Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegeoverall genehmigungspflichtig? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich möchte wissen, ob ein sog. Pflegeoverall genehmigungspflichtig ist. Das Pflegeheim, in dem sich mein an schwerer Demenz erkrankter Angehöriger ...
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#1 |
Gesperrt
Registriert seit: 16.01.2010
Beiträge: 6
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Ich möchte wissen, ob ein sog. Pflegeoverall genehmigungspflichtig ist. Das Pflegeheim, in dem sich mein an schwerer Demenz erkrankter Angehöriger befindet, schlug mir vor, einen oder mehrere Pflegeoveralls zu kaufen. Mein Angehöriger würde alles und jeden, auch sich selbst, mit Kot beschmieren. Aus hygienischen Gründen, auch den anderen Heimbewohnern gegenüber, möchte man, dass er am Tage und in der Nacht einen Pflegeoverall trägt. Meines Erachtens wäre dies durch das Gericht genehmigungspflichtig. Habe heute leider niemanden beim Gericht erreicht. Ich bin gegen das Tragen dieses Overalls, der zwar das Pflegepersonal entlastet, aber ja auch nicht garantiert, dass meinem Angehörigen regelmäßiger die Windeln gewechselt werden. Ich finde, das Pflegeheim will es sich hier ziemlich leicht machen. Ich denke, ein Pflegebody würde es auch tun und mein Angehöriger könnte weiterhin seine gewohnte Kleidung über dem Pflegebody tragen. Für das Schreiben an das Gericht benötige ich doch sicherlich auch die Begründung der behandelnden Heimärztin. Danke und Gruß
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#2 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi,
wieso sollte so ein teil genehmigungfplichtig sein? und wieso willst du es beantragen, wenn du sowieso dagegen bist und es ja scheinbar für nicht "gut" hältst...???? gruß, zeiten |
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#3 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen,
der Pflegeoverall entzieht keine Möglichkeit der (Fort)bewegung und ist keine freiheitsentziehende Massnahme, eine gerichtliche Genehmigung dafür ist also nicht nötig. Gruss Michaela |
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#4 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Hallo Michalela.
Zitat:
Oder möchtest Du ein Schild mit Dir herumtragen "Windelträgerin - vorsicht schmeißt mit Kot". So, oder so ähnlich käme so ein Overall bei mir als Aussenstehenden jedenfalls an. Gruß Tom
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca). |
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#5 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
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#6 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo TomTom,
ich möchte mich agw anschliessen, die Frage war doch nicht wie etwas wirkt, sondern ob eine gerichtliche Genehmigung von Nöten ist? Und da der Overall nicht einschränkt und man sich damit ungehindert bewegen kann.....keine Genehmigung erforderlich. Gruss Michaela |
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#7 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Hi.
Zitat:
Gruß Tom
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca). |
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#8 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Hi.
Zitat:
Verstehe mich bitte nicht als Pedant, aber ich wollte früher auch nicht die Eselsmütze in der 1. Schulklasse aufhaben. Und als Opa im Heim im Fäkalschutzanzug herumlaufen will ich auch nicht. Gruß Tom
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca). |
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#9 | ||
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Bestimmte Entscheidungen des Betreuers benötigen gem. gesetzlicher Vorgaben Genehmigung - andere nicht. Über ein ethisches "richtig" oder "falsch" sagt aber weder dieser Umstand an sich, noch der Umstand, ob Genehmigung erteilt oder verweigert wird, etwas aus.
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#10 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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hHallo tomtom,
bevor es aus dem Ruder läuft- wir reden hier von zwei völlig verschiedenen Dingen. Das eine ist die Notwendigkeit einer gerichtliche Genehmigung wegen irgendwelcher Massnahmen- und darauf zielte die Frage ab. Das andere, und das ist Dein Thema, ist, wie man das Vorhaben mit dem Schutzanzug findet. Beides hat nichts miteinander zu tun und sollte auch nicht vermischt werden. Wenn der Thread trotzdem noch fortgeführt werden soll dann schlage ich vor beim Schreiben deutlich zu machen was das Thema ist, bzw. auf welchen Teil man sich beziehen möchte. Gruss Michaela |
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Stichworte |
genehmigung, pflegeoverall, pflegmittel |
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