Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie das Haus der Vollmachtgeberin verkaufen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag,
ich habe die Vorsorgevollmacht für meine demenzkranke Mutter, die in meiner Nähe in ein Pflegeheim gezogen ist. Das ...
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Einsteiger
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 19
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Guten Tag,
ich habe die Vorsorgevollmacht für meine demenzkranke Mutter, die in meiner Nähe in ein Pflegeheim gezogen ist. Das Haus, in dem sie bisher lebte, will sie verkaufen. Es gehört ihr zur Hälfte, die andere Hälfte gehört mir und meinen drei Geschwistern zusammen, wir sind eine Erbengemeinschaft, derzeit ohne Testamentsvollstecker, da mein Bruder das Amt kürzlich hingeschmissen hat. Weil dieser Bruder den Verkauf hinausgezögert hat, wo er nur konnte, habe ich, um die Heimkosten zu decken, beim Sozialamt ein Darlehen beantragen müssen, ein Darlehen bei einer Bank hatte mein Bruder abgelehnt. Er will den Verkauf verhindern, weil er Angst um sein Erbe hat und nichts mehr da ist, wenn meine Mutter zu lange lebt. Auch bin ich in seinen Augen zu verschwenderisch im Umgang mit ihrem Geld, denn ich gehe mit ihr Kaffee trinken, mache mal einen Ausflug oder kaufe ihr neue Schuhe zum Beispiel, obwohl sie doch schon welche hat...Meine Mutter, die zwar dement, aber was Vermögensdinge angeht, sehr orientiert ist, möchte aber unbedingt nicht vom Sozialamt abhängen und zu Lebzeiten über ihr Geld verfügen (ja, auch um mir etwas geben zu können, weil ich mich kümmere) und will das Haus verkaufen. Sie verfügt aber nur über das halbe Haus, über die andere Hälfte hat sie allerdings ein lebenslanges Nießbrauchrecht. Soweit der Kontext, meine Fragen sind folgende: Kann ich das Haus für sie verkaufen, ohne die Einwilligung meines Bruder bzw der Erbengemeinschaft bzw. was muss ich tun, um es verkaufen zu können? Kann mein Bruder den Verkauf dauerhaft verweigern, weil es ja in seinem Sinne ist, dass das Geld vom Sozialamt kommt und er den Nießbrauch nicht mehr ablösen muss, wenn er abwartet, bis sie gestorben ist? Kann ich das Nießbrauchrecht meiner Mutter an der zweiten Haushälfte auch ohne Einwilligung der Erbengemeinschaft der zweiten Haushälfte ins Grundbuch eintragen lassen? Ich danke schon mal im Voraus für eure Antworten! Gruß joakina |
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"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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grüßli zeiten |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,488
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Hallo Joakina
Zeiten hat schon die friedliche Lösungsvariante beschrieben und da sieht es ja nicht so gut aus. Aber das ist nicht alles: Es gibt noch eine andere Möglichkeit der Erbauseinandersetzung wg. des Hauses: Ich gehe mal davon aus, dass ihr das Haus vom Vater geerbt habt - Zumindest sieht die Eigentumsverteilung reichlich danach aus. Einer oder mehrere der Erben kann /können die Zwangsversteigerung des Hauses beantragen, um das Erbe aufzuteilen. Bei einer ZV gibt es zwar nicht so viel für das Haus, wie be einem regulären Verkauf, aber: soweit sich die Kinder einig sind oder eines genug Geld hat, um das Haus selber zu ersteigern, können die Besitzverhältnisse durchaus verändert werden. (So ein Ding habe ich schon mal erlebt, als ein Miterbe das Haus nicht verlassen wollte, aber auch kein Geld hatte, die Kosten für das Haus zu tragen und die Bude immer kaputter ging. War nicht schön, aber geht.) Ob es sich in Eurem Fall lohnt kann ich nicht beurteilen, da noch das Niesbrauchsrecht der Mutter da ist. Und das ist bares Geld und teuer. Deine Frage wg. der Übertragung des Niesbrauchsrechtes verstehe ich nicht so ganz. Einerseits gehört Deiner Mutter eine Hälfte des Hauses und auf die andere Hälfte hat sie schon das Niesbrauchsrecht. Da brauchst bzw. kannst Du doch nicht das Niesbrauchsrecht auch auf die Hälfte zu übertragen, die ihr sowieso schon gehört. Zum anderen Bedeutet das Niesbrauchsrecht, dass Deiner Mutter z.B. die Einnahmen durch die Vermietung im Rahmen des Niesbrauchsrechtes zustehen. Genauso wie die Einnahmen aus der Vermietung der ihr gehörenden Haushälfte. Kann sie denn damit nicht schon die Heimkosten bezahlen? Oder gibt es da keine Einnahmen?? Dein Bruder wird sich reichlich umsehen wg. des Darlehens beim Sozialamt. Üblicherweise lassen sich die Sozialämter die Darlehen über Sicherungshypotheken im Grundbuch absichern. Das ist kaum was anderes als es eine Bank tun würde. Viel Glück und gute Nerven wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 19
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vielen Dank für eure Antworten!
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