Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimvertrag/grobe Fahrlässigkeit im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Forum
habe einen Betreuten in einem Wohnheim für Behinderte untergebracht. Er ist nicht geschäftsfähig. Im Heim sind alle Bewohner ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 77
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Hallo Forum
habe einen Betreuten in einem Wohnheim für Behinderte untergebracht. Er ist nicht geschäftsfähig. Im Heim sind alle Bewohner haftpflichtversichert. Nun steht im Heimvertrag, dass der Bewohner bei grober Fahrlässigkeit haftet. Was kann der Begriff "grobe Fahrlässigkeit" in diesem Zusammenhang bedeuten? Was bedeutet der Begriff "haftbar" für konkret für einen Betreuten, der ja geistig behindert und vermögenslos ist, wenn er z.B. die Türe seines Nachbars eintritt oder seinen Schreibttisch im seinem Zimmer zerstört? Danke für die Antworten! Grüße Stephan |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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... na dann ist der Schreibtisch kaputt
![]() Nein im Ernst. Handelt jemand grob fahrlässig, wird er für den Schaden haftbar gemacht ... und den Schaden reguliert dann die HAFTpflichtversicherung, die das Heim für die Bewohner abgeschlossen hat, wenn die grobe Fahrlässigkeit in der Police enthalten ist. Du solltest dir mal die Haftpflichtversicherung anschauen. Die Frage ist aber wirklich, was ist das für ein Heim, ich meine, für welches Klientel. Gr.Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" Geändert von Rudi (02.06.2010 um 18:36 Uhr) |
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#3 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hi,
wie ist das denn hier mit der Deliktfähigkeit? Bei Deliktunfähigkeit zahlt nach meiner Einschätzung die Haftpflichtversicherung nicht. BGB - Einzelnorm
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
ich will echt keine Reklame machen aber frag mal bei GL Hamburg nach, zumal die versichern dass ihre empfohlene Haftpflicht auch bei Betreuten im Schadensfall eintritt. Versicherunsgrecht ist wirklich schwierig und da halte ich die Nachfrage bei einem wirklichen Fachmann für angebracht. Gruss Michaela |
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