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Ehemann/Vermögensvorsorge

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ehemann/Vermögensvorsorge im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin! meine betreute lebt im heim ,ihr mann (85) zu hause. konto gehört ihr, er hat verfügungüber konto. kontoabfrage bei ...


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Alt 20.07.2010, 07:55   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.03.2010
Ort: Hannover
Beiträge: 10
Standard Ehemann/Vermögensvorsorge

Moin!
meine betreute lebt im heim ,ihr mann (85) zu hause.
konto gehört ihr, er hat verfügungüber konto.
kontoabfrage bei der bank. konto im minus.
da ich keine genehmigung zum führen des kontos im minus habe,
habe ich meine betreueranmeldung bei der bank erstmal abgebrochen.
was muss ich dem mann zahlen, miete, unterhalt zum leben?
was ist mit seiner rente?
bei einer betreueranmeldung bei der bank wird ja wohl alles erstmal blockiert, ich brauche einen beschluss, um gelder vom sparbuch aufs konto zu schaufeln, bin dann wohl 3 wochen
zahlungsunfähig!
es ist vermögen da.
wie soll ich mich verhalten?
Hacke
Hacke ist offline  
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Alt 20.07.2010, 10:38   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,932
Standard

Zitat:
Zitat von Hacke Beitrag anzeigen
konto im minus.
da ich keine genehmigung zum führen des kontos im minus habe,
habe ich meine betreueranmeldung bei der bank erstmal abgebrochen.
Hallo Hacke,
wenn das Konto bei Betreuungsübernahme im Soll ist kannst du es natürlich im Rahmen der Betreuung führen. Wieso denn nicht?
Da es sich um das Konto deiner Betreuten handelt würde ich das Konto schnellstens dicht machen für den Ehemann bevor er das Konto noch weiter in die Miesen fährt. Soll er sich doch ein eigenes Konto eröffnen.

Zitat:
was muss ich dem mann zahlen, miete, unterhalt zum leben?
was ist mit seiner rente?
Das kommt ja wohl auf die Höhe seines eigenen Einkommens an. Seine Rente muss er natürlich voll einsetzen für seinen Lebensunterhalt. Ich gehe mal davon aus das es sich um eine normale eheliche Gemeinschaft und nicht um einen Scheidungsfall handelt.

Zitat:
bei einer betreueranmeldung bei der bank wird ja wohl alles erstmal blockiert, ich brauche einen beschluss, um gelder vom sparbuch aufs konto zu schaufeln, bin dann wohl 3 wochen
zahlungsunfähig!
es ist vermögen da.
Wenn der Ehemann auch Vollmacht für das Sparkonto hat kann er doch Geld umbuchen lassen, dazu benötigt er keine Genehmigung.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 20.07.2010, 11:38   #3
Dipl. Rechtspflegerin
 
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 101
Standard

Mahlzeit!
Da ist es wieder, dass alte Problem. Sofern Kontovollmachten für den Ehemann existieren, ist die Betreuung für diesen Bereich sofort aufzuheben. Vollmachterteilung der Betreuten geht vor Betreuerbestellung.

Im Übrigen sollte man sich mal überlegen, die Leute sind vielleicht seit 60 Jahren verheiratet, die Kontoführung war schon immer so. Es ist eine Unverschämtheit sich als Fremdbetreuer in diese Angelegenheiten einzumischen, zumal der Ehemann ja offensichtlich selbst noch kann ---> alleine zu Hause lebt und auch keinen eigenen Betreuer hat.

Ich schlage daher vor, dass Problem mit dem Mann zu beprechen, dass eine Kontotrennung sowie die Aufteilung des Sparvermögens die geschmeidigste Lösung wäre, sollte er aber nicht einverstanden sein, ist dies dem Rechtspfleger mitzuteilen und die Aufhebung der Betreuung für den Bereich "Konto" oder sofern andere Vermögenswerte nicht vorhanden sind für den Komplettbereich "Vermögenssorge" zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
__________________
Es grüßt die S-Maus

... Die schönsten Juwelen am Hals einer Frau
sind die Arme des eigenen Kindes ...
stracciatellamaus ist offline  
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Alt 20.07.2010, 14:23   #4
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Ich bin im Augenblick ein klein wenig irritiert. Bisher habe ich die Banken bei Vermögenssorge angeschrieben, u.a. nach bestehenden Vollmachten gefragt und diese vorsorglich alle widerrufen. Die Kollegen, die ich kenne, machen das ebenso. Wir unterscheiden also zwischen Vorsorgevollmachten und erteilten Bankvollmachten.

Da stellt sich doch die Frage: müsste man dann nicht vielmehr nach Bankvollmachten fragen und aus der Mitteilung die Konsequenz ziehen, dass die Vermögenssorge aufzuheben wäre? Oder müsste nicht das Betreuungsgericht vorab klären, ob solche Bankvollmachten existieren?

Aber: Vermögenssorge beschränkt sich ja nicht nur auf die Kontovollmacht. Müsste der Aufgabenbereich dann formuliert werden: "Vermögenssorge mit Ausnahme der Verfügung über das Konto xy, für das eine wirksame Vollmacht erteilt wurde?"

Was ist dann aber, wenn über dieses Konto die wesentlichen finanziellen Transaktionen abgewickelt werden?
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Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)


ronja ist offline  
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Alt 20.07.2010, 18:40   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,745
Standard

Hallo,

meine unverbindliche Meinung hierzu:

Zitat:
Zitat von ronja Beitrag anzeigen
Wir unterscheiden also zwischen Vorsorgevollmachten und erteilten Bankvollmachten.
Sehe ich genauso - ich denke, dass sind zwei verschiedene paar Stiefel.

Zitat:
Aber: Vermögenssorge beschränkt sich ja nicht nur auf die Kontovollmacht.
Schön wär's....

Zitat:
Müsste der Aufgabenbereich dann formuliert werden: "Vermögenssorge mit Ausnahme der Verfügung über das Konto xy, für das eine wirksame Vollmacht erteilt wurde?"
Wäre ggf. denkbar, aber warum?
Wenn ich die Vermögenssorge habe, so liegt es in meiner Verantwortung, ob ich die Kontovollmachten weiter bestehen oder löschen lasse. Dies dürfte - wie vieles - vom Einzelfall abhängen. So könnte z.B. sinnvoll sein, wenn auch Dritte (Kinder, Verwandte) im Sinne eines (behinderten) Betreuten Kontovollmacht haben, weil sie ihm sein (Taschen-)Geld holen, für ihn einkaufen oder bei Verhinderung d. Betreuers agieren können.
Wird Mißbrauch betrieben, so muss dann aber wohl auch der Betreuer evt. seinen Kopf hinhalten.

Grundsätzlich erscheint allerdings wohl empfehlenswert, das Gericht - sofern es dort nicht bekannt ist - über die Existenz einer Kontovollmacht zu informieren.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 20.07.2010, 19:45   #6
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo zusammen,

ich finde, da muss man sehen was vorher war. Ich gehe auch davon aus, dass das Bankkonstrukt aus 60 Jahren vorher ohne Böswilligkeit halt so eingerichtet ist wie der Betreuer es nun vorfindet. Weder lösche ich da vorschnell noch lasse ich irgendwas aufheben.

Ert mal gilt erst doch zu klären warum, was, auf welcher Grundlage auf diesem Konto eingeht bzw. eingegangen ist? Eine Rente oder zwei? War der Mann vielleicht selbständig, seine Frau bei ihm angestellt und bekommt nun die Rente?, das nur als Beispiel.

Erst mal würde ich die genauen Zusammenhänge erforschen und dann versuchen zu handeln.
Allerdings verstehe ich auch nicht warum die Betreuerbestellung bei der Bank nicht weiter bekannt gegeben wurde.

Vielelicht kann Hacke ja erst mal (für mich) Licht in den dunklen Teil bringen.
Wenn man Genehmigungen zum "umschaufeln " braucht ist man länger als drei Wochen "zahlungsunfähig" der Eintritt der Rechtskraft erfolgt erst nach 4 Wochen. Aber, wie gesagt, erst mal raus mit den genauen Infos und dann sieht man weiter.

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.07.2010, 21:59   #7
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Ich muss die Verantwortung für ein Konto ablehnen, über das außer mir - und ggfs. dem Betreuten (sofern er geschäftsfähig ist und kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde) - noch jemand verfügen kann, jedenfalls dann, wenn ich für die Verfügungen gerade stehen und über sie Rechnung legen soll.
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ronja ist offline  
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Alt 20.07.2010, 23:02   #8
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo ronja,

grundsätzlich kann ich Dir da zustimmen.
Allerdings unterscheide ich trotzdem, z.B. wenns um die ersten paar Tage in einer Betreuung geht.
Sollte ich die geringsten Anhaltspunkte haben das da was quer geht (und die bekomme ich immer schon z.B. bei der Erstauskunft bei der Bank) mache ich sofort einen Stop.
Bei "guten" Kombinationen, z.B. bei langjährigen Ehepartnern bin ich einfach - und wie ich meine aus gutem Grund- vorsichtig mit rigorosen Verhaltensweisen.
Bei Ehepartnern mit einem gemeinsamen Konto habe ich nämlich nicht das Recht dem Anderen, dem ohne Betreuung, den Zugang zu seinem Geld verwehren-auch nicht für einige Tage.

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.07.2010, 08:08   #9
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Beiträge: 10
Standard Ehemann/Vermögenvorsorge

Vielen Dank für die Infos!
Ist ja doch kompackter als ich dachte.
Zur Vorgeschichte:Erstbesuch beim Ehemann. Klärung der finz lage, wo wird hilfe benötig?
Bei den Rechnungen und dem Schreibkram,finaziell ist Geld da.
Aber er möchte nach den Tod seiner Frau nach Pole zurück, und wenn er dort ohne Geld ankommt, lachen die ihn aús. Nach meinem Hinweis auf Kosten für die Betreuung lehnte er die Betreuung ab.Auf sein Recht des Widerspruchs hingewiesen, Hilfe beim Briefe schreiben angeboten.Er sollen aber bitte von der Bank
eine Finanzstatus holen und ihn mir für die Vermögensaufstellung geben.Neuen Termin vereinbart.Dann bin ich zu der Betreuten ins Krankenhaus gefahren. Die Ärzte haben schon auf mich gewartet.
Ein paar Einwilligungen ware nötig,sie ist nach 4 Tage zurück im Heim.
Gespräch mit Sohn geführt, mit Vater kein gutes Verhältnis, Vater
hätte alles immer andere machen lassen.
Termin für Gespräch wurde vom Ehemann verschoben, zur Bank war er auch nicht, habe Mahnung von AOK bekommen, Ehemann
angerufen, er weis nicht wofür die Mahnung und hat immer alles bezahlt, kein Termin bei ihm bekommen.
Also mal auf Verdacht zur Bank.
Konto im den miesen, Sparbücher vorhanden, Betreueranmeldung
bei der Bank meinerseits nicht vollzogen, Beratung mit Rechtspfleger, Ehemann soll eigenes Konto bekommen, Konto zu machen, Vermögen meiner Betreuten, Vermögensaufteilung nicht möglich, nur bei Scheidung,
Zur Bank, alles zu gemacht.
Nachmittags anruf von Anwalt des Ehemanns.....
Mal sehen was noch so kommt,ich berichte weiter.
Hacke

Geändert von Hacke (21.07.2010 um 08:31 Uhr)
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Alt 21.07.2010, 09:20   #10
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Gemeinsame Konten, die auf beide Namen lauten, kann ich natürlich auch nicht dicht machen. Mir geht es nur um den Fall, bei dem Dritte - Ehepartner oder sonstwer - mit Vollmacht Zugriff auf ein Konto haben, das nur auf den Namen des Betreuten lautet und für das ich verantwortlich Rechnung legen soll.
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ronja ist offline  
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