Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtskraft? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
an MM...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
#11 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
|
![]()
an MM
![]()
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
![]() |
![]() |
![]() |
#12 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
|
![]()
[quote=michaela mohr;40554Du kannst es umgehen indem der Betreute selbst bestimmte Dinge unterschreibt- wenn er kann- oder Dir eine allgemeine Ermächtigung ausstellen lassen
[/quote] hi michaela, da hast du mich jetzt verwirrt: wieso brauchst du dann überhaupt noch die gerichtliche genehmigung. das würde dann doch eigentlich sowieso flach fallen... oder? ich mein, wenn der betreute noch selbst ein konto eröffnen kann oder dich bevollmächtigen, dann bräuchte das gricht ja gar keine zustimmung geben und gar kein beschluss erlassen.... lg, zeiten ![]()
__________________
10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. |
![]() |
![]() |
![]() |
#13 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
|
![]()
Hallo Zeiten
Also es gibt da gewisse Spielräume. Jelka hat nicht ganz klar gesagt, um welche Sachen es überhaupt geht. Das ist hier auch nicht Wesentlich. Aber: Du kannst in der Vertretung für den Betreuten handeln oder es auch sein lassen, wenn er es selber erledigen kann. Ich nehme an, das meinte MM. Mal n Beispiel. Nehmen wir einen Mietvertrag. Nach Aussen hin, also mit Blick auf den Vermieter, ist es ihm letztlich egal, wer die Kündigung oder den Mietvertrag unterschreibt. Aber nicht im Innenverhältnis, also zwischen Betreuer und Betreuten. Da hat der Gesetzgeber die Genehmigungspflicht durch das AG zwischengeschoben, wenn der Betreuer als VERTRETER des Betreuten auftritt. Ich hatte jetzt den Umzug eines leicht Minderbegabten. Ich habe alles organisiert, von der sozialhilferechtlichen Genehmigung bis zum Transport. Die Kündigung und den neuen Mietvertrag hat der Betroffene selbst unterschrieben. Hätte ich das tun müssen -weil der Betreute darin vertreten werden MUSS- hätte ich mir die Genehmigung durch das AG holen müssen (zwingend z.B wenn die Wohnung gekündigt werden muss, weil die demente alte Frau ins Pflegeheim kommt). Ähnlich ist das auch bei Vermögen. Der Betreute soll die breitest mögliche Verfügung über sein Vermögen haben. Will er Geld auf einem einzurichtenden Sparbuch anlegen und will und kann das selbst machen, dann soll es so sein. Kann er das nicht, ist der Betreuer drann, der wieder die Genehmigung des Gerichtes braucht. Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
![]() |
![]() |
![]() |
#14 | ||
Gast
Beiträge: n/a
|
![]() Zitat:
![]() Zitat:
|
||
![]() |
![]() |
#15 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
|
![]()
hi,
danke rudi, schon is alles gut, ich hatte das gaaaanz falsch verstadnen. alles is gut jetzt. ich hatte gemeint, michaela meint, dass wenn man nicht auf die rechtskraft des bescheids warten will, sich dann von dem betreuten bevollmächtigen lassen könnte oder er dann halt selbt unterschrieben könnte. und das war mir suspekt, weil dann hätte er es ja uach von anfang an selber machen können und eben keinen beschluss gebracuht...... aber jetzt weiß ich natürlich dass michaela meinte, um das ganze genehmigungsverfahren zu umgehen, kann natürlich der betreute (wenn er kann) alles selber machen und man braucht kein verfahren..... jaja, sag ich doch.... logisch. ![]()
__________________
10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. |
![]() |
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Stichworte |
beschluß, genehmigung, rechtskraft |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|