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Betreuer versäumt Einspruchsfrist

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer versäumt Einspruchsfrist im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Meine Mutter wurde nach einem Krankenhausaufenthalt in die geschlossene Abteilung eines Pflegeheims gebracht. Die Sozialstation des Krankenhauses hatte einen Eilantrag ...


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Alt 19.08.2010, 09:59   #1
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Registriert seit: 18.08.2010
Beiträge: 2
Standard Betreuer versäumt Einspruchsfrist

Meine Mutter wurde nach einem Krankenhausaufenthalt in die geschlossene Abteilung eines Pflegeheims gebracht. Die Sozialstation des Krankenhauses hatte einen Eilantrag auf Pflegestufe gestellt.
Der Bescheid wurde abgelehnt; der Betreuer unternahm während der 4-wöchigen Einspruchsfrist keine Anstalten, dagegen Widerspruch einzulegen.
Nun werden die Heimkosten meiner Mutter in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Als ich den Betreuer darauf ansprach, sagte er mir wortwörtlich: "Jetzt brauchen wir erst mal das Geld Ihrer Mutter auf!"

Nach Angaben einer Mitarbeiterin der Pflegekasse werden 90 % der abgelehnten Pflegestufen-Anträge bei einem Widerspruch genehmigt. Die Aussicht auf Erfolg wäre also sehr hoch gewesen!

Gibt es eine Möglichkeit, den Betreuer für sein Versäumnis zur Rechenschaft zu ziehen?
Florieke ist offline  
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Alt 19.08.2010, 10:21   #2
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Florieke,

die genannten 90% sind lediglich ein statistischer Wert. Ob das bei Deiner Mutter zuträfe lässt sich von hier aus schlecht beurteilen.

Wie war denn die ärztliche Einschätzng im Kh zur Gewährung? Widersprüche haben auch nur dann einen Sinn wenn man diesen begründen kann. Was sagt der Hausarzt? Was sagt das Heim/die dortige PDL? Die kommen in der Regel von sich aus auf Betreuer und Angehörige zu wenn sie den Eindruck haben eine Pflegestufe könnte gewährt werden.

Wenn bei all diesen Punkten mit Ja geantwortet werden kann, dann
würde ich den Betreuer schriftlich bitten bei der KK einen Antrag zur Einstufung zur Pflege zu stellen.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.08.2010, 10:29   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
Standard

Die Pflegestufe ist notwendig für eine Pflegeleistung die erbracht wurde oder erbracht wird. Das kann ein Pflegedienst, ein Pflegeheim oder auch ein pflegender Familienangehöriger sein.
Solange jemand in einem üblichen Krankenhaus liegt zahlt man nur die ganz normal die Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für max. 28 Tage im Jahr, egal ob Pflegestufe oder nicht.
Es kommt also drauf an, wass Ihr in Zukunft vorhabt bzw. ob ein Pflege-irgendwer-was in der Vergangenheit involviert war.
Es kommt weiter darauf an, ob der Betreuer den Pflegevertrag selbst unterschrieben hat. Dann ist er auf jeden Fall haftbar zu machen, denn bei PS I und z.B. Heimaufenthalt macht das im Monat 1023,00 Eus aus. Bei Pflegedienst 440 Eus.

Es kommt auch auf das Vermögen an. Schongrenze 2600 EUR.
Liegt sie darunter zahlt das Sozialamt die Restkosten vom Heim. Das Sozialamt zahlt aber nur, wenn eine PS vorhanden ist.

Ergo: Ihr solltet sofort einfach einen neuen Pflegeantrag stellen. Noch heute! Und dann gucken wer den Pflegevertrag unterschrieben hat und die Unterschrift mit einem Betreuerzusatz vershen wurde. Da gibt es tolle Urteile und ich spreche aus Erfahrung. Durfte auch schon 2000 Euro an einen Pflegedienst abdrücken.
BBMark ist offline  
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Alt 19.08.2010, 10:34   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
Standard

Sorry, ich habe jetzt noch gelesen, das die Mutter schon im Heim ist. Es stimmt natürlich auch, was Frau Mohr schreibt. Vielleicht gibt es wirklich keine Indizien für eine PS.

Aber Ihr solltet wirklich noch mal versuchen, die PS zu bekommen. Wenn nicht, warum dann im Heim????

Ohne PS kostet das 2000 EUR und mehr monatlich!
BBMark ist offline  
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Alt 19.08.2010, 10:35   #5
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat von BBMark Beitrag anzeigen
Das Sozialamt zahlt aber nur, wenn eine PS vorhanden ist.
Hallo Mark,

Du hast überlesen, dass es sich um eine geschlossene Einrichtung handelt, dass also ein beschluss vorliegen muss.
Da könnte das Sozialamt oder der LWV sich nicht weigern zu zahlen.

Es gibt weiter noch eine Menge anderer Ausnahmen wo Heimkosten auch ohne anerkannte Pflegestufe übernommen werden müssen.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.08.2010, 10:45   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
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Habe ich übersehen. Einen solchen zwangsweisen Fall hatte ich auch noch nicht. Kannst Du mir ein paar Ausnahmen auflisten? Ich weiß nur es gibt da noch eine sogannte PS 0, aber so richtig kenne ich mich da auch nicht aus.
Ich bin bei dem Thema sehr sensibel geworden, weil ich es noch während meiner ehrenamtlichen Zeit einmal "verpasste", in Widerspruch zu gehen und alle Konstellationen waren so, dasss ich als Betreuer zahlen durfte.

Wir sollten einen Thread mit Priorität Wichtig eröffnen, der die Betreuer bei dem Thema Beitrittserklärungen bei Heimverträgen vorwarnt. So etwas sollte und muß auch keiner unterschreiben!
BBMark ist offline  
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Alt 19.08.2010, 11:00   #7
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Hallo Florike,

ich hab irgendwie den Eindruck, es geht dir zunächst mal um die Haftbarmachung des Betreuers.
Ich will mich da im Wesentlichen Michaela anschließen.
Du kannst Schadenersatzforderungen gg. einen Betreuer nur dann geltend machen, wenn ein Vermögensschaden beim Betroffen eingetreten ist. Ob sich dies aus einem - wie du meinst - unterlassenen Widerspruch generieren lässt, halte ich für fraglich. Ein Widerspruch muss, da schließe ich mich MM an, begründet sein.
Ich selbst habe z.B. bei einem Betroffenen bis vor das Soz.-gericht gg. die Ablehnung einer Pflegestufe geklagt und bin gescheitert. Er war halbseitig gelähmt mit Spastik des Armes.

In solchen Fällen übernimmt m.E. dann das Soz.-Amt die Kosten - und damit unterliegt deine Mutter den sozialhilferechtlichen Bestimmungen. D.h., sie muss ihr Einkommen zur Deckung der Heimkosten einsetzen und ihr Vermögen, wenn dies den Schonbetrag von 2.600 € übersteigt, und zwar solange, bis es auf diesen Schonbetrag abgeschmolzen ist.

Die Inanspruchnahme des Vermögens deiner Mutter halt also nichts mit dem Betreuer zu tun, sondern einfach mit dem Sozialrecht.

Ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber, dass es zwischen Ablehnung und der Möglichkeit des Neuantrages für eine PL eine Frist von einem halben Jahr gibt.

Gr. Rudi
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 19.08.2010, 13:46   #8
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
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Hallo Florieke,

etwas verstehe ich nicht: Die Pflegestufe wurde abgelehnt - okay. Was hat das mit den Heimkosten zu tun?

Mit einer Pflegestufe steigen die Heimkosten. Und für diese Steigerung ist die Pflegeversicherung da. Allerdings ist es oft so, das z.B. bei Pflegestufe 2 die Erhöhung nicht von der Pflegeversicherung aufgefüllt wird und so auch der Eigenanteil steigt.

Die Heimkosten müssen immer, so fern ausreichend Vermögen da ist, bezahlt werden. Es gibt halt bei Pflegestufen Unterstützung durch die Pflegekassen.

Wenn das Heim der Meinung ist, das hier ein erhöhter Pflegebedarf besteht, sorgen die in der Regel auch für die Pflegestufe.

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 20.08.2010, 18:14   #9
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Registriert seit: 18.08.2010
Beiträge: 2
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Hallo zusammen!

Zunächst mal vielen Dank für die vielen prompten Meldungen und Meinungen!

Ich möchte zur Klarstellung der Situation meiner Mutter noch folgendes anfügen:
Sie hat eine rasch fortschreitende Demenz und war in den letzten 1 1/2 Jahren 6 mal im Krankenhaus (jeweils Zusammenbruch wg. Unterzuckerung/latente Glukosetoleranzstörung; Einlieferung durch Notarzt). Sie vergißt zu essen und vor allem zu trinken und nimmt ihre Medikamente nicht. Sie lebt (e) alleine zur Miete in einem freistehenden 2-Familienhaus. Sie weigert sich strikt, in einem Heim zu leben und kann ihre Situation nicht mehr erkennen bzw. einschätzen.

Das Krankenhaus und ein Gutachter haben bestätigt, daß sie nicht mehr alleine leben kann.

Auf dieser Grundlage und aufgrund ihrer Orientierungslosigkeit und Weglauftendenz wurde die Einweisung in die geschlossene Abteilung eines Pflegeheims von Amts wegen veranlasst.

Zum einen heißt es jetzt also, daß sie nicht mehr alleine leben kann und sich dadurch selbst gefährden würde, andererseits wird die Pflegebedürftigkeit (die ja auch Medikamentengabe, Zubereiten von Nahrung, Körperpflege etc. beinhaltet) verneint.

Meines (allerdings natürlich nicht sachkundigen) Wissens ist der Aufenthalt in der geschlossenen Abteilung eines Heims wesentlich teurer als nur das betreute Wohnen und deshalb sehe ich die Pflegekasse hier schon in der Pflicht.

Wer kann mir hierzu Auskunft geben? Auch in Bezug auf die Frist, die man zum Einspruch gegen den Bescheid des MDK hat.

Schon mal vielen Dank!

Florieke
Florieke ist offline  
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Alt 21.08.2010, 07:11   #10
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen Florieke,

das hate ich mir anfänglich fast gedacht, das mit der Demenz als Grund für die Heimeinweisung.
Und da wird ein Widerspruch keinen Sinn haben. Eine Pflegestufe zu bekommen heisst, dass bei der Stufe 1 täglich 90 Minuten an Pflege anfallen müssten. Bei der Sachlage wäre die Pf- Kasse in der Pflicht.
Das wird, auch nach Deinen Schilderungen bei Deiner Mutter nicht erreicht werden.

Bei Demenz zahlt die Kasse einen Zuschuss, manchmal 100 oder 200 Euro- höher hatte ich noch keinen.

Ein geschlossenes Heim ist wirklich teurer als zu Hause wohnen oder betreutes Wohnen aber hier übernimmt die Differenz zur Rente das Sozialamt oder der LWV- wenn kein Vermögen über 2600 Euro vorhanden ist.

Gruss Michaela.
michaela mohr ist offline  
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betreueraufgaben, betreuerpflichten, mdk, pflegeantrag, pflegekosten, pflegestufe, pflegeversicherung

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