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Wiedermal EiW

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wiedermal EiW im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Leute - bin wieder an Bord. Nur zu meiner Rückversicherung (ich hab mit den Dienstleistungsverträgen bei EiW so mein ...


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Alt 01.06.2010, 05:42   #1
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard Wiedermal EiW

Hallo Leute - bin wieder an Bord.

Nur zu meiner Rückversicherung (ich hab mit den Dienstleistungsverträgen bei EiW so mein Problem *grins)

Der Betroffene ist minderbegabt. U.a. VS mit EiW liegt vor.
Vor Kurzem zieht er aus´m Hotel Mama in eine eigenen Wohnung. Im Zuge dessen wird bei einem regionalen Anbieter (der gleichzeitig Energieversorger ist), die nötige, finanziell auch machbare kommunikative Grundversorgung bestellt (FN-Anschluss und DSL).

Jetzt wird bekannt, dass er diese auch so nutzt, dass er über die durch die Monatspauschale gedeckten Kosten, weitere Kosten verursacht. Eine Reduzierung der Nutzung auf die Dispositionen des Grundvertrages ist technisch nicht möglich.
Dadurch entstehen relativ horrende Kosten.
Ausserdem geht der Betroffene Verträge mit Internet-Drittanbietern ein (offenbar irgendwelche Kontaktbörsen).

Ich habe jetzt erstmal folgendes gemacht: Den gesamten Vertrag (von dem ich wußte), habe ich in Abstimmung mit dem Anbieter gekündigt - ausserhalb der vereinbarten Kündigungsfristen. Er konnte sich darauf auch einlassen. Die dort verursachten Forderungen werde ich abstottern. Ist so vereinbart. Hat was von einem Deal - soll mir aber recht sein.
Bei den Drittanbietern mache ich den EiW geltend.

Richtig so? Richtig.

Gr. Rudi
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Rudi ist offline  
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Alt 01.06.2010, 09:20   #2
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
Standard

Hallo Rudi,

hättest du nicht auch bei dem Anbieter den den EiW geltend machen können? Oder hast du diesen Vertrag abgeschlossen oder schon darin eingewilligt? Wenn ja, könnte man nicht bzgl. der zusätzlich entstandenen Kosten den EiW geltend machen? Z. B. mit der Begründung, dass eine Flatrate ja genau aus dem Grund gebucht wurde, damit die Kosten in einem überschaubaren Rahmen bleiben?

Aber das sind nur so Ideen, habe ja noch nicht so viel Ahnung...
__________________
Viele Grüße

Kathrin
KathrinW ist offline  
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Alt 01.06.2010, 09:35   #3
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von rudi
Richtig so? Richtig.
na klar. du weißt es ja eh schon.

Zitat:
Zitat von KathrinW Beitrag anzeigen
Wenn ja, könnte man nicht bzgl. der zusätzlich entstandenen Kosten den EiW geltend machen?
vermute, das hätte er zwar tun können, aber dann hätte sich der anbieter nicht auf eine außerordertliche kündigung eingelassen....
zeiten ist offline  
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Alt 01.06.2010, 10:01   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Hallo Kathrin

Ja, da beschreibst du das Problem. Wie weit kann ich für Teile eines Vertrages (ich meine jetzt der Grundvertrag) den EiW geltend machen.
... und das geht eben nicht.

Ich habe den Vertrag nicht abgeschlossen, wusste aber davon - sowohl im Innenverhältnis, als auch ggü. dem Anbieter. Dazu kommt aber noch, dass ich beim Anbieter, das sind Stadtwerke, etliche Verträge aus Betreuungen habe, und wir da schon einige Entschuldungssachen "gedreht" haben (Stromschulden z.B. bei denen längst hätte abgeklemmt werden müssen usw.). So läufts ja auch hier: OK, wir lassen dich aus dem Vertrag raus.
Die Kulanz ist schon OK und eigentlich ausgereizt. Die wissen aber eben auch, dass ich einmal Vereinbartes einhalte.

Was aber eben technisch nicht geht, ist, die Kommunikation zu begrenzen (es geht hier hauptsächlich um Datenvolumen bei der DSL - ich vermute einfach mal, der Betroffene hat sich Filme noch und nöcher runtergeladen).
Im ersten Monat bewegte sich ja auch alles noch im Rahmen, aber dann flatterten die Forderungen der Drittanbieter beim Grundversorger ein - es sind n paar Tausend €. Diese Sachen sind Dienstleistungsverträge aus denen ich mit dem EiW rauskomme...
hoffe ist jedenfalls. Bei Dienstleistungsverträgen habe ich so mein Problem, weil es ja erfüllte Sachen sind und du diese eben dinglich nicht zurückgeben kannst.

... und damit stehen dann eben die Strafverfahren wegen Betruges im Haus.
Sch ... - naja, du weißt schon.
Ich ärgere mich jedenfalls, dass ich mich auf das Gejammer des Betroffenen eingelassen habe: Er wird dies und er wird jenes ...
Naja, wieder was dazu gelernt.

Thanks Rudi
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Alt 01.06.2010, 10:04   #5
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
vermute, das hätte er zwar tun können, aber dann hätte sich der anbieter nicht auf eine außerordertliche kündigung eingelassen....
Hallo Zeiten ... hat sich eben überschnitten.

Nein ... dann wäre der Vertrag nicht zustande gekommen und die Forderungen hätten sich erledigt.
Alles andere steht oben.

Gr. Ruzdi
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Alt 01.06.2010, 10:44   #6
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
Nein ... dann wäre der Vertrag nicht zustande gekommen und die Forderungen hätten sich erledigt.
moin rudi,
hm, jetzt bin ich verwirrt, weil ich nicht weiß, auf welche aussage von mir sich jetzt das nein bezihet - oder gar doppelte verneinung..... und kapier jetzt nicht mehr so genau, worum es geht....

erste frage is doch, ob der grundvertrag bereits rechtskräftig war. und zuerst war ich davon ausgegangen, dass er rechtskräftig gewesen ist, weil ich angenommen hatte, dass du dem vertrag zugestimmt hättest...

nach zweitem post, is mir nun unklar, wie da jetzt die lage ist. eiw heißt ja, dass ein vertrag solange in schwebe is, bis der betreuer "absegnet". und ich hätt nun gedacht, wenn du von dem vertrag gewußt hast, dass der betreute ihn abschließt, dann würde das wie eine art stillschweigendes einverständnis gelten. denn wenn du nicht einverstanden damit wärest, dann hättest du ja direkt den ganzen kram stornieren können. und ich würd meinen, das wäre nur recht und billig, denn sonst is ja der anbieter der gearschte..... der hat ja auch gewußt, dass du davon weißt (wenn ich recht verstanden hab).

ich denk mir, dass dann der vertrag gültig war. sonst könnte ja ein betreuer grundsätzlich sich "fein raus halten" und den betreuten machen lassen und am ende dann immer nur das "verifizieren" wo alles glatt gelaufen ist. und alle anderen sachen gingen dann ja immer zu lasten der jeweiligen vertragspartnerin.... ich mein, so is ein eiw nicht gedacht. also nur dann, wenn der betreuer nix von den "verfehlungen" des betreuten weiß, dann kann der betreuer im nachhinein sagen: is nich! aber wenn der vertrag mit deinem wissen abgeschlossen wurde, dann geht das meines achtens nicht. dann hast du ja gewußt, dass der vertrag nicht rechtskräftig is, und dass es somit auch kein vertrag is, da hättest du ja nicht einfach so "zugucken" können.....

äh.... oder reden wir jetzt komplett aneinander vorbei....???

gruß, zeiten


edit: nochwas, was ich mal so anmerken möchte, weil ich heut mal bisschen spitzfindig bin... also dein persönliches verhältnis zum anbieter und was du halt sonst wegen anderer betreuter da so dealst.... da mein ich, das is zwar recht pragmatisch, wenn sowas in deine entscheidungen mit rein spielt, aber rechtlich gesehen sollte es das nicht, sonst hast du ja schon fast bisschen interessenskonflikt, a la: ich muss mich mit dem anbieter freundlich stellen, weil er sonst bei anderen betreuten den hahn abdreht.... und das kanns ja nich wirklich sein, dass überlegungen dieser art in deine entscheidung mit einfließen. weil du in diesem fall ausschließlich zum wohl dieses betreuten handeln musst und nicht so allgemein zum wohle aller betreuten, die mit den stadtwerken einen deal am laufen haben. schwierig, schwierig, ich merks schon....

Geändert von zeiten (01.06.2010 um 10:54 Uhr)
zeiten ist offline  
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Alt 01.06.2010, 11:16   #7
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Hallo Zeiten,
ich glaube, wir reden aneinander vorbei.

Du hast in deinem letzten Post völlig recht.

Im Vorletzten schriebst du aber, dass du vermutest, dass der Anbieter sich bei EiW-Anwendung nicht auf eine ausserordentliche Kündigung eingelassen hätte.
Darauf bezog sich mein "Nein".

Es gibt keine tw. Einwilligung - jedenfalls nach meiner Auffassung.
Verweigere ich also die Einwilligung in einen Vertrag, kann der Vertragspartner kündigen oder nicht oder mit ner Kündigung einverstanden sein oder nicht, wie er will. Es ist gar kein Vertrag zustande gekommen, also gibts auch nix zu kündigen.

Was dein edit betrifft:
Interessant, wie du das siehst. Ich sehs genau von der anderen Seite. Ich hätte mich nämlich hinstellen können und zu dem Betroffenen sagen: mach du mal und wir tun so als ob ich nichts wüßte, wenns schief geht damit ich das Ding dann platzen lassen kann.
Und genau das ist nicht mein Ding. Gerade bei dem Anbieter nicht.

Gr. Rudi
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Alt 01.06.2010, 11:57   #8
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Was ich nicht so ganz verstehe, wieso hast du nicht von Anfang an eine I-Net-Flatrate eingerichtet? Die kosten doch heute nun wirklich nicht mehr viel und hätten wohl viele Probleme erspart ...

Und etwas schmunzeln musste ich ja doch... ein "minderbegabter" Schützling, der aber gleich weiss, wo und wie er Filme "noch und nöcher" downloaden kann ... *ggg*

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 01.06.2010, 12:18   #9
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
ich glaube, wir reden aneinander vorbei.
äh, ja.... immernoch, glaub ich...

Zitat:
Es gibt keine tw. Einwilligung - jedenfalls nach meiner Auffassung.
ah, bei mir is der groschen gefallen! hast recht. ich hatte irgendwie sowas vermutet, dass halt nachträglich zu dem bestehenden vertrag noch leistungen gekauft wurden, wo man irgendwie dann im i-net noch auf "ja" hätte klicken müssen oder so in der art..... da hatte ich gemeint, dann hättest du den eiw geltend machen können und betreuter hätte nich zahlen brauchen. aber merke grad, dass es da vermutlich gar nich drum geht, sondern um kostenpflichtige downloads, die über volumen abgerechtnt werden, was im ursprüglichen vertrag schon vereinbart war. sehr schön, alles kapiert, meine welt is dann mal wieder in ordnung.

Zitat:
Verweigere ich also die Einwilligung in einen Vertrag, kann der Vertragspartner kündigen oder nicht oder mit ner Kündigung einverstanden sein oder nicht, wie er will. Es ist gar kein Vertrag zustande gekommen, also gibts auch nix zu kündigen.
ja, richtig. so seh ich das auch.


Zitat:
und zu dem Betroffenen sagen: mach du mal und wir tun so als ob ich nichts wüßte, wenns schief geht damit ich das Ding dann platzen lassen kann.
nein, nein, so hatte ich das gar nicht gemeint. das wär ja (fast?) betrug.... ich war verwirrt, weil du erwähnst, dass du eben zu diesem anbieter ein besonders gutes verhältnis hast, weil er andere betreute kulant behandelt und dich als zuverlässig kennengelernt hat..... und da hab ich gemeint, dass diese tatsachen nix mit irgendeiner entscheidung zu tun haben dürfe. hatte nich klar gekriegt, wieso du es erwähnst....

womit ich aber natürlich nicht meine, du sollst den anbieter irgendwie übers ohr hauen. nein, nein...

mein verständins nun ist: es gab einen rechtskräftigen vertrag mit dem anbieter und alle kosten die da angefallen sind müssen bezahlt werden und dass du es geschafft hast, den vertrag außerordentlich zu kündigen, is auf die kulanz des anbieters zurückzuführen und nicht auf eine art "deal" (wie ich zu anfang meinte...)

na, hammwas jetzte?

gruß, zeiten


edit:
Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Was ich nicht so ganz verstehe, wieso hast du nicht von Anfang an eine I-Net-Flatrate eingerichtet? Die kosten doch heute nun wirklich nicht mehr viel und hätten wohl viele Probleme erspart ...
nix mit flatrates. musst mal deinen vertrag genau lesen. es gibt grenzen was da so runtergeladen werden darf. es gibt keine unbegrenzten flatrates.

Geändert von zeiten (01.06.2010 um 12:22 Uhr)
zeiten ist offline  
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