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vorläufige Betreuung endet noch vor Ahnhörungstermin

Dies ist ein Beitrag zum Thema vorläufige Betreuung endet noch vor Ahnhörungstermin im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, bin eine ehreamtliche Betreuerin und habe folgendes Problem: Die vorläufige Betreuung lief bis zum 07.07.10. Ein Anhörungstermin im Juni ...


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Alt 19.07.2010, 11:48   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 25
Standard vorläufige Betreuung endet noch vor Ahnhörungstermin

Hallo,

bin eine ehreamtliche Betreuerin und habe folgendes Problem:

Die vorläufige Betreuung lief bis zum 07.07.10.
Ein Anhörungstermin im Juni musste verschoben werden, da mein Betreuter aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht persönlich erscheinen konnte.
Daraufhin wurde ein Anhörungstermin am 10.08.10 festgelegt.
Habe daraufhin mit einer Rechtfpflegerin telefoniert und ihr mitgeteilt dass ich ab dem 07.07.10 als gesetzl. Betreuerin ja nicht tätig werden kann / darf - da ja erst am 10.08.10 über die Verlängerung der vorläufigen Betreuung entschieden wird.

Sie meinte dass habe keine Auswirkung, dies sei ja dann ein Übergang. Die Zuständige Richterin sei in Urlaub und daher sei nr dieser Termin am 10.08.10 möglich.

Nun ist folgendes eingetreten:
Die Bank hat mir nun mit Ablauf der vorläufigen Betreuung den Zugang zum Online-Banking gesperrt.

Habe nun mittels einstweiliger Anordnung bei Gericht um Verlängerung der Betreuung gebeten und mitgeteilt, dass derzeit die finanziellen Angelegenheiten nicht ausreichend geregelt werden können. Es sind Änderungen bzgl. Überweisungsbeträge vorzunehmen, sowie div. Rechnungen zu begleichen, welche der Betreute bzgl. der Notwendigkeit der Betreuung nicht erfassen bzw. erledigen kann.

Das AG hat mir nun ein Fax gesendet, dass meinem Betreuten meine o.g. Mitteilung zugesendet wird, sowie um folgende Stellungnahme gebeten:
-Kann die weitere Betreuung vorab ohne Termin zur Anhörung angeordnet werden?
-Bei dem Termin vom 10.08.10 soll es verbleiben?

Noch hat mein Betreuter keine Post vom AG erhalten.
Ich wollte nun mit meinem Fax zu meinem Betreuten gehen, damit er handschriftlich auf diesem mitteilen kann dass er der weiteren Betreuung vorab ohne Termin zustimmt.

Ist meine vorgehensweise so korrekt ?
Hätte ich das AG zu einem anderen Termin (noch vor Ende der Betreuung) zwingen müssen?
Was hätte ich anders machen müssen, damit eine Unterbrechnung der Betreuung hätte verhindert werden können?

Hätte ich der Bank mitteilen sollen, bzw. der Bank das Schreiben vom Betreuungsgericht vorlegen sollen, wo der Ahnhörungstermin 10.08.10 vermerkt ist?

Bin sehr dankbar für Eure Meinung und Ratschläge.

Gruß Marion
MarionS27 ist offline  
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Alt 19.07.2010, 13:48   #2
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von MarionS27 Beitrag anzeigen
Es sind Änderungen bzgl. Überweisungsbeträge vorzunehmen, sowie div. Rechnungen zu begleichen
hallo marion,
ich würd da gar nix weiter dran machen. der 10.08. is in 3 wochen, was kann in der zeit denn anbrennen, was nicht recht einfach und ohne schaden auszubügeln wär? bis dahin wird noch nicht mal ne mahnung vorliegen...

Zitat:
Hätte ich das AG zu einem anderen Termin (noch vor Ende der Betreuung) zwingen müssen?
glaube nicht, dass sich ein gericht zu etwas zwingen ließe.
Zitat:
Was hätte ich anders machen müssen, damit eine Unterbrechnung der Betreuung hätte verhindert werden können?
da würde ich den fehler nicht bei dir suchen. vielleicht kannst du es als "höhere gewalt" sehen.


Zitat:
Hätte ich der Bank mitteilen sollen, bzw. der Bank das Schreiben vom Betreuungsgericht vorlegen sollen, wo der Ahnhörungstermin 10.08.10 vermerkt ist?
das hätte die bank sicher nicht beeindruckt und daher gar nichts genutzt.

ich würde mir da nicht so viele gedanken machen und das schöne wetter genießen.

lg, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 19.07.2010, 18:44   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,490
Standard

Moin Marion

Manchmal bekommt auch ein Gericht seine Termine nicht auf den Sender. Das was Du unternommen hast ist OK - und wahrscheinlich mehr, als das Gericht von Dir erwartet - zumal du versuchst die Auswirkungen eines Gerichtsfehlers zu verringern. Sofern man die Termin-Fehlkoordination überhaupt als Fehler ansehen kann, bzw. das Gericht es tut. Es wird sich wahrscheinlich sagen: Shit happens - und gut ist. Zumal für Notfälle, falls etwas Existentielles anbrennen sollte, immernoch gerichtiche Möglichkeiten bestehen.

Du mußt Dir nix vorwerfen, der Fehler lag nicht bei Dir.

Aber ich hoffe, dass die Rechtspflegerin ihre Freundlichkeit behält und ihre Worte "das hat keine Auswirkung" auch bei Deiner Vergütung beherzigt:
Für die Zeit vom 7.7. bis zum neuen Gerichtsbeschluss hast Du keinen Vergütungsanspruch, weil die Betreuung nicht mehr bzw. noch nicht wieder besteht. Das it schon ärgerlich, wennman in dieser Zeit viel gelaufen ist...

Viel Glück wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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