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Betreuuer loswerden

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuuer loswerden im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, meinem Vater wurde wegen Demenz ein gerichtlicher Betreuuer, der sich um die Vermögensangelegenheiten kümmert, zugewiesen. Doch dieser Betreuuer macht ...


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Alt 18.01.2006, 17:39   #1
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Beiträge: 9
Standard Betreuuer loswerden

Hallo,

meinem Vater wurde wegen Demenz ein gerichtlicher Betreuuer, der sich um die Vermögensangelegenheiten kümmert, zugewiesen. Doch dieser Betreuuer macht seine Sache schlecht und mein Vater möchte sowieso, dass ich die Betreuung übernehme. Doch der Antrag auf einen Betreuungswechsel wurde vom Gericht abgelehnt, mit der Begründung dass mein Vater von mir beeinflusst wurde und dies gar nicht sein freier Wille sei!

Wie kann das sein? Kann das Gericht einfach so eine Entscheidung treffen, zählt denn der Wille des Betreuuten gar nichts? Nur weil er dement ist heißt das doch noch lange nicht, dass er keine Wünsche mehr hat.

Danke schonmal im Voraus,
Mark
Mark ist offline  
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Alt 19.01.2006, 01:41   #2
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Mark, muss denn der Betreuer vom Vater von seinem Vermögen auch bezahlt werden oder zahlt der Staat?

Ich habe das auch mal vor paar Jahren beantragt, Absetzung der Betreuerin. Gericht teilte mit, dass ich keinerlei Rechte hätte, eine Betreuerabsetzung zu beantragen. Das könne nur die Betreute, wenn sie mit Betreuer nicht mehr einverstanden wäre.

Sofern finanzielle Nachteile, wie Kosten der Betreuung hierdurch entstehen, die der Vater tragen muss. schalte RA ein. Außerdem kannst Du gegen den Bescheid ein Rechtsmittel einlegen. M.E. keine Fristen einzuhalten. Schlage Dich mit dem Vormundschaftsrichter nicht selber rum. Versäumnisse des Betreuers sind nachzuweisen! Oder benötigte der Betreuer des Gerichtsbezriks mal wieder eine neue Betreuung, weil nicht ausgelastet) :evil: mary
mary ist offline  
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Alt 19.01.2006, 01:47   #3
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Ort: im Baumhaus
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Mark, warum hast Du überhaupt die Betreuung nicht von Anfang an übernommen? Wurdest ja wohl gefragt als Sohn. Den ganzen Mist jetzt hätte man mit ner Betreuungsverfügung vor der Demenz vermeiden können, mary
mary ist offline  
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Alt 19.01.2006, 09:45   #4
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Beiträge: 9
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Zitat:
Das könne nur die Betreute, wenn sie mit Betreuer nicht mehr einverstanden wäre.
Mein Vater hat das ja selbst beantragt. Aber sein Wille wird nicht respektiert,weil er ja angeblich beeinflusst wurde! Das wird einfach so behauptet, dabei war mein Vater als er den Antrag stellte allein im Raum, ich bin extra raus.

Zitat:
muss denn der Betreuer vom Vater von seinem Vermögen auch bezahlt werden oder zahlt der Staat?
ja er zahlt alles selbst.

Zitat:
Mark, warum hast Du überhaupt die Betreuung nicht von Anfang an übernommen? Wurdest ja wohl gefragt als Sohn. Den ganzen Mist jetzt hätte man mit ner Betreuungsverfügung vor der Demenz vermeiden können, mary
Lange Geschichte... ich versuchs mal kurz zu umschreiben.
Da ist in der Vergangenheit einiges schiefgelaufen. Ich hab mich nie wirklich gut mit meinem Vater verstanden und eine Zeit lang haben wir den Kontakt abgebrochen. Da hat er das Haus an die Putzfrau verkauft, die er gerade zwei Wochen kannte und wurde dabei gründlich über den Tisch gezogen (weil er vermutlich damals schon nicht mehr in finanziellen angelegenheiten durchblickte) Er behielt ein Wohnrecht im untergeschoss und wurde von den neuen Hausbesitzern versorgt (und weiter verarscht). Er hatte denen sogar eine Vollmacht ausgestellt ohne zu wissen was er da tut. Das war ein Kampf die anzufechten und einen neutralen Betreuer einzustellen. Wir hielten es für besser wenn das ein Profi (Betreuer ist Anwalt) macht, da es schließlich um Betrug ging. Doch leider macht der Betreuer keine Anstalten irgendwas aufzuklären.

Klingt vielleicht alles sehr verrückt. Kann ich nachvollziehen, ich kann selbst kaum glauben das sowas in unserem Land möglich ist.

Gruß
Mark
Mark ist offline  
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Alt 19.01.2006, 19:15   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,807
Standard ohne

Hallo Mark,

ich würde nicht zu viel von einem Betreuer erwarten. Es ist die Frage, ob der Betreuer bereit ist, alles was mit dem Hausverkauf im Zusammenhang steht, aufzuklären bzw. sich da hinein zu knien.

Der Betreuer kann sagen: am 01.01.2006 (Beispiel) habe ich die Betreuung übernommen, und ab hier werde ich tätig, die Vergangenheit interessiert mich nicht.

Er kann natürlich auch sagen, ich bin rundum für den Betreuten da und versuche, für ihn heraus zu holen, was geht.

Dazu kann das Gericht sagen:

Das machst du gut. Oder: was geht dich der Kram von früher an, lass die Finger davon.

Nichts Genaues weiss man nicht, und -mit ganz leichtem Zweifel, der Vermundschaftsrichter hier wird es besser wissen- halte ich das auch nicht für justiziabel. Sprich, man wird den Betreuer nicht zwingen (können/wollen), alles aufzubröseln aus der Vergangenheit.

Fragen würde ich den Betreuer schon, oder sogar das Gericht. Die Antwort würde mich interessieren.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 19.01.2006, 22:28   #6
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Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Und wo ist das Geld aus dem Erlös vom Haus? Wenn da jemand Kontovollmacht hatte, kann er ja fleißig abheben. Als Erbe würdest du ohne einen Pfennig dastehen, wenn's die Putzfrau schon zur Seite gebracht hat! Ich denke, das solltest du selber mit Hilfe eines RA aufklären lassen.

Und wer zahlt die Pflegeheimkosten? Werden die von seinem Konto bezahlt? Spätestens wenn nix mehr da ist, wird sich das Sozialamt schon drum kümmern, wo Geld der letzten 10 Jahre verblieben ist.

Wenn die ganze Kacke vor der Betreuung gelaufen ist, kann der Betreuer auch nix dazu und ich denke nicht, dass er die Zeit hat, da große Nachforschungen anzustellen, was vor ihm gelaufen ist. Allerdings kann man ja übers Grundbuch Einsicht nehmen, wie und wann das mit dem Hausverkauf war und auch die Kontoauszüge ab Verkauf sich anschauen, Kontobewegungen usw. Einsicht in die Bankunterlagen hat aber nur der Betreuer.

Sollte er zum Zeitpunkt des Kaufvertrags schon dement gewesen sein, hätte der Notar garnicht protokollieren dürfen, denn er muss sich vom Zustand des Verkäufers, z.B. Vollbesitz der geistigen Kräfte, überzeugen! Vielleicht wäre da auch noch ne Schiene zu prüfen. Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 20.01.2006, 18:55   #7
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Zitat:
Und wo ist das Geld aus dem Erlös vom Haus? Wenn da jemand Kontovollmacht hatte, kann er ja fleißig abheben.
Exakt das ist das Problem (oder besser gesagt eins von vielen). Fakt ist dass Geld fehlt und dass das Haus viel zu billig verkauft wurde. Außerdem ist nicht geklärt was mit dem ganzen Interior ist. Die neuen Besitzer nutzen einfach alles (und damit meine ich wirklich alles was im Haus und auf dem Grundstück ist z.B. alle Möbel, Rasenmäher) obwohl gar nicht geklärt ist ob das denen ist (Was den Kaufvertrag noch unglaubwürdiger mache würde). Den Betreuuer kümmert es nicht was die mit seinem Geld und Hab und Gut machen. Er müsste ja lediglich mal in den Kaufvertrag sehen und die Kontobewegungen der letzten Zeit untersuchen. Er soll schließlich die Interessen meines Vaters vertreten!

Aber mir ist es ja auch mittlerweile egal wenn er das nicht tut, dann soll das Gericht halt wenigstens den Wunsch meines Vaters respektieren und mich als Betreuuer einsetzten, oder irgendwen der sich um die Aufklärung bemüht. Monatelang habe ich darum gekämpft, das mein Vater aus der Abhängigkeit zu diesen Personen befreit wird, keine Behörde hat sich dafür interessiert dass er den Hausverkauf nicht mehr überblicken kann und das er von denen über den Tisch gezogen wird. Da konnte man nicht so einfach die Konten und den Vertrag prüfen, das war alles wohlbehütet im Safe der neuen Hausbesitzer. Jetzt kann mans und keiner tuts.

Um soweit zu kommen hatte ich bereits einen Anwalt eingeschaltet, der mich eine Menge Geld gekostet hat. Ich kann das nicht mehr lange finanzieren. Man muss sich das mal überlegen ich kämpfe hier für die Interessen meines Vaters und darf es bezahlen. Ob ihr es jetzt glaubt oder nicht es geht mir hier nicht um das Erbe: Von dem ist erstens nicht mehr viel übrig und zweitens bin ich enterbt.

Zitat:
Und wer zahlt die Pflegeheimkosten? Werden die von seinem Konto bezahlt? Spätestens wenn nix mehr da ist, wird sich das Sozialamt schon drum kümmern, wo Geld der letzten 10 Jahre verblieben ist.
Er wohnt bei mir.
Mark ist offline  
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Alt 21.01.2006, 01:20   #8
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Na, das auch noch, er wohnt bei Dir und die Kohle weg. Enterben geht heute nur noch bei krimineller Verfehlung (nach dem Leben des Erblassers trachten usw.). Irgendwie ist die Karre ganz schön verfahren. Einsicht ins Grundbuch hat jeder. Geh doch mal ins Forum www. 123recht.de. Da antworten RAe für ab ca....15 € netmäßig. Kannst den Preis bestimmen! Wahrheitsmäßig den Fall schildern. Vielleicht steht dir PKH (Prozeßkostenhilfe) zu?

Müsste ja Pflegestufe III sein, also von der KK die höchste Pflegekasse!

Und wer pflegt den dementen Vater? Pflegedienst oder paar mal wöchentlich wird er zur Therapie abgeholt, darf Bastelarbeiten machen oder sonst was zur Entlastung der Angehörigen? Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 21.01.2006, 01:21   #9
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Na, das auch noch, er wohnt bei Dir und die Kohle weg. Enterben geht heute nur noch bei krimineller Verfehlung (nach dem Leben des Erblassers trachten usw.). Irgendwie ist die Karre ganz schön verfahren. Einsicht ins Grundbuch hat jeder. Geh doch mal ins Forum www. 123recht.de. Da antworten RAe für ab ca....15 € netmäßig. Kannst den Preis bestimmen! Wahrheitsmäßig den Fall schildern. Vielleicht steht dir PKH (Prozeßkostenhilfe) zu?

Müsste ja Pflegestufe III sein, also von der KK die höchste Pflegekasse!

Und wer pflegt den dementen Vater? Pflegedienst oder paar mal wöchentlich wird er zur Therapie abgeholt, darf Bastelarbeiten machen oder sonst was zur Entlastung der Angehörigen? Gruss mary
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Alt 21.01.2006, 01:27   #10
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123recht.net

genauso! kati
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