Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie bekomme ich eine gesetzliche Betreuung und wer kann mir im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
hallo zusammen, ich bin die cassie, habe da ein paar fragen. Ich bin zu 70% schwerbehindert, Alkoholikerin, Epileptikerin und habe ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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hallo zusammen, ich bin die cassie, habe da ein paar fragen. Ich bin zu 70% schwerbehindert, Alkoholikerin, Epileptikerin und habe noch einige andere psychische Erkrankung zu tragen. Ich stecke im Insolvenzverfahren, habe Schwierigkeiten mirt der GEZ, mein Antrag auf medizinische Rehabilitation ist abgelehnt worden und mein Freund trinkt auch. Im Augenblick bin ich schlichtweg mit allem überfordert, mir geht es gesundheitlich sehr schlecht und ich krieg einfach den Dreh nicht mehr. Ich trinke zwar jetzt nicht mehr, schon seit längerer Zeit nicht, aber trotzdem fällt mir zur Zeit alles sehr schwer. Deshalb beabsichtige ich eine gesetzliche Betreuung für mich zu beantragen, die mir längerfristig zur Seite steht und mir in vielen Dingen weiterhilft. Das geht so nicht weiter. Täte ich nicht die ganzen Finanzen hier verwalten, dann wäre am monatsanfang alles weg, versoffen und wir hätten nichts mehr zu essen im Schrank! Da ich sehr gut mit Geld umgehen kann, mache ich hier bei uns die gesamte Kasse. nur im Augenblick ist mir selbst das zuviel und manchmal vergesse ich das Buchführen. Mein Kopf ist im Moment leer! So sieht es leider aus, im Augenblick. Wer weiß, wie ich vorgehen muß, um eine Bertreuerin oder einen Betreuer zu bekommen? Was kostet mich das? Ich bekomme zwei renten und Hartz4, da ich mit meinem Partner in Bedarfsgemeinschaft wohne. Wer kann mir helfen?
Ich danke, für´s lesen. cassie9 :? :roll: |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,795
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Hallo,
das ist ganz einfach. Das, was Sie hier geschrieben haben, schicken Sie so dem zuständigen Amtsgericht. Die veranlassen alles weitere. Falls es sehr dringend ist, bitte ausdrücklich darauf hinweisen. Kosten dürften nicht entstehen, wenn Sie nicht über Vermögen verfügen (mehr als ca. 2500 Euro) oder im Lotto gewinnen. Kopf hoch, mehr als dieser eine Brief ist nicht zu schreiben. Es wird sich dann ein Arzt bei Ihnen melden, um sich einen Eindruck über Ihren Gesundheitszustand zu verschaffen, und ein Richter des Amtgerichtes wird Sie besuchen und Ihnen erläutern, was Betreuung bedeutet und wie weit und wie lange die Betreuung notwendig ist. Oft ist dann auch schon die Person dabei, die als Betreuer vorgesehen ist. Gruss Andreas |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Cassie9,
Wenn du selbst jemanden kennst, dem du vertraust und den du gern zum Betreuer hättest, kannst du denjenigen dem Gericht vorschlagen. Wenn er geeignet ist, auch gern die Betreuungstätigkeiten übernehmen würde und das Gericht keine Einwände hat, hast du gute Chancen daß deinem Wunsch entsprochen wird. Herzlichen Gruß! Ursula |
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| betreuungsantrag, einrichtung der betreuung |
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