Dies ist ein Beitrag zum Thema Italienische Rente im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Forenmitglieder,
ich quäle mich seit Monaten mit einer sehr kleinen Rente(21,00€ a. Monat herum), die an meine Betreute seit ...
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#1 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
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Liebe Forenmitglieder,
ich quäle mich seit Monaten mit einer sehr kleinen Rente(21,00€ a. Monat herum), die an meine Betreute seit Ihr Konto geschlossen wurde nicht mehr gezahlt wird, trotz Kontoangabe des Heimes herum. Irgendwann haben die mich auf deutsch angeschrieben und meine Kontonummer incl. IBAN...abgefragt, aber nicht ist passiert. Das Sozialamt fragt regelmäßig den Sachstand bei mir ab. Nach viel Schreiberei mit dem Amt in Italien, kam nun ein Schreiben auf italienisch. Die Betreuung ist ehrenamtlich und ich bin nicht bereit einen Dolmetscher zu konsultieren. Leute mit differenzierten Italienischkenntnissen sind leider sehr rar und ich renne mir hier die Hacken ab. Das halte ich auch nicht gerade für professionell. Allmählich bin ich der Meinung, das wäre sowieso Sache des Sozialamtes die Rente beizutreiben, aber die stellen sich auf dem Ohr schon lange taub. Wer hat denn Erfahrungen , oder einen Beitrag, der mich weiterbringt ? Müssen denn Berufsbetreuer wirklich für alles rennen ? ![]() Vielen Dank und viele GRüße Dora |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Dora,
wenn ich bei ausländischen Betreuten so ganz und gar nix mehr verstehe dann wende ich mich immer an die Botschaft. Bis jetzt wurde mir von da aus da immer weitergeholfen. Gruss Michaela |
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#3 |
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Dipl. Rechtspflegerin
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 101
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Guten Abend,
bevor man mit Kanonen auf Spatzen schiesst und zur Botschaft rennt, könnten Sie mal einen Beratungshilfeschein (zur Klärung der italienischen Rentenansprüche ) für die Betreute beantragen. In einem sehr ähnlichen Fall hatte ich in meiner beruflichen Laufbahn Beratungshilfe bewilligt und mir die Kosten des Rechtsanwalts, der dann einen Dolmetscher beauftragt hatte und diese Kosten als Auslagen zu seiner Beratungshilfegebühr beim Gericht abgerechnet hat, dem zuständigen Amt in Rechnung gestellt. Viel Glück wünscht Stracciatellamaus
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Es grüßt die S-Maus
... Die schönsten Juwelen am Hals einer Frau sind die Arme des eigenen Kindes ... |
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#4 | |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
botschaften sind keine kannonen. blos viele leute glauben das und trauen sich deswegen nicht da ran .kann man aber ruhig in anspruch nehmen, die sagen schon, wenn sie nicht zuständig sind. gruß zeiten |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
mit einem Gang zur Botschaft könnte man sich außerdem die anderen Schritte sparen. Vielleicht kann man die vorher mal telefonisch kontaktieren und sich vorab beraten lassen. Die kennen sich vielleicht sogar noch besser mit so etwas aus, weil sie mehr damit zu tun haben. Ich konnte nicht entnehmen, dass die Ansprüche auf diese Rente geklärt werden müsste, sie wurde schließlich schon gezahlt und vermutlich auch nicht seit gestern. Vielmehr geht es hier um die Rentenumleitung auf das Konto der Einrichtung, die nicht funktioniert. |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Dora,
ich kann Dir wirklich nur noch einma Mut wegen der Botschaft machen. Bei mir gings um eine amerikanische Rente die auf das "neue" Konto einfach nicht einging. Nachfragen, Beglaubigungen vom AG (kostenlos) usw. haben nichts gebracht. Nach dem Kontakt mit der Botschaft kam noch einmal ein Formular- mit Übersetzung- und vor allem dann wieder die Rente regelmässig jeden Monat auf das neue Konto. Versuchs einfach, viel Glück, Grüsse. Michaela |
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#7 |
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Dipl. Rechtspflegerin
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 101
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Tina, ich habe durchaus verstanden, wo das Problem liegt, nur wird die Threadstarterin keinen Beratungshilfeschein ausschließlich zur Übersetzung eines Schriftstückes bekommen. Daher mein Hinweis die Angelegenheit allgemeiner zu formulieren, möglicherweise könnte der Anwalt insgesamt die Angelegenheit mit dem Sozialamt klären, da Auslandssachen durchaus als schwierigere Angelegenheiten gewertet werden und eben gerade deshalb die Möglichkeit zur Erlangung eines Beratungshilfescheines besteht.
Schöne Grüße S-Maus
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Es grüßt die S-Maus
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