Dies ist ein Beitrag zum Thema GEZ+Zuzahlungsbefreiung für Arzneimittel im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag liebe Forumsmitglieder,
ich bin Vorsorgebevollmächtigte für meine demenzkranke Mutter, die hier bei mir in einem Heim lebt.
Ihre ...
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#1 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 19
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Guten Tag liebe Forumsmitglieder,
ich bin Vorsorgebevollmächtigte für meine demenzkranke Mutter, die hier bei mir in einem Heim lebt. Ihre finanzielle Sitation: Antrag auf ein Darlehen beim Sozialamt läuft für die Zuzahlung der Heimkosten. Dafür wird eine Grundschuld auf das Haus eingetragen, in dem sie bisher gelebt hat und das ihr zur Hälfte gehört. Sie hat ca 800 Euro Rente und Pflegestufe I, die komplett in die Finanzierung des Heimplatzes gehen . Wird der Antrag bewilligt, erhält sie 90.- Euro monatlich Taschengeld. Ich habe derzeit folgende Fragen: Sie hat auf ihrem Zimmer einen eigenen Fernseher und ein Radiogerät. Kann ich sie von den GEZ-Gebühren befreien lassen? Und:Kann sie von der Zuzahlung für Arzneimittel befreit werden? Sie ist chronisch krank (Herz) und demenzkrank. Ich danke schonmal im Voraus für eure Antworten! Gruß joakina |
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#2 | |
Einsteiger
Registriert seit: 22.12.2009
Beiträge: 15
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Sie hat auf ihrem Zimmer einen eigenen Fernseher und ein Radiogerät. Kann ich sie von den GEZ-Gebühren befreien lassen?
Brauchst du wahrscheinlich nicht ,weil im Pflegeheim keine GEZ-Gebühren zu zahlen sind. Der letzte Satz des Zitats dürfte auf so gut wie alle Pflegeheime zutreffen. Etwas stört mich in deiner Frage noch die Aussage mit dem eigenen Fernseher und Radio ,gehören die Sachen ihr oder werden die vom Heim bereit gestellt. Bei eigenen Geräten Bescheinigung vom Sozialamt geben lassen das man Sozialleistungen bezieht und dann bei der GEZ Gebührenbefreiung beantragen. Oder bei alten Geräten klären ob man diese dem Heim schenken kann. Zitat:
Krankenkasse anschreiben ,die schicken dann die benötigten Unterlagen zu. Einmal eine Bescheinigung die vom Hausarzt ausgefüllt wird ,wo die Chronische Erkrankung bestätigt wird. Und eine Aufstellung über die Einnahmen ,Renten und co. Danach wird dann der jährlich zuzahlende Eigenanteil berechnet. Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt; für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauer-behandlung sind, beträgt sie 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt Entweder überweist man den dann und braucht in dem Jahr dann keine Zuzahlungen mehr zuleisten. Oder man belegt diese Summe durch Rechnungen,Kassenzettel und ähnliches. Alles was über dem Eigenanteil liegt wird natürlich erstattet. Bei Kassenbons von Apotheken und ähnlichem solte man drauf achten das der Name drauf steht und das es sich um eine Verschreibung gehandelt hat. Die meisten Apotheken stellen auch Rückwirkend noch Auflistungen der dort bezogenen Sachen zusammen. Geändert von Mücke (08.08.2010 um 13:20 Uhr) |
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#3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 199
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Fast alles schon von Mücke gesagt.
Für die GEZ-Befreiung der eigenen Geräte im Schwerbehindertenausweis Merkzeichen "rf" eintragen lassen - nur Darlehen vom Sozialamt greift nicht. Gruß inne-huhn |
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#4 | |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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nur damit es keine Missverständnisse gingt, das kann man nicht "eintragen lassen". Das Merkzeichen wird beim Vorliege bestimmter Erkrankungen vom Versorgungsamt zuerkannt. Grüsse Michaela |
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#5 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,932
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das stimmt so natürlich nicht da der zitierte § nur für Geräte gilt welche von der Einrichtung gestellt werden. Falls ein Bewohner eigene Geräte hat muss er selbstverständlich GEZ-Gebühren zahlen wenn kein Befreiungsgrund vorliegt. Da Joakina geschrieben hat das die Mutter eigene Geräte im Heim hat und sie derzeit noch keine Sozialhilfeleistungen erhält oder auch kein anderer Befreiungsgrund vorliegt ist der GEZ Beitrag zu zahlen. Gruß, Andreas |
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