Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Wie das Haus der Vollmachtgeberin verkaufen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie das Haus der Vollmachtgeberin verkaufen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag, ich habe die Vorsorgevollmacht für meine demenzkranke Mutter, die in meiner Nähe in ein Pflegeheim gezogen ist. Das ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 03.08.2010, 12:23   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 19
Standard Wie das Haus der Vollmachtgeberin verkaufen?

Guten Tag,
ich habe die Vorsorgevollmacht für meine demenzkranke Mutter, die in meiner Nähe in ein Pflegeheim gezogen ist. Das Haus, in dem sie bisher lebte, will sie verkaufen. Es gehört ihr zur Hälfte, die andere Hälfte gehört mir und meinen drei Geschwistern zusammen, wir sind eine Erbengemeinschaft, derzeit ohne Testamentsvollstecker, da mein Bruder das Amt kürzlich hingeschmissen hat. Weil dieser Bruder den Verkauf hinausgezögert hat, wo er nur konnte, habe ich, um die Heimkosten zu decken, beim Sozialamt ein Darlehen beantragen müssen, ein Darlehen bei einer Bank hatte mein Bruder abgelehnt. Er will den Verkauf verhindern, weil er Angst um sein Erbe hat und nichts mehr da ist, wenn meine Mutter zu lange lebt. Auch bin ich in seinen Augen zu verschwenderisch im Umgang mit ihrem Geld, denn ich gehe mit ihr Kaffee trinken, mache mal einen Ausflug oder kaufe ihr neue Schuhe zum Beispiel, obwohl sie doch schon welche hat...Meine Mutter, die zwar dement, aber was Vermögensdinge angeht, sehr orientiert ist, möchte aber unbedingt nicht vom Sozialamt abhängen und zu Lebzeiten über ihr Geld verfügen (ja, auch um mir etwas geben zu können, weil ich mich kümmere) und will das Haus verkaufen. Sie verfügt aber nur über das halbe Haus, über die andere Hälfte hat sie allerdings ein lebenslanges Nießbrauchrecht.
Soweit der Kontext, meine Fragen sind folgende:
Kann ich das Haus für sie verkaufen, ohne die Einwilligung meines Bruder bzw der Erbengemeinschaft bzw. was muss ich tun, um es verkaufen zu können?
Kann mein Bruder den Verkauf dauerhaft verweigern, weil es ja in seinem Sinne ist, dass das Geld vom Sozialamt kommt und er den Nießbrauch nicht mehr ablösen muss, wenn er abwartet, bis sie gestorben ist?
Kann ich das Nießbrauchrecht meiner Mutter an der zweiten Haushälfte auch ohne Einwilligung der Erbengemeinschaft der zweiten Haushälfte ins Grundbuch eintragen lassen?

Ich danke schon mal im Voraus für eure Antworten!
Gruß
joakina
joakina ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2010, 14:22   #2
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von joakina Beitrag anzeigen
Kann ich das Haus für sie verkaufen, ohne die Einwilligung meines Bruder bzw der Erbengemeinschaft...
nein, keine chance. das haus gehört euch allen zusammen, es müssen darum alle zusammen zum verkauf zustimmen (einstimmig!).

Zitat:
bzw. was muss ich tun, um es verkaufen zu können?
einigung mit den miterben erziehlen.

Zitat:
Kann mein Bruder den Verkauf dauerhaft verweigern...
ja, kann er.

Zitat:
Kann ich das Nießbrauchrecht meiner Mutter an der zweiten Haushälfte auch ohne Einwilligung der Erbengemeinschaft der zweiten Haushälfte ins Grundbuch eintragen lassen?
ja, kannst du bzw. deine mutter. denn das ist ein anspruch deiner mutter gegen die erbengemeinschaft. ist also recht deiner mutter, kann daher eingetragen werden. kost aber geld.

grüßli zeiten
zeiten ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2010, 21:06   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,488
Standard

Hallo Joakina

Zeiten hat schon die friedliche Lösungsvariante beschrieben und da sieht es ja nicht so gut aus.

Aber das ist nicht alles:
Es gibt noch eine andere Möglichkeit der Erbauseinandersetzung wg. des Hauses:
Ich gehe mal davon aus, dass ihr das Haus vom Vater geerbt habt - Zumindest sieht die Eigentumsverteilung reichlich danach aus.
Einer oder mehrere der Erben kann /können die Zwangsversteigerung des Hauses beantragen, um das Erbe aufzuteilen. Bei einer ZV gibt es zwar nicht so viel für das Haus, wie be einem regulären Verkauf, aber: soweit sich die Kinder einig sind oder eines genug Geld hat, um das Haus selber zu ersteigern, können die Besitzverhältnisse durchaus verändert werden.
(So ein Ding habe ich schon mal erlebt, als ein Miterbe das Haus nicht verlassen wollte, aber auch kein Geld hatte, die Kosten für das Haus zu tragen und die Bude immer kaputter ging. War nicht schön, aber geht.)

Ob es sich in Eurem Fall lohnt kann ich nicht beurteilen, da noch das Niesbrauchsrecht der Mutter da ist. Und das ist bares Geld und teuer.

Deine Frage wg. der Übertragung des Niesbrauchsrechtes verstehe ich nicht so ganz. Einerseits gehört Deiner Mutter eine Hälfte des Hauses und auf die andere Hälfte hat sie schon das Niesbrauchsrecht. Da brauchst bzw. kannst Du doch nicht das Niesbrauchsrecht auch auf die Hälfte zu übertragen, die ihr sowieso schon gehört.
Zum anderen Bedeutet das Niesbrauchsrecht, dass Deiner Mutter z.B. die Einnahmen durch die Vermietung im Rahmen des Niesbrauchsrechtes zustehen. Genauso wie die Einnahmen aus der Vermietung der ihr gehörenden Haushälfte. Kann sie denn damit nicht schon die Heimkosten bezahlen? Oder gibt es da keine Einnahmen??

Dein Bruder wird sich reichlich umsehen wg. des Darlehens beim Sozialamt. Üblicherweise lassen sich die Sozialämter die Darlehen über Sicherungshypotheken im Grundbuch absichern. Das ist kaum was anderes als es eine Bank tun würde.

Viel Glück und gute Nerven
wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2010, 11:19   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 19
Standard

vielen Dank für eure Antworten!
joakina ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:29 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40