willen unter Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ich habe eine Junge Frau zu einem Berufsvorbereitungslehrgang in meiner Gruppe.
Heute haben wir erfahren das ihre Erzieher einen ...
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19.05.2010, 20:45 | #1 |
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Beiträge: 1
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Jugendliche 18 Jahre alt soll gegen ihren Willen unter Betreuung
Hallo ich habe eine Junge Frau zu einem Berufsvorbereitungslehrgang in meiner Gruppe.
Heute haben wir erfahren das ihre Erzieher einen Antrag auf Betreuung gestellt haben sie wurde nicht gefragt ob sie das möchte. Die Jugendliche ist über das Jugendamt bei uns angemeldet worden. Ihre Mutter ist damit einverstanden das sie unter Betreuung gestellt wird. Diese Junge Frau hat auf Grund ihrer Diabetes einen GDB von 60 ist aber in der Lage sich selber Insulin zu spritzen und ihre Werte aufzuzeichnen. Heute hat sie sich völlig Selbstständig eine Praktikumstelle gesucht als Verkäuferrin. Der Grund den man angibt ist man hätte Angst um ihr Leben, vor 3 Jahren hat sie einemal Suizitgedanken geäusert das soll jetzt als Grund herhalten für die Betreuung. Ich und auch die Jugendliche wir fragen uns warum jetzt und nicht schon die zurückliegenden Jahre. Ich möchte noch dazu anmerken das ich der Schwerbehindertenvertreter in unserer Einrichtung bin also auch für die Junge Dame zuständig bin wenn sie Benachteiligt wird. Was können wir tun um die Betreuung zu verhindern können wir uns auf den §1896 BGB Abs1 berufen wo es heist Gegen den Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden. Vielen Dank für die Hilfe Geändert von Asterix (19.05.2010 um 20:52 Uhr) |
19.05.2010, 21:25 | #2 | |||||||
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Guten Abend!
Ihr Engagement in Ehren - aber ich kann mir gut vorstellen, dass Ihnen eventuell ein paar Kenntnisse fehlen, die das Bild etwas runder machen würden. Zitat:
Spätestens in der richterlichen Anhörung wird sie gefragt und kann ihre Meinung äußern - von den Betreuungsrichtern wird diese Aussage des Betroffenen durchaus als sehr wichtig und hoch eingeschätzt. Sollten die zuständigen Erzieher tatsächlich nicht mit ihr darüber gesprochen haben, wäre das natürlich nicht unbedingt ein guter Stil - das hat aber nichts mit rechtlicher Betreuung an sich zu tun. Zitat:
Zitat:
Abgesehen davon: Ich hab auch einen GdB von 60 und äußere beinahe täglich Suizidgedanken - besonders nachdem ich im Büro den AB morgens abgehört und die Post gelesen habe... Ernsthaft: Was ich meine, ist, dass die Äußerung von Suizidgedanken oder ein bestimmter GdB an sich weder zwingend Hinweis auf eine psychische Erkrankung, noch alleine Grund für eine rechtliche Betreuung ist. Es kommt auf den Kontext und Hintergrund der Äußerung an - wie ernst sie gemeint war, welchen Anlass sie hatte, in welcher Lebenssituation der Mensch sich befindet, etc. Es kommt ferner auf den Umfang der Erkrankungen / Behinderungen an und darauf, ob sich daraus ein Unterstützungsbedarf ergibt, der nicht anderweitig gedeckt werden kann (auch z. B. durch bereits involvierte Einrichtungen wohl gemerkt - also u. U. auch durch Sie). Da steckt also mutmaßlich schon mehr hinter dieser Anregung, als die beiden o. g. Umstände. Falls nicht, gibt es auch keinen Grund zur Beunruhigung - denn dann würde aller Voraussicht nach auch keine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Zitat:
Zitat:
Gerade als Schwerbehindertenvertreter sollte man rechtliche Betreuung als Chance und Unterstützungsmöglichkeit erkennen können - nicht als Benachteiligung, oder? Zitat:
Wenn sie nicht notwendig ist, wird sie wohl auch nicht errichtet werden - so will es zumindest das Gesetz, auch wenn manchmal Richter einen etwas anderen Eindruck von "Notwendigkeit" haben, als man als Außenstehender für vernünftig hält. Zitat:
Es werden vermutlich genauso oft völlig unsinnig und unnötig rechtliche Betreuungen angeregt (und nicht eingerichtet), wie nötige und sinnvolle Betreuungen verdammt und verteufelt (und dennoch nicht aufgehoben). Das Prüfungsverfahren ist keine Tragödie und vielleicht entwickelt sich daraus ja auch ein anderes Verständnis für die Lebensumstände der Betroffenen bei allen Beteiligten - egal, wie's ausgeht.
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20.05.2010, 00:15 | #3 | ||||||
Gesperrt
Registriert seit: 11.05.2010
Beiträge: 10
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Hallo Asterix,
Zitat:
Wenn man dies wüßte, könnte man besser beurteilen, was die Gründe dafür sind. Zitat:
Ich meine, vielleicht denkt sie sich ja nur, dass dies der Grund ist, aber die eigentlichen Gründe sind noch andere. Zitat:
Wenn man sich dagegen wehrt, kann man einen Betreuer bekommen für Aufenthaltsbestimmung (und event. auch Gesundheitssorge, wegen den Tabletten), weil dadurch dann der Betreuer entscheiden kann, ob und wie lange man in der Psychiatrie bleibt und nicht mehr man selbst. Und der stimmt in der Regel dem zu, was die Ärzte sagen und wollen. Gab es damals mal so eine Situation, wo sie wegen Suizid in die Psychiatrie mußte? Zitat:
Aber dass sie nur deshalb jetzt eine Betreuung einrichten, wenn aktuell nichts vorgefallen ist in dieser Richtung, das kann ich mir auch schwer vorstellen. Vielleicht können sie ja mal mit dem Sozialpädagogen/ Antragsteller reden, um genauer zu erfahren, was da dahinter steckt. Zitat:
Zitat:
Ich weiß nicht, ob es in jedem Fall so ist, aber für die Einrichtung der Betreuung muss doch auch ein ärztliches Gutachten erstellt werden. Und vielleicht kann sie sich da ja einen Gutachter suchen, dem sie vertraut und der ihre Interessen vertritt. Außerdem muss sie niemanden von der Schweigepflicht entbinden, von dem sie nicht will, dass er dem Gericht etwas über sie mitteilt. (Das hat meine Ärztin bei mir nämlich ganz geschickt eingefädelt und formuliert und hinterher stand im Protokoll, dass ich sie von der Schweigepflicht entbunden habe, obwohl mir das in dem Moment gar nicht bewußt war. Also Vorsicht bei Fragen in diese Richtung.) Falls sie die Betreuung wirklich nicht abwenden kann, dann kann sie zumindest noch versuchen, sich selbst einen Betreuer zu suchen und diesen dem Gericht vorschlagen, damit kein Berufsbetreuer verordnet wird. Denn die Betreuung kann eigentlich jeder übernehmen, der "geeignet" ist und das Gericht muss eigentlich auf die Wünsche des Betroffenen eingehen. Sie könnte dann jemanden nehmen, dem sie vertraut und der in ihrem Interesse handelt. Eine gute Website, wo der ganze Sachverhalt der rechtlichen Betreuung in einfachen und verständlichen Worten erläutert ist, und alles, was man so grob darüber wissen sollte, findest du unter Betreuung Anwälte, die euch bei Dingen wie Zwangsbetreuung und Zwangseinweisung helfen können, findest du unter Konsequente Rechtsanwälte — Zwangspsychiatrie Oben links auf dieser Seite findest du auch 5 Themen dazu, wie man dem ganzen vorbeugen kann, bzw. wieder rauskommt, wenn es schon passiert ist, z.B. mit einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. |
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20.05.2010, 07:27 | #4 | |||
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Die Behauptung, dass bei jemandem das Fehlen der Fähigkeit zur freien Willensbildung diagnostiziert worden sei, weil er sich gegen rechtliche Betreuung gewehrt habe, ist genauso allgegenwärtig, wie Quatsch. Und ich möchte mein Gesäß samt linker Kniescheibe darauf verwetten, dass dies als Grund auch nicht in einem Gutachten zu finden ist. Zitat:
Zitat:
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20.05.2010, 08:03 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Asterix,
es ist immer wieder schön zu sehen, dass Menschen/Mitarbeiter sich doch noch mehr Gedanken um Andere machen und bei Unklarheiten nachfragen. Lasse Dich nicht davon abbringen. Um die Fragen zu beantworten fehlt vielleicht noch etwas an Infos. Als erstes: kann es sein, dass die junge Dame geistig behindert ist? Dann wäre das ein normaler Vorgang und die Erklärung der Mutter würde auch passen, nämlich das sie das für ihre Tochter nicht übernehmen kann. Der Grund dafür wäre dann die jetzt eingetretene Volljährigkeit. Im Übrigen stimmt auch was Du sagst, gegen seinen Willen kann in der Regel kein Betreuer bestellt werden, Ausnahmen davon kann man sehr gut im Betreuungsrechtlexikon von Herrn Deinert nachlesen. Ich würde erst mal Ruhe bewahren, für eine Betreuung würde ein ärztliches Attest gebraucht welches die Notwendigkeit bescheinigt und die junge Dame wird auf jeden Fall auch gefragt werden was sie davon hält. In einem möchte ich aber meinen Vorschreibern zustimmen: eine Betreuung zu haben/zu bekommen ist weder etwas schlechtes noch ehrabschneidend, sondern kann u.U. eine grosse Hilfe sein. Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
20.05.2010, 13:01 | #6 | ||||
Gesperrt
Registriert seit: 11.05.2010
Beiträge: 10
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@ Chesterfield
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ein Arzt braucht also nur zu behaupten, du seist psychisch krank und wenn du mit seiner Diagnose nicht übereinstimmst, dann spricht er dir auch noch den freien Willen ab und verpasst dir einen Betreuer, mit dessen Hilfe er dann mit dir machen kann, was er will. Zitat:
Ich denke auch, dass sie völlig ungeeignet dazu war. Aber warum wird sowas dann überhaupt zugelassen? Dann sollte es doch ein Gesetz geben, was vorschreibt, dass das Gutachten von einer unabhängigen und neutralen Person erstellt wird, oder? |
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20.05.2010, 13:27 | #7 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
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Hallo.
Zitat:
In der Aufforderung vom Gericht an den Arzt das Gutachten zu erstellen wird extra noch mal auf die Gutachter-Funktion und der damit verbundenen Wahrheitspflicht hingewiesen. Nebenbei: Was hat ein Arzt davon Dich zwangszubehandeln/zwangszubetreuen? Wenn Du dem auf den Wecker gehtst wäre es doch einfacher für ihn Dich als "geheilt" zu entlassen. Nebenbei: In Brandenburg ist es so, dass man sich als designierte betreute Person eine Person des Vertrauens zum Richtertermin mitnehmen darf. Die kann man sich selbst aussuche, muss man aber nicht. Hattest Du diese Chance nicht; jemanden zu benennen, der Dich in Deiner Meinung bestärkt, dass der Arzt Dich über den Tisch ziehen will? Gruß Tom PS: Kinder finden es übrigens schrecklich und furchtbar ungerecht wenn man ihnen die Schokolade wegnimmt - gesunde Zähne hin oder her.
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20.05.2010, 13:49 | #8 | |
Forums-Geselle
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Beiträge: 75
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Hallo Michaela.
Zitat:
Die demente Omi wird sich auch nicht groß beschweren. Bei manischen, paranoiden, schizophrenen, angstgestörten, suchterkrankten usw. Menschen kommt die Betreuung nicht immer als Hilfe, sondern als Angriff auf ihre Persönlichkeit an. Grund hierfür sind fast immer Wahrnehmungsstörungen die eine helfende Hand als bedrohlich Faust sehen. Gruß Tom
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20.05.2010, 13:53 | #9 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
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Beiträge: 2,086
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Hallo,
können wir uns hier bitte auf die Diskussion zu den von Asterix aufgeworfenen Fragen beschränken. "Zwangsbetreuter" kann an anderer Stelle seine Problematik darstellen. Weitere Postings, die sich nicht auf Asterix beziehen, werden wir kommentarlos herausnehmen. Es grüßt mal wieder das Aufräumteam Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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