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Wer Erbt kein Testamant,

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer Erbt kein Testamant, im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Eine gute Freundin ist Verstorben ich habe sie jahrelang gepflegt. Hat aber zu lebzeiten nichts geregelt wie Patientenverfügung oder Betreuungsvollmacht ...


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Alt 30.05.2010, 18:00   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.05.2010
Beiträge: 2
Standard Wer Erbt kein Testamant,

Eine gute Freundin ist Verstorben ich habe sie jahrelang gepflegt.
Hat aber zu lebzeiten nichts geregelt wie Patientenverfügung oder Betreuungsvollmacht noch ein Testament verfasst, erst im letzten Augenblick gab sie mir die Betreuungsvollmacht erteilt.

Drei Wochen nach dem ist sie Verstorben. Nach angabe sind zwei
Nichten vorhanden zu denen kein Kontakt besteht die Adresse ist mir nicht bekannt.
Zu Lebzeiten sagte sie mir das sie auf keinen fall von ihren Nichten betreut werden will und diese auch nicht zu benachrichtigen sind.
Sonst sind keine Verwandten mehr vorhanden:
Meine Frage wer ist Erbe ? oder habe ich auch anspruch auf ein Erbe ?
reini ist offline  
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Alt 30.05.2010, 18:22   #2
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Wenn kein Testament vorhanden ist, ist für die Erbschaft leider die sog. "Blutlinie" (oder Verwandtschft durch Adoption) entscheidend.

Es erben also die Nichten, unabhängig davon, ob sie sich gekümmert haben oder nicht.

Würde es ein Testament geben, hätten diese Nichten keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.
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(Georg Christoph Lichtenberg)


ronja ist offline  
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Alt 31.05.2010, 10:16   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.05.2010
Beiträge: 2
Standard Wer Erbt kein Testament

vielen Dank für die Antwort, habe vergessen zu erwähnen das noch eine Cousine vorhanden ist auch zu dieser besteht kein Kontackt.
Was passiert wenn die Nichten und dieCousine das Erbe nicht Antreten? das ein Vermögen vorhanden ist können sie nur Vermuten.
reini ist offline  
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Alt 31.05.2010, 10:22   #4
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Wenn sich kein Verwandter finden lässt, erbt der Staat.
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ronja ist offline  
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Alt 01.06.2010, 06:49   #5
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Gibt es kein Testament, gilt die Gesetzl. Erbfolge. Punkt.

Gr. Rudi

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Rudi ist offline  
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Alt 03.06.2010, 22:19   #6
Dipl. Rechtspflegerin
 
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 101
Standard

Ergänzend füge ich hinzu, dass der Staat nur dann Erbe wird, wenn das Erbe von allen Erbberechtigten AUSGESCHLAGEN wurde UND das Fiskuserbrecht durch Erbschein festgestellt wurde.

Das Erbe nicht antreten (also sich nicht darum kümmern) heisst nicht, dass das Erbe ausgeschlagen wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
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stracciatellamaus ist offline  
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Alt 04.06.2010, 05:24   #7
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Zitat:
Zitat von stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Das Erbe nicht antreten (also sich nicht darum kümmern) heisst nicht, dass das Erbe ausgeschlagen wurde.
Das will ich mal anders formulieren: Das Erbe ist angetreten, wenn man es nicht formgebunden ausschlägt, und zwar innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis. §§ 1944 ff BGB.

Gr. Rudi
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Rudi ist offline  
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Alt 04.06.2010, 12:37   #8
Dipl. Rechtspflegerin
 
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 101
Standard

Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
Das will ich mal anders formulieren: Das Erbe ist angetreten, wenn man es nicht formgebunden ausschlägt, und zwar innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis. §§ 1944 ff BGB.

Gr. Rudi
Amen!
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Alt 23.07.2010, 12:39   #9
Gesperrt
 
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Beiträge: 2
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Ich hoffe, dass Du kein Bargeld abgehoben hast, bzw. die Ausgaben entsprechend belegen kannst. Sonst kann es passieren, dass Du in die Vollmachtsfalle getappt bist und das kann teuer werden, wenn die Erben kommen.
SquadStein ist offline  
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erbanspruch, erbausschlagung, erbe, erbrecht, testament

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