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Darf Betreuer Haustürschloss auswechseln?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Darf Betreuer Haustürschloss auswechseln? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo würde euch gerne mein Problem schildern und vielleicht hat die/ der eine oder andere einen Rat für mich. Es ...


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Alt 30.08.2010, 19:03   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Deutschland
Beiträge: 52
Standard Darf Betreuer Haustürschloss auswechseln?

Hallo würde euch gerne mein Problem schildern und vielleicht hat die/ der eine oder andere einen Rat für mich.
Es geht um folgendes:
Mein Lebensgefährte ist das einzige Kind seiner Mutter. Sie ist Witwe und lebte bis vor 2 Monate noch alleine in ihrem großen Haus. Wir sind fast jeden Tag zu ihr, um nach dem rechten zu sehn.
Es fing vor ca. 2 Jahren an, dass sie dement wurde. Zusätzlich entwickelte sie noch eine Psychose mit Wahnvorstellungen und Aggressivität.
Hab mich oft um sie gekümmert und sie öfters zu Ärzten gefahren.
Plötzlich sah sie mich und ihren Sohn als Feinde an, die sie bestehlen und ihr nach dem Leben trachten. Ich hätte vor sie zu vergiften und wolle ihr den Schmuck stehlen. Das hatte sie jedem erzählt. Die Ex -Frau meines Freundes (24 J. geschieden)und seine Söhne haben den ganzen Mist wohl geglaubt, denn sie waren auf einmal die bevorzugten Personen in ihrem Umfeld, auch weil sie ihr ständig nach dem Mund sprachen und ihr in allem Recht gaben....
Als dann Gefahr für Leib und Leben bestand und sie völlig wirr war, kam sie für 8 Wochen in die Psychiatrie und es wurde Alzheimer mit Wahnvorstellungen diagnostiziert.
Als vorläufigen, eingeschränkten Betreuer wurde ihr Sohn bestellt. Jetzt, wo sie in einem Heim untergracht wurde, lehnt sie ihn ab und möchte als Betreuer ihren Enkelsohn. Die Ex- mischt da kräftig mit als "Beraterin"?
Wir haben festgestellt, dass diese, jene, sich vorher schon am Konto der Oma/ Ex-Schwiegermutter bedient hatten. Angeblich mit deren Einverständis. Außerdem hat die Ex-Schwiegertochter wertvollen Schmuck und ein Sparbuch erhalten. Mein Freund hat dies alles dem Amtsgericht mitgeteilt, aber die interessiert das nicht.
Und nun letztlich zu meiner Frage:
Sein eigener Sohn als Betreuer hat nun das Haustürschloss ausgewechselt.
Hat mein Lebensgefährt keinerlei Recht am Zugang in sein Elternhaus? Kann sein eigener Sohn ihm verbieten nach dem Rechten zu sehn? Denn dieser erwartet aber, dass wir uns weiter um die Oma/ Mutter im Heim kümmern. Ist eigentlich eine Tetamenständerung bei Morbus Alzheimer rechtsgültig??? lg und danke.
Tinta ist offline  
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Alt 30.08.2010, 19:58   #2
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

wer hat denn nun alzheimer...? du oder die schwimu? du hast einen fast exakt identischen beitrag bereits vor ein paar wochen hier reingestellt. Welche Rechte als nächste Angehörige??
schon vergessen?


Zitat:
Hat mein Lebensgefährt keinerlei Recht am Zugang in sein Elternhaus?
nein, das haus ist eigentum der schwimu und da hat dein lebensgefährt nichts drin oder dran zu suchen. er hat natürlich keinerlei rechte am eigentum der schwimu.


Zitat:
Kann sein eigener Sohn ihm verbieten nach dem Rechten zu sehn?
du scheinst nicht zu verstehen, dass der sohn der betreuer ist und somit in dieser eigentschaft handelt. natürlich kann der betreuer verbieten, dass jemand dort "nach dem rechten" sieht. wenn sich dein lebensgefährte daran nicht hält, ist das hausfriedensbruch oder sogar schlimmer. strafbar ist es in jedem fall. siehe oben!


Zitat:
Denn dieser erwartet aber, dass wir uns weiter um die Oma/ Mutter im Heim kümmern.
es ist völlig uninteressant, was von euch erwartet. wenn ihr euch nicht um die schwimu kümmern wollt, ist das natürlich eure angelegenheit. da kann der sohn erwarten, was er lustig ist.


Zitat:
Ist eigentlich eine Tetamenständerung bei Morbus Alzheimer rechtsgültig???
eine testamentsänderung ist zulässig, solange die person testierfähig ist. das ist ein juristischer begriff und eine unterform der geschäftsfähigkeit. und das ist nicht von einer alzheimer diagnose abhängig.
__________________
10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen.

zeiten ist offline  
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Alt 30.08.2010, 20:26   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Deutschland
Beiträge: 52
Standard

@ Zeiten - ( Räuberbraut) beleidigen muss du mich nicht!!
Du liest sehr intensiv die threads hier. Und da einige hier im Rechtsforum, wie du sicher bemerkt hast, eine ausfürliche Schilderung wünschten, habe ich klar , um Zeit zu sparen, den alten Text kopiert.
GANZ SCHLIMM, WAS ??!!!
Was soll die Anspielung?
Mein Freund hat noch sehr persönliche Gegenstände in seinem Elternhaus. Und wenn sein Sohn so was abzieht, muss er mit Konfrontationen rechnen. Wenn das mein Kind wäre, könnte er sich warm anziehn.
Enterben ist noch die softere Form.
Eine an Alzheimer Erkrankte derartig zu manipulieren, ist fast wie Gehinwäsche, ist bei Nachweis durchaus strafbar. Seriöse Zeugen haben wir einige, die gehört haben wie die Oma eingeseift, und wir schlecht gemacht wurden!!!!!
Aber die gute Kinderstube meines Freundes hindert ihn daran, seinen 26 jährigen Sohn mal den Marsch zu blasen.
Habe selbst meine Mutter fast 3 Jahre betreut. Auf so fiese Ideen, wäre ich und meine Töchter niemals gekommen. Allein schon die Oma abzocken, wäre denen nie in den Sinn gekommen. Aber das Amtsgericht und seine Clowns spielen da auch noch mit. Brechen ihre Schweigepflicht und geben Infos der Ex-Schwiegertochter weiter.
Saustall.
Tinta ist offline  
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Alt 30.08.2010, 21:37   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Tinta,

jetzt lass bitte nicht deinen gesammelten Unmut über die unschönen Ereignisse an der lieben zeiten aus. Zugegeben, sie drückt sich manchmal bißchen flappsig aus, aber wenn man so lange hier ist wie sie kann das schon mal passieren.

Bei Dir lese ich Wut über einen Betreuerwechsel und wegen einem sich ungerecht behandelt fühlen.

Zu deinen Fragen:
wenn Dein Lebensgefährte noch persönliche Gegenstände in dem Haus hat, dann sollte er mit dem Betreuer einen Termin vereinbaren um seine Dinge abzuholen. Ob der Betreuer jetzt der eigene Sohn oder der Sohn von anderen ist spielt dabei keine Rolle.
Der Betreuer hat das Recht die Schlösser auszuwechseln wenn er sonst keine andere Möglichkeit sieht unerwünschte Besucher draussen zu halten. Er alleine ist für alles was in dem Haus geschieht verantwortlich.

Zum Betreuerwechsel: klar sind Angehörige sauer wenn der eine entlassen und dafür der andere eingesetzt wird. Ich kenne das nur so, dass jedes Gericht mit dem ich zu tun habe sehr genau prüft ob die Wünsche des Betreuten Berücksichtigung finden können oder ob der/diejenige zu krank ist um zu wissen was sie sagt. Ich gehe davon aus, dass dies bei auch Euch der Fall war. Und nur weil Entscheidungen nicht so ausfallen wie manche sich das wünschen ist noch keine Weltverschwörung im Gang.

Bitte erlaube mir eine persönliche Anmerkung: wenn Du in dem auch hier an den Tag gelegten "Ton" gegenüber dem Gericht so aufgetreten bist, dann wundert mich der Wechsel nicht. Bei "unwilligem" Verhalten z.B. sofort an Enterbung zu denken ist nun mal kein feiner Zug und würde einer Befähigung zur Betreuung recht deutlich entgegen stehen.

Wenn eine Testamentsänderung notariell beurkundet wurde dann hat der Notar die Pflicht sich von dem aktuellen Geisteszustand desjenigen zu überzeugen. Wenn er ihn dann für testierfähig hält hat eine Testamentsänderung Gültigkeit.

Mit dem Saustall meinst Du hoffentlich nicht uns hier?

Gruss Michaela

Geändert von michaela mohr (31.08.2010 um 07:20 Uhr)
michaela mohr ist offline  
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Alt 31.08.2010, 14:40   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Deutschland
Beiträge: 52
Standard

@ Michaela, ICH bin nie wegen dieser Sache vor Gericht aufgetreten.
Hab mit der Betreuersache absolut nix zu tun, halte mich komplett da raus.
Mein Freund ist so depremiert wegen des Verhaltens seines eigenen Sohnes der ihm so in den Rücken fällt. GRUNDLOS!!!!!
Ich bin mit meinem Lebensgefährten seit 2 Jahren zusammen.
ICH wurde niedergemacht, verletzt und gedemüdigt. Als versuchte Mörderin und Diebin hingestellt. Die Frau hat meine Chefs im Wahn angerufen - 10x pro Nacht und und gejammert, ich wolle sie umbringen.
Ich arbeite in einer Landarztpraxis, wo sozusagen jeder jeden kennt. Wißt ihr was das für ein Spießrutenlauf mit den Ortansässigen war!!! Eine kleiner Stachel bleibt immer stecken.
Habe meine Eltern gepflegt. Meine Mama hatte Alzheimer und war so eine liebe Frau. Es gab nie irgendwelchen Zoff mit Vormundschaftsgericht o.ä. Habe meine 2 Geschwister zu allen Tages/ Nachtzeiten in unser Elterhaus gelassen. Es gab nie irgendwelchen Streit oder gar Neid.
Ich wollte lediglich nur in meinem thread wissen, ob ein Enkelsohn als Betreuer, einfach so ohne Vorfälle, das Haustürschloss vom Elternhaus seines Vaters auswechseln kann.
Nicht mehr oder weniger.
OB DIES RECHTENS IST!!!


Mein Freund schaltet ohnehin jetzt einen befreundeten Anwalt ein: U.a. Dienstaufsichtsbeschwerde ans Amtsgericht wegen Verletzung der Schweigepflicht gegenüber unbeteiligten Personen.

Geändert von Tinta (31.08.2010 um 15:02 Uhr)
Tinta ist offline  
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Alt 31.08.2010, 16:03   #6
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo tinta,

die Frage hatte ich Dir bereits beantwortet: er kann das.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 31.08.2010, 20:15   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Deutschland
Beiträge: 52
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Danke !!...........
Tinta ist offline  
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