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Amtsgericht/Staatsanwaltschaft

Dies ist ein Beitrag zum Thema Amtsgericht/Staatsanwaltschaft im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein Betreuter hat sich zusammen mit seinem Bruder (11) Pornofilme angesehen und wurde angezeigt. Die Staatsanwaltschaft teilt in einem ...


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Alt 01.06.2010, 18:02   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
Standard Amtsgericht/Staatsanwaltschaft

Hallo,

mein Betreuter hat sich zusammen mit seinem Bruder (11) Pornofilme angesehen und wurde angezeigt.

Die Staatsanwaltschaft teilt in einem ersten Schreiben mit, dass das Verfahren nach § 45 Abs. 2 JGG eingestellt wurde.

Dann übersendet ein AG die Anklageschrift von der gleichen Staatsanwaltschaft, aber mit anderem Aktenzeichen. Es wird Anklage erhoben, der Tatvorwurf ist nach §§ 176 Abs. 4. Nr. 4 StGB, 1, 105 JGG.

Diese AG ist nicht informiert, dass eine Betreuung besteht, es ist in einem anderen Bundesland.

Mich macht ganz wuschig, wer da jetzt mitmischt. Einmal eingestellt, einmal Anklage, und dann das AG selbst. Wer kann mir mal schnell auf die Sprünge helfen ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 01.06.2010, 19:37   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Andreas,

kann es sein, daß gegen Deinen Klienten zwei Verfahren laufen und Du von einem, das eingestellt wurde, nichts weißt? In solchen Fällen hilft i.d.R. ein Anruf beim Gericht.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 02.06.2010, 05:13   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Hallo

Wenn es tatsächlich DERSELBE Vorgang ist, dürfte nach meiner Auffassung dein Klient raus sein.
Erst einstellen und dann anklagen geht nicht.
Ich würde einfach bei der Sta anrufen und zur Klärung auffordern.

Gr. Rudi
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 02.06.2010, 07:43   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen,

Wenn ich das richtig lese betrifft die Einstellung des Verfahrens den Jugendlichen. Die (neue) Anklage richtet sich jetzt aber gegen den Bruder, also Deinen Betreuten.

Das eine "Tür weiter" im Gericht und bei der Staatsanwaltschaft eine Betreuung nicht bekannt ist, ist nicht selten. Ich renne bei unzähligen verfahren deselben Klienten der Staatsanwaltschaft regelmässig die Türe ein damit ich wenigstens alle Infs habe.

Ich rate Dir, Dich schnellstens unter dem neuen AZ bei der Staatsanwaltschaft zur Sache und mit Betreuerausweis zu melden.

Gruss Michaela

PS: andere AZ`s bedeuten in der Regel immer eine neue Sache.
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.06.2010, 11:26   #5
Behördenmitarbeiterin
 
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 230
Standard

Hallo,

also mir fallen da verschiedene Möglichkeiten ein, wichtig wäre aber zu wissen, wegen welchem Tatvorwurf das Ermittlungsverfahren lief, welches nach § 45 II JGG eingestellt wurde.
Michaela hat es ja schon geschrieben: Zwei Az bedeuten in der Regel verschiedene Verfahren. Möglicherweise gab es einen weiteren Vorfall, von dem Du noch gar nichts weißt?
In einem Punkt muss ich Michaela aber widersprechen, die Einstellung kann sich kaum auf ein Verfahren gegen den Bruder bezogen haben, der ist ja noch nicht einmal Jugendlicher und daher gar nicht strafmündig. Unwahrscheinlich, dass es gegen ihn ein Ermittlungsverfahren (wegen was auch?) gab, wenn doch, hätte dies nach § 170 II StPO eingestellt werden müssen, nicht nach § 45 II JGG.

Allerdings: alles was man hier sagen resp. schreiben könnte, bliebe Spekulation. Deshalb StA oder AG anrufen oder hingehen und nachfragen.

Viele Grüße
rorikae
rorikae ist offline  
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Alt 02.06.2010, 22:31   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo zusammen,

das kommt dabei raus wenn man zwar den ungefähren § im Kopf hat aber dann das mit dem Jugendlichen übersieht Oh shit, ich nehme den Teil von meinem Beitrag natürlich zurück.

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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