Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsauflösung -Protokoll??- im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Nach aufreibenden Wochen stehen wir nun kurz davor, die Wohnung b e s e n r e i n geräumt ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 41
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Nach aufreibenden Wochen stehen wir nun kurz davor, die Wohnung b e s e n r e i n geräumt zu haben, wie mit dem Vermieter bei einer Wohnungsbegehung besprochen.
Terminlich sind wir im Lot. Frage: Gibt es sowas wie ein Übergabeprotoll (Vordruck)? Ich nehme mal an, dass bei so einem "endgültigen Schritt" irgendwas schriftliches -von beiden Parteien unterzeichnet- vorliegen muss. Vielen Dank im Voraus für entsprechende Tipps.
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Viele Grüsse aus Franken
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Halllo Frankonian,
beim googeln hatte ich diverse Protokolle gefunden. Vielleicht suchst Du Dir ein passendes da raus? Gruss Michaela |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 41
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Danke Dir.Wollte eigentlich nur wissen, ob es zwingend erforderlich ist.
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Viele Grüsse aus Franken
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#4 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
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Zitat:
Aber dringend empfehlenswert. Ein beiderseits unterschriebenes Übergabeprotokoll dient als Beweismittel bei späteren Streitereien über den tatsächlichen Zustand des übergebenen Objekts. |
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 41
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Vielen Dank.Letzlich eine Bestätigung meiner Meinung
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Viele Grüsse aus Franken
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| mietwohnung, übergabeprotokoll, wohnungsauflösung |
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