Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegeoverall genehmigungspflichtig? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich fasse dann mal zusammen :
1) Overall nicht genehmigungspflichtig
2) Betreuer möchte lieber Pflegebody als Overall
Damit sollte doch ...
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#11 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 906
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Ich fasse dann mal zusammen :
1) Overall nicht genehmigungspflichtig 2) Betreuer möchte lieber Pflegebody als Overall Damit sollte doch alles klar sein, oder? Gruss, MurphysLaw P.S.: Eins kann ich mir aber nicht verkneifen, die Würde eines Menschen endet da, wo er andere (potentiell) schädigt! (Sonst kämen niemand für Verbrechen ins Gefängnis!). Mag ja sein, dass niemand einen solchen Overall tragen will, aber ich will im Heim lebend auch nicht mit Kot beworfen werden!! |
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#12 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Hi.
Zitat:
Wenn die betreute Person den Anzug freiwillig tragen würde - kein Problem. Wegen der Demenz kann die Person die Frage wahrscheinlich nicht beantworten. Also wer kann die Person im übelsten Fall dazu zwingen (rechtlich) den Anzug zu tragen, obwohl sie das nicht will; z.B. weil sie sich schämt? Der Betreuer ordnet an; zwei muskelbepackte Männer setzen durch? Ich denke alle Maßnahmen gegen den Willen des Betreuten - auch der angenomme Wille - bedürfen einer (pauschalen?) Genehmigung. Oder sind derartige Entscheidungen des Betreuer durch die angeordenete Form der Betreuung an sich gedeckt? Wenn ja müßte das wohl im Beschluss stehen. Wenn dem so wäre hätte gnubbelfi nicht gefragt. Gruß Tom
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca). Geändert von tomtom58 (26.05.2010 um 14:59 Uhr) |
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#13 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Hi MurphysLaw.
Zitat:
Und wenn Dich jemand im Heim mit Kot bewirft hast Du das Recht der Notwehr (gegen einen gegewärtigen Angriff). Präventiv kannst Du als "Privat" aber nur über ein Gericht gegen denjenigen vorgehen. Wäre wieder der Overall mit seiner präventiven aber fraglichen Wirkung im Gespräch. Ach Mann, überall Gerichte, Richter, Anwälte, Betreuer ![]() Gruß Tom
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca). Geändert von tomtom58 (26.05.2010 um 15:01 Uhr) |
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#14 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo tomtom,
davon, dass die Person den Anzug nicht tragen möchte ist in dem ersten Beitrag keine Rede. Vom Willen oder Nicht- Willen des Betreuten haben wir noch überhaupt nichts gehört. Gruss Michaela |
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#15 |
Einsteiger
Registriert seit: 20.12.2009
Beiträge: 13
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Auch wenn ein schwer demenzkranker Mensch wahrscheinlich nicht mitbekommt, wie er gekleidet ist, hätte ich als Angehöriger ein Riesenproblem, einem Pflegeoverall zuzustimmen.
![]() Das Geld würde ich eher für zusätzliche Inkontinenzversorgung bereitstellen und vielleicht anregen, rechtzeitig die Windeln bzw. Vorlagen zu wechseln. |
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#16 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 906
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Hm, vielleicht bin ich ja zu unbedarft, aber was spricht so unglaublich gegen einen Pflegeoverall?
Habe mir grad mal Bilder angeschaut, um mir eine bessere Vorstellung davon machen zu können. Den da find ich z.B. gar nicht so schlecht und für Sommer auch recht angenehm. http://www.careshop.de/images/900288...d7d7af922cdb3b Was also wäre so unglaublich schrecklich dran? Helft mir mal auf die Sprünge, bitte. Gruss, MurphysLaw |
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#17 | |
Einsteiger
Registriert seit: 20.12.2009
Beiträge: 13
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![]() Zitat:
Und nein, ich gehe derart begleidet nicht unter Leute. ![]() Ich weiß, dass Pflegepersonal knapp und oft auch überfordert ist, aber solche Bekleidung kann meiner Ansicht nach nicht die Lösung sein. ![]() |
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#18 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 906
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Hallo Gilla,
versteh ich das richtig, wir reden dann also über Geschmacksfragen? Ich lebe in Berlin, hier laufen die Leute in ollen Pyjamas einkaufen ;-) Abgehärtete Grüsse, MurphysLaw |
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#19 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Hi.
Es ist schon erstaunlich, wie einige locker likör sagen, dass z.B. die Wahl der Bekleidung durch den Betreuer das Gericht nicht zu interessieren hat, da alles geklärt ist (wo auch immer). Andere Forumsteilnehmer (so wie ich) allerdings der Meinung sind, dass es irgendwo Grenzen für die "freie" Entscheidung gibt, was eine betreute Person an Bekleidung tragen muss. Naja, vielleicht sind Berufsbetreuer nach Jahren ihres Jobs etwas abgebrühter was solche Fragen betrifft. So nach dem Motto "Muss ich mir darüber nun auch noch nen Kopp machen?". Als alter Verfassungsrechtler mache ich mir halt mehr Gedanken über die im Grundgesetzt verankerten Rechte und deren Aufhebung durch Dritte. Gruß Tom
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca). |
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#20 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
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Beiträge: 75
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Hi.
Zitat:
Trotzdem kann nicht jeder mit Betreuten machen was er will. Spätestens wenn Rechte des Betreuten verletzt werden könnten. Auch wenn es "gut" gemeint ist. Unser beider Problem ist scheinbar ein "Messlatten-Problem". Das alles hat gnubbelfi auch nicht wirklich weiter geholfen. Muss man, sollte man, kann man das Gericht mit dieser Frage nerven oder ist die Frage gar verboten weil blöd? Ich persönlich hätte beim Gericht nachgefragt. Du nicht. Seis drum und Gruß Tom
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca). Geändert von tomtom58 (28.05.2010 um 09:06 Uhr) |
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Stichworte |
genehmigung, pflegeoverall, pflegmittel |
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