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Hlfe,ich versteh das nicht mehr und möchte nur daß das aufhört!!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hlfe,ich versteh das nicht mehr und möchte nur daß das aufhört!! im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ,nun hatte ich schon einen Beitrag geschrieben ,allerdings die dazu gestellten Fragen beantwortet nur irgendwie blick ich es noch ...


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Alt 23.07.2010, 11:30   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.06.2010
Ort: baden würtemberg
Beiträge: 4
Standard Hlfe,ich versteh das nicht mehr und möchte nur daß das aufhört!!

Hallo ,nun hatte ich schon einen Beitrag geschrieben ,allerdings die dazu gestellten Fragen beantwortet nur irgendwie blick ich es noch nicht mit diesem Forum!
Nach nun engehender Akteneinsicht,stellt sich im Betreuungsfall meiner Mutter raus daß sie sich von Anfang an gegen diese Betreuung "gewehrt" hat!mit diversen Anwälten und diversen Beschwerden...
Abgelehnt wegen grundlos.Ein Arztliches Gutachten hatte ein Persönlichkeitsstörung mit Verdacht auf "Querulantenwahn" diagnostiziert.Mittlerweile gibt es ein weiteres Gutachten (fast 3 Jahre später)wonach der Querulantenwahn chronisch sei und nicht heilbar.Mit neustem Beschluss wurde die Betreuung um 3 Jahre verlängert.Dagegen habe ich jetzt auch Beschwerde eingelegt,abgelehnt wegen uunbegründet.Ich habe sämtliche Gründe die auch schon alle anderen vorher anführten(gegen den Willen,keine Hilfestellung nur aussergewöhnliche Belastung,ärztliches Gutachten ohne Heiungsvorschlag nur mit Vermerk:"nicht heilbar"...).Mir wurde von seiten Des Betreuers gesagt dass er sich gegen eine Betreuung meinerseits auspricht,weil er vermutet ich könne zuviel Macht gegenüber meiner Mutter haben und diese ausnutzen!
Ich staune nur noch ,weiß schon gar nicht mehr was ich sagen oder machen soll...WEnn jemand doch auf biegen und Brechen keine Betreuung möchte da er den Sinn dieser falsch verstanden hat ,dieses geäussert hat und dennoch passiert nichts??
Mittlerweile braucht meine Mutter für alles die Einwilligung des B.,ausser für Angelegenheiten in Gesundheitsfragen.
Ich beschäfftige mich nun seit ein paar Monaten damit und stoße an die Grenzen des Verstandes den alle Beteiligten behaupten das Gegenteil von dem was meine Mutter sagt!Meine Forschungen haben zwar ergeben dass sie die Dinge zum Teil nicht mehr ganz richtig zusammen kriegt,teils auch Dinge falsch auffasst,aber wenn ich es ihr dann sage ist sie einsichtig,sodass ich nur den Eindruck habe sie ist über die letzten Jahre ein wenig arg überfordert,was aber nicht darstellen soll dass sie unheilbar Persönnlichkeitsgestört ist...Ich würd mir wünschen das man bei der Auflärung mancher Sachverhalte behilflich wäre,ich würd es auch machen,allerdings werden die Sachen in die Länge gezogen und jeder sagt was anderes...Und ..keiner gibt was schriftlich !Was soll ich denn machen ?
allesgeht ist offline  
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Alt 23.07.2010, 13:03   #2
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hi allesgeht,
(netter nick übrigens)
also ich kapier jetzt nicht genau, was da im einzelnen läuft... wenn ich recht verstehe, hat deine mutter ne betreuung, die sie nicht will und ihrer und deiner meinung nach auch nicht braucht.... das ist übel, jedenfalls dann, wenn es bereits von sogenannter kompetenter stelle (sprich ärztlicherseits) dazu eine andere meinung gibt.

nach betreuungsrecht sieht es so aus, dass niemand eine betreuung bekommen darf, die sie nicht benötigt. hier ist das problem, dass jemand beurteilen muss, ob sie benötigt wird oder nicht. diese instanz ist letzlich die richterin. die entscheidet anhand ärztlicher gutachten, dem, was in den akten steht und ihrem persönlichen eindruck von der betroffenen...

weiter ist es so, dass niemandem gegen seinen freien willen eine betreuung aufgezwungen werden darf. selbst dann nicht, wenn die richterin meint, die betreuung sei notwendig. (bei körperbehinderungen wäre so ein fall ganz klar...) aber sobald dir ne psychomacke bescheinigt wird, hast du ein problem. nämlich, dass dir unter umständen der freie wille abgesprochen wird und damit hast du selbst keinen einfluss mehr auf die errichtung oder das fortbestehen der betreuung...

ich vermute, dass bei deiner mutter genau das vorliegt. also nicht, dass sie den freien willen nicht hätte, sondern, dass er ihr abgesprochen wurde... das wäre erst ein mal anhand der gutachten nachzuprüfen, ob da was daraus hervorgeht. ich vermute, das wird nicht klar der fall sein. nichts desto trotz kann auch die richterin eine entscheidung über den freien willen getroffen haben....

ihr müsst erst mal alle akten einsehen und schauen, was da drin steht. wenn deine mutter von anfang an dagegen war, und das auch bei der anhörung geäußert hat, muss das begründet sein, wenn sie gegen ihren willen die betreuung bekommen hat. und da wäre dann anzusetzen...

ihr braucht vor allen dingen ne psychiaterin, die klar auf seiten deiner mutter ist und ihr einen freien willen in bezug auf die betreuung bescheinigt. danach kann man daraufhin argumentieren, dass die betreuung nicht gewünscht ist und dann muss sie aufgehoben werden. fertig.

nur so ganz so einfach wird das nicht sein, vermute ich. psychiaterinnen fragen immer gern nach der vergangenheit. wennste da ankommst und von betreuung redest und schon sagst, dass es bereits mehrere gegenteilige gutachten gibt.... na gute nacht. da sind die guten psychs direkt voreingenommen und da kriegst du so was nicht mehr. ich würd mir ne unbeleckte psych suchen und versuchen das zu erklären. und ich denke, ihr werdet mehrere psychs aufsuchen müssen, bevor da jemand deiner mutter so etwas bescheinigen wird. da sind sie alle sehr vorsichtig, wenn ne andere krähe bereits gegenteiliges gesagt hat.... da können sie nicht mehr frei beurteilen. is ne dynamik, die du überall findest: man möcht nicht gern außenseiter sein in seinem fach. und daher stellt man sich eher ungern gegen die meinung einer berufskollegin... deine mutter braucht ne wirklich gute psych. zur not geht auch ne hausärztin. nur muss son attest wasserdicht sein und gut begründet.

viel glück!
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