Dies ist ein Beitrag zum Thema Das geht doch so nicht weiter! im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo erstmal,ich bin neu hier und froh dass es dennoch Foren gibt wo man einiges erfahren kann!Vorab möchte ich noch ...
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Gesperrt
Registriert seit: 29.06.2010
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Beiträge: 4
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Hallo erstmal,ich bin neu hier und froh dass es dennoch Foren gibt wo man einiges erfahren kann!Vorab möchte ich noch erwähnen das ich mich bis vor ca. 3 Monaten nicht mit dem Sachverhalt auskannte,da meine Mutter großen Wert darauf legte ihre Sachen alleine zu erledigen.Da die Angelegenheit im Laufe der Zeit immer verzwickter wurde,hatte ich dann doch vor einiger Zeit beschlossen mich der Sache anzunehmen um mir ein Bild verschaffen zu können und inzwischen hoffe ich hier ein wenig Rat zu bekommen.
Meine Mutter ist 67 und wird seit ca 2 Jahren betreut.Angefangen hat es damit dass meine Mutter anhand eines Verwaltungsverfahrenfehlers ihrer Whg. enteignet wurde.Daraufhin hat sie sich Rat bei einem Anwaltgesucht welcher ihr Nahe legte eine B. für sich in Rechtsangelegenheiten zu beantragen,ansonsten würde er es tun!Sie tat das dann auch in der Hoffnung in Rechtsangelegenheiten eine Unterstützung zu erhalten.Somit hatte sie ab dann eine Betreuung.Weder Anwalt noch kompetenete Leute in der besagten Angelegenheitwas dazu führte dass sie mittlerweile den 4. Betreuer hat,einen Anwalt.Da meine Mutter ziemlich erbost war über die Umstände ihrer Whg.s Enteignung machte sie Rabatz wo es ging(Gerichte ,Ämter ,Behörden...).Darauf folgte,da man ziemlich genervt war(Leute die um ihr Recht kämpfen sind nicht gern gesehen bei Ämtern und Behörden),ein amtsärztliches Gutachten welches zum einen den sich andauernd verschlechternden Gesundheitszustand und zum anderen "chronische Querulanz" begutachtete(ich wußte bis dahin nicht dass es so etwas gibt!)!Darauf folgte die quasi gänzliche Entmündigung,besonders Rechtsangelegenheiten, durch Erweiterung der Betreuung auf fast alle Angegenheiten(Finanzen,Aufenthaltsbestimmung,usw.) ,nur über ihre Gesundhiet darf sie weiter bestimmen(allerdings auch nur nachdem meine Mutter den Betreuer darauf hingewiesen hat).Für alle Angelegenheiten ,welche mit einem finanziellen Aufwand verbunden sind bedarf es der Einwilligung des Betreuers. Seitdem ich mich nun mit der Angelegenheit beschäfftige(ich beteuere ausdrücklich dass ich bemüht bin mir ein objektives Bild zu verschaffen und frage meine Mutter auch die kleinsten Details!),gewinne ich mehr und mehr den Eindruck dass da etwas sehr schief läuft. Vor ca 3 Monaten hatte meine Mutter dann eine Nervenentzündung und kam ins KH.Wie erwähnt,der Gesundheitzustand verschlechterte sich ununterbrochen!Jetzt komm ich ins Spiel, was die Behörden nicht wußten,da meine Mutter mich da raus halten wollte(Ob das gut oder nicht war möchte ich vorerst dahingestellt lassen).Ich ging dann ziemlich genervt von einem Wirrwarr an Fakten zum Betreuer,welcher mich kurzerhand aus seiner Kanzlei warf.Mein Fehler war wohl da zu energisch aufgetretn zu sein,somit schrieb ich dem A. eine Email mit der Bitte um Verständniss für mein Verhalten und einer ENtschuldigung.Darauf hin vereinbarten wir einen Termin im Beisein meiner Mutter an welchen mich der Anwalt bei kleiner Hinterfragung zurecht wies, mir seine "Meta"Ebene der Dinge darstellte(meine Mutter würde daernd und immer nörgeln) und alles absteitete was meine Mutter vorgebracht hatte.Ich hab nur noch gestaunt! Das Verhältniss von mir zum Betreuer besserte sich nicht.Ich fand das sehr merkwürdig.Meine M.wurde in der Zwischenzeit in in eine Pflegeeinrichtung zur Kurzzeitpflege überwiesen.Ich war und bin immer noch bemüht Klarhiet in die Angelegenheit zu kriegen,es fällt allerdings sehr schwer!Als der Betreuer dann eine Vertrag über den dauerhaften Verbleib im Heim ohne ihr Wissen unterschrieb,gewillt war ihre WHG zu kündigen,wurde ich dann sehr sauer und wir baten um einen termin mit der zuständigen Richterin.Wir haben ihr den ganzen Sachverhalt dann ausführlich geschildert...Die Richterin wußte von vielem gar nichts,u.a. das der B einen Vetrag unterzeichnet hat und die Whg. kündigen will!Ich bin der Meinung das wäre Pflicht des Betreuers!Erkann meiner Meinung nach so schwerwiegende Entscheidungen nicht ohne Absprache treffen.Ich habe inzwischen Beschwerde gegen das Verfahren und den Betreuer eingelegt,welche ich inm Falle einer einvernehmlichen Lösung gerne wieder zurücknehmen würde.Plötzlich ist der Betreuer zwar höfflich aber als Ausgang für ein Gespräch erwähnt er nach wie vor dass meine Mutter eine Querulantin sei und es darüber auch ein Gutachten gäbe!Desweiteren sagt er mirgegenüber dass er durchaus befugt ist einen solchen Vertrag zu vereinbaren(ich hab ihn gestern besucht und mit ihm geredet)Desweiteren rät er mir von der Betreuund ab und erklärt das er das bei der Anhörung darüber auch so vertreten wird aufgrund meines ersten Auftritts bei ihm). So mal grob der Sachverhalt.Nun meine Fragen: _Müßte ich nicht generell befragt werden ob ich meine Mutter betreuen kann und will? _Besteht die Möglichkeit die Betreuung aufzuheben?Es liegt da meiner Meinung ein Verfahrensfehler vor den eine Betreuung ist ja nicht gedacht für rechtliche Hillfe? _Meine Mutter ist klar im Kopf und dennoch passieren Sachen ohne sie zu informieren,geht das denn ? Kann ich den an diesem amtsärztlichen Gutachten was machen das da ich denke dass ein sich einsetzen für seine Interessen u. Rechte nicht einer chronischen Querulanz gleichgestellt werden kann und schon gar nicht dass das als Maßstab für Entscheidungen genommen werden kann? Bevor ich es vergesse;es ist nicht alles nur schlecht:Meine Gespräche haben mittlerweile dazu geführt dass meine Mutter wieder nach Hause darf und ambulant behandelt wird ![]() Ach so,jetzt noch :im Zusammenhang mit der Unterbringung im Heim bin ich zur Auskunft gegenüber dem Sozialamt verpflichtet worden.Kann ich für die entsteheneden Kosten haftbar gemacht werden?Ist Eigentum in Gefahr?Ich hab grad ein wenig Bedenken gegenüber der GErechtigkeit,sorry. Ich hab den Sachverhalt so geschildert wie ich in gerade im Kopf habe,bei Unklarheiten fragen.Und bitte antworten denn die Sache beschäfftigt mich sehr .Die ganze Sache findet übrigens in BW statt.MfG allesgeht |
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#2 | ||||
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
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Der Antrag auf Aufhebung kann immer gestellt werden. In seiner Entscheidung darüber, ist das Gericht frei. Denke mal darüber nach, ob es nicht sinnvoll sein könnte, einen Betreuerwechsel auf Dich zu beantragen. Zitat:
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Lese mal durch, was Du im Heim unterschrieben hast. Fremdschuldnerische Bürgschaften sind sehr beliebt. |
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#3 | |||||
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi allesgeht,
klingt total unerfreulich... Zitat:
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ich weiß ja nicht, wie diese wohnungsenteignung von statten ging.... aber wenn das wirklich statt gefunden hat, dann hat deine mutter wahrscheinlich keinen wahn. und dann braucht sie auch keine betreuung. gut wäre, wenn deine mutter eine vertrauenswürdige ärtzin hat, die eine stellungnahme zu dem gutachten schreiben könnte und eventuelle fehler richtig stellen kann. sehr gut wäre, wenn schon ein langjähriges patientinnenverhältnis zu der ärtzin bestehen würde, das macht nämlich mehr eindruck bei gericht. gruß, zeiten |
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#4 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Hier spricht in der Tat einiges dafür, dass die Tochter versuchen sollte, die Betreuung selbst zu übernehmen.
Ich grübele derzeit aber auch über einen "Verwaltungsverfahrensfehler" nach, bei dem die Mutter das Eigentum an ihrer Wohnung verloren hat. Wenn ein Fehler passiert ist, müsste doch jemand verantwortlich sein? Ist in der Richtung mal was unternommen worden? (also ich meine jetzt nicht bloße Beschwerden - die womöglich als Querulantentum gedeutet werden -, sondern konkrete rechtliche Schritte?)
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Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt. (Georg Christoph Lichtenberg) |
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#5 |
Gesperrt
Registriert seit: 29.06.2010
Ort: baden würtemberg
Beiträge: 4
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Hab nix unterschrieben im Heim,die Heimkehr verzögert sich weiter obwohl mir mittlerweile nahegelegt wird mich um die Heimkehr meiner Mutter zu kömmern.Dies bedarf dennoch Hilfsmitteln,welche nach Aussagen meiner Mutter erst gestellt werden wenn Sie wieder zu Hause ist.Ich blick es nicht mehr ...der Arzt sagt zwar das Gegenteil allerdings schriftlich geben möchte er es auch nicht...
Von der Beteuung wird mir abgeraten und mir auch seitens des Betreuers gesagt dass sich dieser auch dagegen aussprechen wird... Ich lege meiner Mutter eine Psychotherapeutische Behandlung nahe allerdings geht das für sie momentan gar nicht!Daher nennt man sie "nicht einsichtig".Mittlerweile steht im neusten Beschluss das Entscheidungen notfalls auch gegen den Willen meiner Mutter geschehen.Geht das denn??Das ist doch meiner Meinung nach nicht im Sinne der Betreuung?MfG |
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