Dies ist ein Beitrag zum Thema Kopie des Betreuungsvorgangs des Vereins? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo!
Kann man zur Zusendung, eine Kopie eines abgelaufenen Betreuungsvorgangs/ Datenerhebung/Sozialenemnese d. Angehörigenbefragungen am Verein anfordern?
In dem betr. Fall ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.05.2010
Beiträge: 12
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Hallo!
Kann man zur Zusendung, eine Kopie eines abgelaufenen Betreuungsvorgangs/ Datenerhebung/Sozialenemnese d. Angehörigenbefragungen am Verein anfordern? In dem betr. Fall hegt man den Verdacht, dass dem Verein durch die Angehörigen vergangenheitlich übertriebene oder ganz verkehrte Angaben zur Person des zu Betreuenden erstattet wurden. |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Silke,
wer ist denn "man"? Die Berechtigung der Einsicht in Unterlagen müsste zunächst geklärt sein. Gruss Michaela |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.05.2010
Beiträge: 12
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der betreut worden ist.
Kann er eine Kopie erhalten? |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Silke,
mal ganz im Ernst, es kostet hier doch nichts wenigstens in ganzen Sätzen zu schreiben ![]() Prinzipiell hat man ein Recht an den eigenen Unterlagen. Da ich nicht weiss wie lange das alles zurückliegt würde ich höflich um Kopien bitten- und mir aber auch darüber im Klaren sein, dass ich diese zahlen muss. Grüsse Michaela |
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#5 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Das Betreuungsverfahren ist doch abgeschlossen. Worin besteht das Interesse an den Informationen? Geht es um üble Nachrede oder Verleumdung?
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#6 | |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
warum fragst du denn das? ich gehe davon aus, dass die betroffene immer ein einsichtsrecht in die sie betreffenden akten hat, solange diese akten "irgendwo rumliegen". und sie muss keine begründung abgeben, warum sie die akten einsehen möchte. so ist das jedenfalls bei patientenunterlagen bei ärtzen. das rechtliche interesse begründet sich halt schon allein dadurch, dass es eben gespeicherte daten über dich selbst sind. *(Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.11.1982 (NJW 1983, S. 328ff) ich gehe mal ganz schwer davon aus, dass es bei betreuungsakten ganz genau so ist. gruß, zeiten |
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#7 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo zeiten, cool down. Mit einigen Einschränkungen (Rechte Dritter, Schaden für den Betroffenen ,etc.) ist die Sache für Arztunterlagen geklärt..
Ob die Einsicht in Patientenunterlagen mit der Einsicht in Unterlagen bei einem Betreuungsverein vergleichbar ist, kann ich aber nicht sagen. Die Ausgangsfrage deutet aber auf weitergehende Fragestellungen hin und danach habe ich gefragt. Außerdem muß ich mich bestimmt nicht rechtfertigen, warum ich eine Nachfrage stelle. Gruß Kohlenklau
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#8 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.05.2010
Beiträge: 12
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#9 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.05.2010
Beiträge: 12
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Zitat:
Danke für die Stellungnahme. Ich weiß nicht, ob es für meine Mitarbeiterin zu teuer sein würde, ihre evtl. herausgegebenen Kopien finanziell selbst zu tragen? Ich persönlich denke nicht, daß sich dies über eine Gesamtsumme zu >10 Euro belaufen würden.
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