Dies ist ein Beitrag zum Thema Mutter soll Fremdbetreuung erhalten gegen ihren Willen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an Alle,
ich habe ein recht dringliches Problem, und weiß leider nicht,wie ich am besten verfahren könnte.
Meine Mutter ...
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31.05.2010, 13:44 | #1 |
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Registriert seit: 31.05.2010
Beiträge: 3
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Mutter soll Fremdbetreuung erhalten gegen ihren Willen
Hallo an Alle,
ich habe ein recht dringliches Problem, und weiß leider nicht,wie ich am besten verfahren könnte. Meine Mutter ist 85, dement, körperlich in einem nicht sehr guten Zustand. Ich kümmere mich um sie, sie lebt mit im Haus, die Familie unterstützt ebenfalls; alles läuft diesbezüglich prima. Nun habe ich die Betreuung für meine Mutter beantragt. Ein Herr vom Amt war da, meine Mutter erklärte, dass sie von mir betreut werden wolle; doch dann kam ein paar Tage später der Richter. Meine Mutter gab nicht wissend, was sie tat, von sich, sie wolle keine familiäre Betreuung und eigentlich bräuchte sie gar keine Betreuung. Problematischerweise erhielt ich nun die Mitteilung, der Richter wolle einen Dritter als Betreuer einsetzen. Dies war lediglich eine Vorabinformation, noch kein offizieller Beschluss. Meine Mutter ist nun natürlich völlig außer sich, da sie von der Familie betreut werden möchte. Die Fremdbetreuung entspricht also nicht dem Willen meiner Mutter. Was kann ich nun tun? Ich weiß, ein Widerspruch kann erst eingelegt werden, wenn der offizielle Beschluss da ist, aber müssen wir es erst soweit kommen lassen? Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier vielleicht jemand weiterhelfen könnte. |
31.05.2010, 14:49 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Hallo Melly
so wie Du das beschrieben hast, bietet Deine Mutter ein schönes Beispiel für eine typische Demenz. Heute Hü, morgen hott - und eigentlich überhaupt nicht mehr peilen, worum es eigentlich geht. Wenn der Richter aufgrund seiner Anhörung entscheidet, dass ein externer Betreuer die Aufgabe übernehmen soll, ist es erst mal dumm gelaufen, aber Beschluss ist Beschluss. Ihn vorher umstimmen zu wollen ist so eine knifflige Sache, die man eher lassen - oder zumindest nicht selber machen - sollte. Wenn der Beschluß da ist, dann ist es am ehesten hilfreich, wenn Du mit dem Betreuer zusammenarbeitest und zeigst, dass Du (oder jemand aus Deiner Familie) die Aufgabe auch übernehmen kannst und willst. Wenn Deine Mutter auch noch rüberbringt, dass sie eine Betreuung durch Familienangehörige besser findet, hilft das auch. Ich habe keine Ahnung, was im Falle Deiner Mutter alles geregelt werden muss und was schon geregelt ist. Das wird der Betreuer herausfinden und regeln dürfen. Vielfach wundern sich Angehörige sehr über die vielen Sachen, die ein Betreuer noch zum regeln findet ("oha, da habe ich noch nie drüber nachgedacht" und "boooaah, und ich dachte, es läuft doch eigentlich alles..."). Das läuft aber nur, wenn der Betreuer ebenso kooperationsbereit ist, wie die Angehörigen. Es ist also ein Geben und Nehmen. Bei einer guten Zusammenarbeit wird der Betreuer die Betreuung auch auf die Angehörigen übertragen lassen. Er hat schließlich auch die Pflicht, die Betreuung an Angehörige (Ehrenamtliche) abzugeben, wenn die Möglichkeit besteht. Das wird er aber nur dann tun, wenn er die Angehörigen für "geeignet" hält. Also überstürze nichts, falls die Betreuung aus dem Haus geht. Vielleicht findest Du es sogar gar nicht so schlecht, wenn jemand anderes den ganzen Papierkram regelt und Du davon unbelastet mit Deiner Mutter umgehen kannst. Spätestens wenn die Versorgung der Mutter wg. der Demenz zu Hause schwieriger wird, könntest Du sogar froh darüber sein. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
01.06.2010, 06:40 | #3 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Hallo Melanie
Eines von dem, was Imre hier geschrieben hat, finde ich ganz besonders wichtig - manche Angehörige wissen garnicht, was eigentlich alles auf sie zukommt. Ich habe es erst jetzt erlebt, dass sich in einem Verfahren die Angehörigen gg. meine Bestellung gewehrt haben. Dann stellte sich aber raus, dass sie z.B. nicht wussten, wo Pflegegeld zu beantragen wäre, und welche unterschiedlichen Leistungsformen es da gibt, worin der Unterschied zu PflegeWOHNgeld besteht und wo man das her bekommt und so weiter. Die alte Dame um die es ging, war vollkommen unterversorgt und hatte trotz Blindheit weder eine Schwerbehinderung anerkannt, noch Blindengeld. Bei der zunehmenden Differenzierung des Sozialrechtes ist das für Laien auch gar kein Wunder. Ich würde mir jedenfalls mehr Zusammenarbeit mit den Angehörigen auch in dem o.g. Fall wünschen. Leider ist dem nicht so. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
01.06.2010, 12:53 | #4 |
Gesperrt
Registriert seit: 31.05.2010
Beiträge: 3
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Vielen Dank für die schnellen und lieben Antworten.
Ich mache mir bei der Betreuung durch einen Dritten um ganz spezielle Dinge Sorgen. Meine Mutter musste beispielsweise im März und April ins Krankenhaus. Einmal sehr früh morgens, das andere Mal nachts. Sie verweigerte die Aufnahme ins Krankenhaus. Ich musste die Notärzte ewig lange überzeugen, bis sie meine Mutter schließlich mitnahmen. Was mache ich denn, wenn ein Dritter sie betreut und sie erneut nachts eine Einweisung ins Krankenhaus verweigert? Es wäre doch viel einfacher, wenn die Möglichkeit, sie medizinisch behandeln zu lassen, bei mir läge. Desweiteren gibt es auch noch Probleme mit dem richterlichen Bericht. Meine Mutter ist weder zeitlich noch räumlich orientiert, ihre Demenz ist ihr auch bereits neurologisch diagnostiziert worden. Der Richter kontrollierte weder ihre zeitliche noch räumliche Orientierung, gibt in seinem Bericht aber an, meine Mutter wäre zeitlich und räumlich orientiert und habe seine Erklärungen verstanden.... Es ist definitiv nicht so, dass ich mit einem Dritten als Betreuer nicht zusammenarbeiten würde; ich denke nur, meine Mutter hat doch auch das Recht, sich ihren Betreuer auszusuchen. |
01.06.2010, 13:49 | #5 | ||||
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hallo melanie,
ich schließ mich mal den anderen an und würd mal sagen: erst mal abwarten und tee trinken. im moment kannst du eh höchstens "verschlimmbessern" oder richter vergrätzen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
das is nicht bös gemeint, es is halt so, dass richter oder auch ärztinnen oft die dinge anders einschätzen, als jemand, die täglich mit der betroffenen zu tun hat und die es unter umständen sehr viel besser einschätzen kann, als irgendein "dahergelaufener" fachmann. zwei ärzte-zwei ganz verschiedene meinungen, diagnosen, etc... bei richtern ist das nicht anders. nimms so: er hat sich halt vertan. viele fachleuts beurteilen zeitliche oder örtliche orientierung einfach anhand einer unterhaltung, ohne das sie speziell fragen - das is durchaus üblich. ich würd nicht zuviel auf solchen sachen rumreiten. du kannst dich drüber ärgen oder auch nicht - aber es gibt nix sinnvolles, was du tun könntest, um dieses eine detail nun richtig zu stellen. die entscheidung des richters setzt sich auch mehr als nur dieser einen komponete zusammen, auch von daher: es bringt nix, dir einen kopf zu machen.... Zitat:
wart mal den bescheid und den betreuer ode rdie betreuerin ab. vielleicht sieht die welt dann schon wieder ganz anders aus. lieben gruß, zeiten |
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01.06.2010, 15:45 | #6 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Hallo,
Zitat: Desweiteren gibt es auch noch Probleme mit dem richterlichen Bericht. Meine Mutter ist weder zeitlich noch räumlich orientiert, ihre Demenz ist ihr auch bereits neurologisch diagnostiziert worden. Der Richter kontrollierte weder ihre zeitliche noch räumliche Orientierung, gibt in seinem Bericht aber an, meine Mutter wäre zeitlich und räumlich orientiert und habe seine Erklärungen verstanden.... okay, nach meiner Erfahrung kommen bei der Anhörung mit dem Richter Fragen an die Mutter, wie "welchen Tag haben wir heute", "welchen Monat", "welche Jahrezeit", "wer ist Bundespräsident", "was haben sie heute morgen gefrühstückt", "wo sind sie hier". Und wenn diese Fragen richtig beantwortet wurden, dann gilt die Mutter für den Richter als zeitlich und räumlich ausreichend orientiert. Dass sie die Fragen fünf Minuten später nicht mehr beantworten kann, weil sie grade mal einen Lichtblick hatte, das weiß ja der Richter nicht. Der hat sich aber ein Bild gemacht und eine Meinung, und davon wird er so schnell nicht wieder abweichen. Das ist mitunter tragisch, aber Realität. Also, erstmal abwarten und mit Bedacht vorgehen. Viel Erfolg, Andreas |
02.06.2010, 07:28 | #7 |
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Registriert seit: 31.05.2010
Beiträge: 3
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Danke für die schnellen Antworten.
Ich werde nun also wohl tatsächlich den Beschluss abwarten müssen. Zu dem Beitrag über mir; der Richter hat tasächlich keine Fragen diesbezüglich gestellt. Ich befürchte, da ist wohl einiges schief gelaufen. Meine Mutter hat noch nicht einmal die Vorabinformation erhalten, dass sie von einem Drittem betreut werden soll. Diese Ankündigung ging nur an mich und meine Schwester. Aber gut, es hilft jetzt wohl alles nichts mehr. Nochmal lieben Dank für die Antworten |
02.06.2010, 09:10 | #8 |
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Registriert seit: 30.05.2010
Ort: NRW
Beiträge: 9
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hi,
das hört sich ja nicht so gut an. Bei uns ist das Verfahren gerade eingeleitet worden und wir warten noch auf die diversen Anhörungen. Meine Mutter ist zwar knapp 20 Jahre jünger, dennoch eine ähnliche Wohnsituation und sie ist noch etwas besser "drauf", trotzdessen konnte sie weder im Krankenhaus noch beim Hausarzt eine direkte Antwort auf die bekannten Fragen geben (auch weil sie unter Wortfindungs-/Sprachstörungen leidet). Da sie aber noch sehr wohl weiß, was sie möchte und was nicht, haben wir uns vom Hausarzt ein Attest ausstellen lassen, welches besagt, dass sie weiß was sie möchte und was nicht, also noch ihre eigene Meinung zu der Sache hat und auch (auf "einfache" ja/nein Fragen) klare Antwort geben kann. Vielleicht wäre das noch eine Möglichkeit, den behandelnden Arzt aufzusuchen und soetwas aufsetzen zu lassen. Der Arzt wird sie ja schon ein wenig kennen und könnte ihr Verhalten dementsprechend beschreiben. Zumindest gibt mir dieses schreiben etwas mehr "Sicherheit", dass soetwas nicht passiert, auch wenn es vielleicht nicht Ausschlaggebend sein wird. Liebe Grüße |
02.06.2010, 09:18 | #9 | |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
ja, das wär ne klassische aber auch reichlich platte art sowas (also zeitliche, örtliche orientierung) rauszufinden. etwas geschickter is, zunächst mal zu fragen: "wie ist denn so ihr tagesablauf?" da kann man dann ein bisschen ins plaudern geraten und anhand der erzählungen wird auch deutlich, ob jemand noch plan hat. auch die frage nach dem alter oder dem krankheitsverlauf, is ne möglichkeit. wenn darauf adäquat geantwortet wird, erübrigen sich diese standartfragen. gruß, zeiten |
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02.06.2010, 14:32 | #10 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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@melaniemelly
bindend wird zunächst der beschluss sein.
die rechtsmittel (beschwerde) der angehörigen dürften enge grenzen haben. im übrigen wird oft der fehler gemacht und der begriff der betreuung auch so besetzt wie er erstmal "klingt". jedoch ist der oder die betreuerIn erstmal ein rechtlicher vertreter in den betreffenden aufgabenkreisen. das rechtsinstitut der betreuung ist weder eine soziale noch pflegerische maßnahme! Prof. Walter Zimmermann (Koryphäe auf dem Gebiet des Betreuungsrechts) empfindet es im hinblick auf das verfahrensrecht "unanständig", die angehörigen hinauszudrängen. ob man sich daran "wärmen " kann bleibt jedem betroffenen angehörigen selbst überlassen...... genau das hat aber der gesetzgeber gewollt (extrembeispiel wären hier eheleute.......ohne entsprechende vollmacht zur vorsorge wäre es theoretisch möglich, dass der ehepartner eine rechtliche betreuung bekommt) jeder betreuungsfall ist etwas individuelles und es würde den rahmen sprengen hier näher darauf einzugehen. bei zweifeln oder unkenntnis empfiehlt es sich immer kompetenten (und leider oft nicht kostenlosen) rechtsrat bei einem Fach-Rechtsanwalt einzuholen. da die situation bei dem betreuungsgericht unbekannt ist, kann hier nichts näheres gesagt werden. jedoch ist mit vorsicht zu bedenken: betreuungsrichter (als entscheider und rechtsanwender), (berufs-)betreuer, die sachverständigen als auch die betreuungsbehörde kennen sich in der regel ganz gut. welche wertigkeit/stellung man als angehöriger in einem betreuungsverfahren bei dem "workflow" der örtlichen betreuungsinstitute hat, kann man sich eigentlich realistisch an einer hand abzählen.......merke: für die anregung einer betreuung ist der oder die angehörige "gut" genug.......in der regel hat der "mohr dann seine schuldigkeit getan"..... trotzdem viel erfolg bei eurem anliegen.......und möge der aufprall auf die harte mauer des betreuungsrechts nichts ganz so wuchtig sein. lesenswerter artikel: Deutschlandfunk - Hintergrund - Zurück zur Vormundschaft (Zurück zur Vormundschaft) lg nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (02.06.2010 um 14:41 Uhr) |
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