"Befreiter Betreuer" und Vermögensverzeichnis
Hallo,
ich werde wohl demnächst zum Betreuer meiner dementen Mutter. Zur Zeit regeln meine zwei Geschwister und ich mit einem weiteren Verwandten alles recht einvernehmlich und unkompliziert, und das soll auch so bleiben. Dafür habe ich aber ein paar Fragen:
Max aus Freiburg |
Hallo,
als Sohn "ist" man befreiter Betreuer, automatisch. Es sei denn, das Gericht verneint dies ausdrücklich (sehr selten). Natürlich kann man den Geschwistern Vollmachten geben, aber dem Gericht ist nur der Betreuer verantwortlich. Ich würde den Sonstwas tun, Vollmachten auszuhändigen. Wie schnell kann es grade unter Geschwistern mal Streit geben. Normalerweise teilt das Vormundschaftsgericht mit, zu welchem Stichtag das Vermögensverzeichnis zu erstellen ist. Abweichungen vom Stichstag sind grade bei Kreditverträgen ganz natürlich. Einfach angeben: Kreditvertrag vom ..., bei Bank X, Laufzeit, Restsumme, Höhe der einzelnen Rate. Als befreiter Betreuer ist es etwas unpraktisch (meine persönliche Meinung). Man muss nur einmal im Jahr eine Vermögensübersicht erstellen, aber bei Beendigung der Betreuung - durch Tod, Aufhebung oder Bestellung eines anderen Betreuers - muss eine Aufstellung über die Verwendung des Vermögens gefertigt werden. Da sind dann alle Einnahmen und Ausgaben zu erfassen, die während der Betreuung angefallen sind. Oh oh, das kann eine lange Liste werden. Begatellausgaben sind auch durch Belege/Quittungen nachzuweisen. Mitunter reicht es aber auch, wenn die Ausgabe glaubhaft gemacht wird. "Nachbarjungen 5 Euro für Reinigung des Gehweges" wird schon anerkannt werden. :a040: "Der Schwester A 5000 Euro geschenkt" eher nicht. :nein: Also, auch wenn es nicht verlangt wird - ich würde jedes Jahr so eine Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung einreichen. Wenn das Gericht nichts zu beanstanden hat, ist es gut. Und wenn es Fragen gibt, kann man das relativ zeitnah klären. Wer weiss denn beispielsweise nach 10 Jahren noch, wofür der eine oder andere Betrag ausgegeben wurde, für den eine Quittung fehlt ? Gruß Andreas :winke: |
Hallo Andreas, besten Dank schonmal für die Antworten.
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Max, der sich jetzt erstmal an, und dann in die Dreisam begibt :cool: |
Man kann die verschiedenen Aufgabenkreise verschiedenen Betreuern zuweisen, man kann auch alle drei Geschwister zu Betreuern mit allen Aufgabenkreisen machen. Wenn das bisher einvernehmlich ging, dann halte ich das für eine gute Lösung.
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Drei gleichberechtigte Betreuer nebeneinander halte ich allerdings nicht für gut, dann kann eine kurzfristige Entscheidung unmöglich werden, weil dann wohl alle Betreuer gefragt werden *müssen*. Max |
Drei gleichberechtigte Betreuer müssen nicht notwendig nur zu dritt handeln. Wenn sich alle gegenseitig vertrauen, kann auch jeder einzelne der drei Betreuer jeweils allein vertretungsberechtigt sein.
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