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Ärger mit dem Jugendamt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ärger mit dem Jugendamt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallöchen, habe da noch ein Thema, was mir Kopfzerbrechen macht. Ich bin für meine Betreute (meine Tochter) für Vermögenssorge zuständig. ...


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Alt 25.06.2010, 21:12   #11
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.06.2010
Beiträge: 11
Standard Ärger mit dem Jugendamt

Hallöchen,

habe da noch ein Thema, was mir Kopfzerbrechen macht. Ich bin für meine Betreute (meine Tochter) für Vermögenssorge zuständig. Somit besteht bei der Sparkasse ein Girokonto und auch ein Sparkonto. An das Sparkonto kommt die Betreute nicht ran, ich auch nur unter Vorlage des Betreuerausweises, ist ja auch ok.

Es gibt keinen Vermerk: Einwilligungsvorbehalt

Nun haben wir uns geeinigt, dass wir zwei Karten beantragen, eine hat sie und eine habe ich. Wenn sie allerdings Kontoauszüge zieht, bekomme ich keine mehr. Also haben wir uns geeinigt, dass sie keine Kontoauszüge zieht, da ich die ja für die Abrechnung benötige und für mich zur Übersicht ob alles seine Ordnung hat.

Mir ist bekannt, das man dieses Problem mit Internet-banking einfach lösen könnte, aber das will ich nicht und mich kann ja auch keiner dazu zwingen. Bei meiner Betreuerschulung sitzen viele alte Leute, die andere betreuen, die haben noch nicht einmal einen Computer und schreiben Briefe an Ämter mit der Hand. Dagegen bin ich ja schon richtig fortschrittlich.

Sie kann also mit ihrer Karte Bargeld abholen. Dies geschah bisher mit vorheriger Absprache mit mir, damit dass Konto nicht überzogen wird. Da ja im Moment die Situation sehr angespannt ist und wir keinen persönlichen Kontakt mehr haben, kann ich mich nur auf die mir vorliegenden Kontoauszüge berufen, aber nicht nachvollziehen, ist das jetzt Kostgeld, Taschengeld oder wofür wird das nun verwendet. Wenn ihr "netter Freund" sie jetzt dazu überredet mehr abzuheben, damit er ein schönes Leben hat und somit eine Überziehung erfolgt, werde ich dann haftbar gemacht?

Ich finde hierzu keine Information im Netz, auch nicht dazu, ob sie eigentlich eine eigene Karte haben darf. Wir haben das einfach gemacht, weil sie nicht in meiner Nähe wohnt. Vorher musste ich ihr das Geld immer bar geben und oft hinfahren deswegen.

Sollte ich vielleicht zur Bank gehen und ihre Karte sperren lassen zu meiner eigenen Sicherheit. Dann ist der nächste Stress vorprogrammiert.

Kann mir da jemand helfen?
Ich hoffe, vielen Dank schon mal im Voraus.

Theoliene
Theoliene ist offline  
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Alt 25.06.2010, 21:44   #12
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,966
Standard

Zitat:
Zitat von Theoliene Beitrag anzeigen
Sollte ich vielleicht zur Bank gehen und ihre Karte sperren lassen zu meiner eigenen Sicherheit. Dann ist der nächste Stress vorprogrammiert.
Hallo Theolene,

wenn es keinen Einwilligungsvorbehalt gibt ist deine Tochter weiterhin geschäftsfähig und kann sich ihr Geld abheben wie sie will. Da kannst du nichts dagegen tun, schon gar nicht die Karte sperren lassen.

Im Gegenzug heißt das natürlich auch das sie für Überziehungen selbst verantwortlich ist. Ich kenne es aber so das die hiesigen Banken bei Betreuung einen Dispo sofort löschen und eine Überziehung nicht zugelassen wird.

Mit dem Sparbuch liegst du übrigens falsch, wenn deine Tochter darüber verfügen wollte könntest du sie nicht daran hindern.
Vermögenssorge heißt in deinem Fall nur das du auch über das Konto deiner Tochter verfügen kannst aber nicht ausschließlich.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 25.06.2010, 23:09   #13
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.02.2010
Beiträge: 19
Blinzeln

Hallo

Ich stimme agw zu. Viele handhaben das allerdings so, daß ein weiteres Girokonto ohne Dispo eröffnet wird. Betreuer überweist einmal oder mehrmal im Monat (je nachdem, ob die Betreute ihr Geld für 2 oder 4 Wochen einteilen kann) die Summe, über die die Betreute verfügen darf, auf dieses Konto. So hat der Betreuer Ordnung in seiner Rechnungslegung und die Betreute die Möglichkeit eine Karte zu besitzen und "frei" über ihr Konto zu verfügen, ohne daß größere Summen "abhanden" kommen können.

Die Mehrkosten für das weitere Konto sind günstiger als die Folgekosten, wenn "sinnlose Abhebungen" getätigt werden und machen sowohl das Leben des Betreuers als auch der Betreuten einfacher.

Viel Erfolg und schönes Wochende

Vivi
Vivi ist offline  
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Alt 26.06.2010, 01:56   #14
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.06.2010
Beiträge: 11
Standard Ärger mit dem Jugendamt

"Mit dem Sparbuch liegst du übrigens falsch, wenn deine Tochter darüber verfügen wollte könntest du sie nicht daran hindern.
Vermögenssorge heißt in deinem Fall nur das du auch über das Konto deiner Tochter verfügen kannst aber nicht ausschließlich."

Zum Glück handhabt die Sparkasse es aber immer so, dass mit der Karte allein kein Zugang zum Sparbuch am Geldautomaten möglich ist, nicht einmal Bareinzahlung ist möglich. Und wenn eine Auszahlung erfolgen soll geht das nur mit Vorlage meines Betreuerausweises.

Theoliene
Theoliene ist offline  
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Alt 26.06.2010, 07:45   #15
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Zitat von Theoliene Beitrag anzeigen
Zum Glück handhabt die Sparkasse es aber immer so, dass mit der Karte allein kein Zugang zum Sparbuch am Geldautomaten möglich ist, nicht einmal Bareinzahlung ist möglich. Und wenn eine Auszahlung erfolgen soll geht das nur mit Vorlage meines Betreuerausweises.
Hallo Theoliene,

jetzt musste ich schmunzeln- das hat mit dem Glück bei einer Bank nichts zu tun.
Nirgendwo kann einer Geld vom Sparbuch mit seiner Girokontokarte abholen, ja nicht mal mit der goldenen Kreditkarte wäre das machbar. Ein Sparbuch muss immer vorgelegt werden wenn eine Aktion durchgeführt werden soll. Man kann darauf lediglich Überweisungen tätigen welche später nachgetragen werden.

Und agw hat immer noch recht wenn er sagt, dass Du Deiner Tochter auf Verlangen das Sparbuch aushändigen müsstest (ohne Einwilligungsvorbehalt)

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.06.2010, 02:35   #16
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.06.2010
Beiträge: 11
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Hallöchen

Ich weiß ja nicht, bei welcher Bank Ihr Eure Bankgeschäfte macht, aber ich kann ohne Probleme am Geldautomaten mit meiner Karte Barein- und Barauszahlungen bei meinem Sparbuch tätigen, da ich ja keine Betreuung habe. Über den Zahlungsverkehr erhalte ich dann am Terminal einen dementsprechenden Kontoauszug. Da muss keiner mit der Hand irgendwelche Eintragungen im Sparbuch machen und ich muss mich auch nicht vorher an irgendeinen Bankangestellten wenden. Das kann ich mittlerweile schon ganz selbständig. Ich schlepp doch nicht das Sparbuch mit mir rum, dafür gibt es ja schließlich die Girokarte.

Bei Überweisungen auf das Betreuersparbuch erhalte ich dann mit der Post zeitnah den aktuellen Kontoauszug.

Außerdem ist das mit der Aushängigung des Sparbuchs überhaupt kein Thema gewesen. Sie wollte sich ja mit dem ganzen Kram überhaupt nicht belasten. Hatte sogar den Wunsch, dass ich die ganzen Unterlagen bei mir aufbewahre, da sie Angst hatte, bei ihr zuhause geht es verloren. Dies ist also alles im gemeinsamen Einverständnis erfolgt. Ich mach da nichts gegen den Willen meiner Tochter.

Das mit dem Sperren der Geldkarte war ja nur gedacht, damit ich nicht haftbar gemacht werde, da ich ja schließlich auch die Abrechnung beim Amtsgericht machen muss und nachweisen muss, das ihr Geld "sinnvoll" verwendet wird.

Gruß, Theoliene

Geändert von Theoliene (27.06.2010 um 03:05 Uhr)
Theoliene ist offline  
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Alt 27.06.2010, 08:40   #17
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat von Theoliene Beitrag anzeigen

Das mit dem Sperren der Geldkarte war ja nur gedacht, damit ich nicht haftbar gemacht werde, da ich ja schließlich auch die Abrechnung beim Amtsgericht machen muss und nachweisen muss, das ihr Geld "sinnvoll" verwendet wird.

Gruß, Theoliene
Guten Morgen,

Theoliene Du siehst mich zunehmend verwirrt. Diese, Deine Sparbuchpraxis kenne ich so einfach nicht, sorry. Ich hatte von diesen roten Heftchen geredet, Du sagst jetzt aber gleichzeitig auch was von einer Geldkarte in dem zusammenhang, aber egal.

Du musst beim Amtsgericht nicht nachweisen, das das Geld sinnvoll verwendet wurde sondern nur, wie, bzw. von wem - also von deiner betreuten oder von Dir- es verwendet wurde.
Solange kein Einwilligungsvorbehalt besteht können Betreute im Prinzip mit ihrem Geld machen was sie möchten.

Sollte der Betreuer feststellen, dass mit dem zur Verfügung stehenden Geld z.B. die Miete nicht gezahlt wurde aber Play Stations gekauft werden, dann muss er bei Gericht einen Einwiligungsvorbehalt beantragen um solchen Unsinn in Zukunft verhindern zu können.

Schönen Sonntag, Gruss.
Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 28.06.2010, 21:42   #18
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.06.2010
Beiträge: 11
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Hallo Michaela,

ich meine doch, dass ich mich eben nicht mit diesem roten Heftchen bewaffnen muss, wenn ich von meinem Sparbuch etwas abheben wollte. Ich habe am Geldautomaten jederzeit die Möglichkeit mit meiner Karte entweder etwas vom Sparbuch oder vom Girokonto abzuholen. Jedenfalls geht dies so bei der Berliner Sparkasse.

Bei meiner Betreuten geht dies natürlich nicht so, da muss ich das rote Heftchen mitnehmen. Wobei dieses in der alten Form nicht mehr geführt wird, sondern die Führung über Kontoauszüge funktioniert wie beim Girokonto und somit die Sparkasse dort auch keine Eintragungen machen kann, ich bekomme dann einen aktuellen Kontoauszug mit der Post zugeschickt.

Die Kontoauszüge sehen dann genauso aus wie jeder andere auch.

Wenn das mit dem Nachweis der Geldbewegungen auf dem Konto so einfach ist, habe ich mir in den ganzen Jahren wohl zu viel Arbeit auferlegt. Aber man will ja auch nichts falsch machen. Ich habe immer den Eindruck, dass die Rechtspfleger bei ehrenamtlicher Betreuung genauer hinsehen, als bei Berufsbetreuern. Denen traut man wohl mehr.

Naja, dann vielen Dank für den Tip, es wird ja sowieso meine letzte Abrechnung. Muss ich eigentlich bei der Schlussabrechnung irgendetwas beachten?

Freundliche Grüße, Theoliene
Theoliene ist offline  
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betreueraufgaben, betreuerwechsel, jugendamt, kontoauszüge, kontoführung, kontokarte, sorgerecht, vormundschaft

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