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Betreuung vs. Eingliederung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung vs. Eingliederung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, bei uns will der Leiter die Betreuung in die Eingliederungshilfe "stecken". Also beide Bereiche von ein und derselben ...


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Alt 27.07.2010, 08:20   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.07.2010
Beiträge: 3
Standard Betreuung vs. Eingliederung

Hallo zusammen,

bei uns will der Leiter die Betreuung in die Eingliederungshilfe "stecken". Also beide Bereiche von ein und derselben Person verwaltet wissen. Meines Erachtens ist dies schon datenschutzrechtlich nicht vollziehbar. Hier besteht doch ein deutlicher Interessenskonfikt oder sehe ich dies falsch ?

Ich suche derzeit nach Argumenten um dies zu verhindern. Den zu Betreuenden zuliebe.

Könnt Ihr mir hierzu helfen ?

Herzlichen Dank
Schönen Tag

Rosch
robsch ist offline  
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Alt 27.07.2010, 09:56   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von robsch Beitrag anzeigen
bei uns will der Leiter die Betreuung in die Eingliederungshilfe "stecken".
Hmmm...
Welcher "Leiter"...?
Welche "Betreuung"...?
Welche "Eingliederungshilfe"...?
Wen "stecken" - und warum...?

Rechtliche Betreuung ist im BGB fundiert, Eingliederungshilfe in den SGB IX und XII...

Ich versteh leider nur Bahnhof...?
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 27.07.2010, 15:43   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.07.2010
Beiträge: 3
Standard Eingliederungshilfe vs. Betreuung

Hallo Chesterfield,

entschuldige die schlechte Ausdrucksweise.

Der Leiter der Behörde Sozialamt möchte in der Eingliederungshilfe
eine Person zu 50 % sitzen haben und Fälle bearbeiten lassen. Die anderen 50 % soll dieselbe Person in der Betreuungsbehörde im selben Amt wahrnehmen. D.h. es kann dann durchaus sein, dass dieser Mitarbeiter die gleiche Person in zwei Bereichen betreut. Hier sehe ich einen gravierenden Interessenskonflikt.

Ich suche nun handfeste Argumente dagegen.

Vielen Dank das Du dich gemeldet hast.

Robschlen
robsch ist offline  
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Alt 27.07.2010, 16:16   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Asoooo.

Naja, das wird wohl schwierig werden.
In einer Stadt, in deren Gerichtsbezirk ich tätig bin, ist die Betreuungsbehörde der Abteilung Soziales untergliedert - ebenso wie u.a. Sozialamt, ASD, Wohngeldstelle und eben auch Eingliederungshilfe. Auch gibt es Mitarbeiter, die fachübergreifend in Betr.beh. und einer anderen Dienststelle teilbeschäftigt sind.

Zielführend - im Interesse der Betroffenen - ist das m. E. nicht. Und auch einen Interessenskonflikt kann man durchaus mutmaßen.

"Handfeste Argumente" dagegen zu finden, erscheint mir aber schwierig. Außer vielleicht dass die von Dir erwähnte Person wg. etwaiger Interessenskonflikte sicherlich keine Betreuungen selbst führen darf - was ziemlich blöd ist, da die Behördenbetreuung doch gelegentlich ein sehr wichtiges Instrument ist.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 27.07.2010, 22:44   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,138
Standard

Moin Robsch

Chesterfield sagt es schon: So lange der Mitarbeiter keine Betreuungen selber führt, ist schwer ein Interessenkonflikt im Allgemeinen zu konstruieren.
Es kommt letztlich auf die Person des Mitarbeiters an, ob eine Zusammenarbeit der Betreuer mit ihm als Betreuungsbehördenmensch gut möglich ist, oder ob er einzelnen Betreuern wg. einzelner Betreuter, die ihm als Sozialamtsmitarbeiter auf den Senkel gehen, Druck macht. Dann sollte man ihn zum beruflichen Abschuss freigeben (Diensaufsichtsbeschwerden etc.)

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 29.07.2010, 13:44   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 24.12.2009
Beiträge: 42
Standard

Hallo,

ich kenne dies auch so. Die Betreuungsbehörde ist dem Sozialamt angegliedert. Die Betreuungsbehörde betreut keine Personen selber sondern ist für alles andere zuständig. Somit besteht kein Interessenskonflikt.

Andere Punkte dagegen zu bringen ist schwer, da vermutlich die Zusammenlegung auf Grund von Finanziellem Druck veranlasst wird.

Wie Imre Holocher schon geschrieben hat, könnten höchstens Argumente gegen die Person, welche dann bei der Betreuungsbehörde sitz, finden.

Gruß
Fabi
Fabi ist offline  
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Alt 29.07.2010, 14:04   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.07.2010
Beiträge: 3
Standard Betreuung vs. Eingliederung

Hallo zusammen,

herzlichen Dank für eure Meinungen.

Ihr habt mir sehr geholfen.

Wünsche euch einen schönen Tag

Robsch
robsch ist offline  
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