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Freigabebeschluss Betreuungsgericht zur Zahlung Kosten Pflegeheim?!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Freigabebeschluss Betreuungsgericht zur Zahlung Kosten Pflegeheim?! im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebes Forum, seit einiger Zeit führe ich die Betreuung einer vermögenden Betreuten. Mein Aufgabenkreis umfasst auch die Vermögenssorge. Meine ...


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Alt 06.09.2010, 15:38   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.08.2010
Beiträge: 15
Standard Freigabebeschluss Betreuungsgericht zur Zahlung Kosten Pflegeheim?!

Hallo liebes Forum,

seit einiger Zeit führe ich die Betreuung einer vermögenden Betreuten. Mein Aufgabenkreis umfasst auch die Vermögenssorge. Meine Betreute befindet sich in einer Pflegeinrichtung - Pflegestufe 1 besteht, so dass die Kosten für das Pflegeheim anteilig durch die Pflegekasse übernommen werden.

Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich die Kosten für das Pflegeheim (circa 1.200 EUR) vom Konto der Betreuten nehmen darf oder ob ich dafür einen Genehmigung durch das Gericht benötige. Eine entsprechende Aufforderung liegt mir jedenfalls bereits vor. Bislang habe ich die Überweisungen für das Pflegeheim immer selbst veranlasst und es gab keinerlei Probleme.

Was nun?

Finde dazu keine Informationen - obgleich ich bereits die Suchfunktion genutzt habe.

Danke vorab für eure Antworten.
Warendorf ist offline  
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Alt 06.09.2010, 16:54   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo Warendorf,
sinnvoll wäre es zu wissen von was für einem Konto du die Heimkosten überweisen willst.

Wenn es sich um ein Girokonto der Betreuten handelt brauchst du keine Genehmigung.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 06.09.2010, 21:55   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo zusammen,

der Kollege agw hat die Grundsatzfrage zum Thema gestellt aber ich ergänze insofern, wenn der Betrag monatlich dem BVermögen entnommen werden kannman sich eine Dauergenehmigung ausstellen lassen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 07.09.2010, 04:44   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Hallo Warendorf

Ich habe eine Vermögende in Betreuung, die in einem Heim lebt. Sie hat ein Girokonto, auf welches eine Rente fließt, die zur Deckung der Kosten nicht ausreicht. Ansonsten Anlagevermögen in mehreren Depots, Versicherungen etc. in 6-stelliger Höhe.
Die Heim- und sonstigen Kosten befriedige ich aus dem Girokonto und hole mir per Feststellungsbeschuss des AG regelmäßig 10.000 € aus den Anlagen auf´s Girtokonto, wenn das Geld dort zur Neige geht.

Im Übrigen überweise ich nicht, sondern habe dem Heimträger Einzugsermächtigung erteilt. Das erspart mir Zeit für die Eigenkontrolle und die Überweisung selbst. Bei Einer mag das nicht weiter ins Gewicht fallen, bei knapp 50 Betreuungen schon.

Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 07.09.2010, 09:30   #5
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von inne-huhn
 
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 199
Standard

Hallo Rudi,

"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch. Prof. Snyder - US"
fang schon mal an dir Gedanken zu machen ich bin voll im Konsens. Bei mir läuft es genauso!

Gruß
inne-huhn
inne-huhn ist offline  
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Alt 07.09.2010, 10:00   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo,

ich mache das in den allermeisten Fällen mit einem Dauerbeschluss, in dem steht, dass dem Sparvermögen mtl. eine bestimmte Summe entnommen werden darf, um es dem Girokonto zuzuführen.

Der Beschluss wird bei der Bank eingescannt, somit brauche ich ihn nicht immer wieder neu vorlegen.

Das hat den Vorteil, dass ich keine hohen Summen auf dem Girokonto horten muss, weil es da keine Zinsen bringt. Zudem muss ich nicht nachrechnen wie lange das Geld reicht, immer einen neuen Antrag stellen und auf den rechtsfähigen Beschluss warten. Oftmals reicht eine ganz normale Überweisung von z.B. dem S-Cash Konto auf das Girokonto, je nach Wertanlage reicht auch ein kurzes Fax.

Nur bei einem ganz normalen Sparbuch müsste ich selber zu Bank und das vorlegen. Die Leute, die viel Geld haben, bei denen diese Entnahmen nötig sind, die haben aber andere Geldanlagen.
Tina L. ist offline  
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Alt 07.09.2010, 13:33   #7
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Hallo Inn-Huhn

Bist du jeder ? *lach

Gr. R
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Rudi ist offline  
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Alt 03.12.2010, 17:16   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 186
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Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
Hallo Warendorf

Ich habe eine Vermögende in Betreuung, die in einem Heim lebt. Sie hat ein Girokonto, auf welches eine Rente fließt, die zur Deckung der Kosten nicht ausreicht. Ansonsten Anlagevermögen in mehreren Depots, Versicherungen etc. in 6-stelliger Höhe.
Die Heim- und sonstigen Kosten befriedige ich aus dem Girokonto und hole mir per Feststellungsbeschuss des AG regelmäßig 10.000 € aus den Anlagen auf´s Girtokonto, wenn das Geld dort zur Neige geht.

Gr. R
Hallo Rudi,

mit welcher Rechtsgrundlage hast du diesen Feststellungsbeschluss beantragt? Habe einen ähnlichen Fall, die Rechtspflegerin ist aber relativ stur und will nur ~500 € regelmäßig freigeben. Hat ansonsten auch gemeint, ich solle darauf achten, dass die B. das Geld nicht "zum Fenster rauswirft". Sie bestelt halt auch gerne mal Kleidung o.ä. und da reichen 500 € eben nicht immer aus.

Gruß
Bodhi
Bodhi ist offline  
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Alt 03.12.2010, 17:24   #9
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Hallo Bodhi

Schreib mal n bisschen mehr was dazu. Hat zuwenig Substanz.
Einkommen, Aufgabenkreise, Lebensumstände, und wieso 500 € ??

Ich schau nachher nochmal rein.

Gr. Rudi
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Rudi ist offline  
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Alt 03.12.2010, 21:19   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 186
Standard

Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
Hallo Bodhi

Schreib mal n bisschen mehr was dazu. Hat zuwenig Substanz.
Einkommen, Aufgabenkreise, Lebensumstände, und wieso 500 € ??

Ich schau nachher nochmal rein.

Gr. Rudi
Hallo Rudi,

also meine B. hat auch Vermögen im sechsstelligen Bereich, lebt im Pflegeheim. Ich habe die Vermögenssorge, Geltenmachen von Ansprüchen, Widerruf von Vollmachten u.a.

Das Vermögen ist auf ~ 6 Konten verteilt, davon ein Girokonto, auf das auch die Rente geht und von dem laufende Zahlungen beglichen werden. Aktuell sind noch rund 100 € auf dem Konto. Die alte Dame kauft aber auch gerne mal chick ein und da kommen dann auch mal 400-500€ für Kleidung zusammen. Oder sie steckt den Enkeln mal was zu. Sie selbst ist auch privat krankenversichert und dann müssen die Arztrechnungen ebenfalls beglichen werden.

Als ich das VV persönlich abgegeben hatte, meinte die RPin, alle Konten sollen mit einem Sperrvermerk versehen werden. Mein Einwand war, dass sich die B. auch mal ein üppigeres Taschengeld genehmige und den Enkeln was zustecke. An die anderen angeführten Dinge habe ich dabei gar nicht so gedacht. Mein Vorschlag war, ein Konto frei zu lassen, aus dem die Bedarfe gedeckt werden könnten.

Da meinte die RPin, sie wäre mit 500€ monatlich einverstanden. Dummerweise habe ich der RPin auch gesagt, die B. verwalte die Konten im wesentlichen selbst aber mittlerweile ist es so, dass ich vom Pflegeheim die Rechnungen zugeschickt bekomme und dann die entsprechenden Beträge überweise, also nix mit Selbstverwaltung.

Und wie ich oben bereits schrieb stehen jetzt wieder einige Überweisungen an - wenn ich die tätige, ist das Giro im Minus - das kann ja auch nicht Sinn der Sache sein. Da diese Dinge auch oft unvorhergesehen kommen, wäre ein Feststellungsbeschluss über eine höhere Summe auf Dauer schon eine feine Sache.

Ich muss noch dazu sagen, dass dies meine erste Betreuung in diesem AG-Bezirk ist und die Rechtspfleger mich deswegen noch nicht kennen. Vielleicht ist sie deswegen auch etwas skeptisch.

Ich hoffe, du kannst die Sachlage nun besser einschätzen.

Gruß
Bodhi
Bodhi ist offline  
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genehmigung, heimkosten, vermögen

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