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GEZ+Zuzahlungsbefreiung für Arzneimittel

Dies ist ein Beitrag zum Thema GEZ+Zuzahlungsbefreiung für Arzneimittel im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag liebe Forumsmitglieder, ich bin Vorsorgebevollmächtigte für meine demenzkranke Mutter, die hier bei mir in einem Heim lebt. Ihre ...


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Alt 08.08.2010, 11:35   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 19
Standard GEZ+Zuzahlungsbefreiung für Arzneimittel

Guten Tag liebe Forumsmitglieder,

ich bin Vorsorgebevollmächtigte für meine demenzkranke Mutter, die hier bei mir in einem Heim lebt.
Ihre finanzielle Sitation: Antrag auf ein Darlehen beim Sozialamt läuft für die Zuzahlung der Heimkosten. Dafür wird eine Grundschuld auf das Haus eingetragen, in dem sie bisher gelebt hat und das ihr zur Hälfte gehört. Sie hat ca 800 Euro Rente und Pflegestufe I, die komplett in die Finanzierung des Heimplatzes gehen . Wird der Antrag bewilligt, erhält sie 90.- Euro monatlich Taschengeld.

Ich habe derzeit folgende Fragen:
Sie hat auf ihrem Zimmer einen eigenen Fernseher und ein Radiogerät. Kann ich sie von den GEZ-Gebühren befreien lassen?
Und:Kann sie von der Zuzahlung für Arzneimittel befreit werden? Sie ist chronisch krank (Herz) und demenzkrank.


Ich danke schonmal im Voraus für eure Antworten!
Gruß
joakina
joakina ist offline  
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Alt 08.08.2010, 12:50   #2
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.12.2009
Beiträge: 15
Standard

Sie hat auf ihrem Zimmer einen eigenen Fernseher und ein Radiogerät. Kann ich sie von den GEZ-Gebühren befreien lassen?

Brauchst du wahrscheinlich nicht ,weil im Pflegeheim keine GEZ-Gebühren zu zahlen sind.
Der letzte Satz des Zitats dürfte auf so gut wie alle Pflegeheime zutreffen.
Etwas stört mich in deiner Frage noch die Aussage mit dem eigenen Fernseher und Radio ,gehören die Sachen ihr oder werden die vom Heim bereit gestellt.
Bei eigenen Geräten Bescheinigung vom Sozialamt geben lassen das man Sozialleistungen bezieht und dann bei der GEZ Gebührenbefreiung beantragen.
Oder bei alten Geräten klären ob man diese dem Heim schenken kann.

Zitat:
Artikel 4 - Rundfunkgebührenstaatsvertrag
§ 5 Zweitgeräte, gebührenbefreite Geräte
(7) Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird auf Antrag für Rundfunkempfangsgeräte gewährt, die in folgenden Betrieben oder Einrichtungen für den jeweils betreuten Personenkreis ohne besonderes Entgelt bereitgehalten werden:

In Krankenhäusern, Krankenanstalten, Heilstätten sowie in Erholungsheimen für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene, in Gutachterstationen, die stationäre Beobachtungen durchführen, in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie in Müttergenesungsheimen;
in Einrichtungen für behinderte Menschen, insbesondere in Heimen, in Ausbildungsstätten und in Werkstätten für behinderte Menschen;
in Einrichtungen der Jugendhilfe im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Achtes Buch des Sozialhilfegesetzbuches);
in Einrichtungen für Suchtkranke, der Altenhilfe, für Nichtsesshafte und in Durchwandererheimen.
§ 6 Abs. 3 bis 6 gilt entsprechend.

( 8 ) Vorausetzung für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach Absatz 7 ist, dass die Rundfunkempfangsgeräte von dem jeweiligen Rechtsträger des Betriebes oder der Einrichtung bereitgehalten werden. Die Gebührenbefreiung tritt nur ein, wenn der Rechtsträger gemeinützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung dient. Das gleiche gilt, wenn bei dem Betrieb oder der Einrichtung eines Rechtsträgers diese Voraussetzungen vorliegen. Bei Krankenhäusern, Altenwohnheimen, Altenheimen und Altenpflegeheimen genügt es, wenn diese Einrichtungen gemäß § 3 Nr. 20 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit sind.
Kann sie von der Zuzahlung für Arzneimittel befreit werden?

Krankenkasse anschreiben ,die schicken dann die benötigten Unterlagen zu.
Einmal eine Bescheinigung die vom Hausarzt ausgefüllt wird ,wo die Chronische Erkrankung bestätigt wird.
Und eine Aufstellung über die Einnahmen ,Renten und co.
Danach wird dann der jährlich zuzahlende Eigenanteil berechnet.
Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt; für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauer-behandlung sind, beträgt sie 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt
Entweder überweist man den dann und braucht in dem Jahr dann keine Zuzahlungen mehr zuleisten.
Oder man belegt diese Summe durch Rechnungen,Kassenzettel und ähnliches.
Alles was über dem Eigenanteil liegt wird natürlich erstattet.
Bei Kassenbons von Apotheken und ähnlichem solte man drauf achten das der Name drauf steht und das es sich um eine Verschreibung gehandelt hat.
Die meisten Apotheken stellen auch Rückwirkend noch Auflistungen der dort bezogenen Sachen zusammen.

Geändert von Mücke (08.08.2010 um 13:20 Uhr)
Mücke ist offline  
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Alt 08.08.2010, 19:32   #3
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von inne-huhn
 
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 199
Standard

Fast alles schon von Mücke gesagt.
Für die GEZ-Befreiung der eigenen Geräte im Schwerbehindertenausweis Merkzeichen "rf" eintragen lassen - nur Darlehen vom Sozialamt greift nicht.

Gruß inne-huhn
inne-huhn ist offline  
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Alt 09.08.2010, 07:22   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Zitat von inne-huhn Beitrag anzeigen
Für die GEZ-Befreiung der eigenen Geräte im Schwerbehindertenausweis Merkzeichen "rf" eintragen lassen
Guten Morgen,

nur damit es keine Missverständnisse gingt, das kann man nicht "eintragen lassen". Das Merkzeichen wird beim Vorliege bestimmter Erkrankungen vom Versorgungsamt zuerkannt.

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.08.2010, 11:10   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,932
Standard

Zitat:
Zitat von Mücke Beitrag anzeigen
Brauchst du wahrscheinlich nicht ,weil im Pflegeheim keine GEZ-Gebühren zu zahlen sind.
Moin,
das stimmt so natürlich nicht da der zitierte § nur für Geräte gilt welche von der Einrichtung gestellt werden.
Falls ein Bewohner eigene Geräte hat muss er selbstverständlich GEZ-Gebühren zahlen wenn kein Befreiungsgrund vorliegt.
Da Joakina geschrieben hat das die Mutter eigene Geräte im Heim hat und sie derzeit noch keine Sozialhilfeleistungen erhält oder auch kein anderer Befreiungsgrund vorliegt ist der GEZ Beitrag zu zahlen.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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