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Begleitkosten für Heimmitarbeiter aus Barbetrag selbst zahlen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Begleitkosten für Heimmitarbeiter aus Barbetrag selbst zahlen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Chesterfield Na, das wird jetzt do hyrg kunterbunt. Erst ging's um "Einrichtungen" (Heime?!), dann um ABW / ...


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Alt 14.09.2010, 01:36   #21
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Na, das wird jetzt do hyrg kunterbunt.
Erst ging's um "Einrichtungen" (Heime?!), dann um ABW / BEW - und jetzt um betreute WGs...?
Dann geht's mir um Kosten für Verköstigung - nicht um Kinokarten, nicht um Urlaubsreisen, nicht um Eintrittskarten.
Da gibt's schon Unterschiede...
Also, irgendwie reden wir aneinander vorbei.
Zweifellos gibt es Unterschiede.

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Wenn die Kaffeekränzchen so zahlreich sind, dass sich die Mitarbeiter darüber beklagen, es nicht mehr zahlen zu können - dann stimmt was nicht... dann läuft was schief.
Ja, wahrscheinlich.
Allerdings ist das wirklich unzulässig verkürzt.
Und polemisch dazu.

Wenn man einen Angstgestörten zum Arzt bekommt und dann auch noch schafft, ihn sanft in ein Café zu bugsieren, ist es unfair, wenn man den Kaffee dort auch noch selbst bezahlen muß. Den vom Klienten sowieso.
Macht einfach nen Unterschied, ob man das Ambiente mitkauft oder nicht.
Und noch gemeiner ist es, wenn man die Kosten dann mit fadenscheinigen Begründungen nicht erstattet bekommt.
Stichworte "Entwertung", "Belastung", "Ausbeutung".
Letztere wird dann selbstorganisiert, mit chronifiziertem Gruß an Schmidbauer.

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Es ist eine Frage der Gewichtung - und die ergibt sich ganz unmittelbar aus dem SGB IX und auch aus den jeweiligen Leistungsvereinbarungen der Anbieter mit dem Kostenträger.
Klar. Und es sind immer die Mitarbeiter, die zwischen Baum und Borke sitzen.

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Eigentlich ist es doch eher so, dass ABW da anfängt, wo rechtliche Betreuung aufhört. Die obligatorischen Schnittmengen in den Aufgabenbereichen sind doch eher gering.
Ebent.
Und da kommt es auch drauf an, daß der rechtliche Betreuer das Dilemma des pädagogischen Betreuers sieht.
Wie soll man denn sonst sinnvoll zusammenarbeiten?

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Wenn da jemand mit nem Betreuten Kaffeetrinken geht, dann ist es selbstverständlich, dass derjenige selber seinen Kaffee oder sein Schnitzel zahlt.
Sowieso.
Und das des Klienten auch noch.
Wenn Du so über ein Dutzend Klienten hast, leppert sich das ganz schön...

Das ist die Praxis.

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Wenn Du ABW machst - guck Dir die Leistungsvereinbarung Deines Arbeitgebers an. Da steht's doch drinnen.
Das ist die Theorie.
Leider kennen oft die Mitarbeiter diese Leistungsvereinbarung gar nicht. Und wenn sie sie kennen, nützt ihnen das meist auch nichts, wie die Erfahrung oft genug zeigt.

Die ursprüngliche Frage ist ja längst beantwortet: Die Antwort lautet deutlich Nein.
 
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Alt 14.09.2010, 11:29   #22
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
Standard

@Jolan

Zitat:
Da hat ja jemand hellseherische Fähigkeiten! Repekt!
Nö, ich hatte mal – noch zu DM-Zeiten – zwei Betreute bei denen:
Den Ersten und den Letzten.

Zitat:
Sind eigentlich noch andere Einrichtungsträger bekannt, die auf diese Weise Kosten auf die Bewohner/innen abwälzen wollen?
So gestellt, ist diese Frage schwer zu beantworten. Es ist abhängig von der Region in der Du lebst. Besteht ein Monopol sind Auswüchse leicht möglich. Gibt es Alternativen, findest Du schnell eine Konkurrenz mit der Du zufrieden sein kannst.

Wie Du aus den Beiträgen entnehmen kannst, gibt es verschiedene Ansichten zu Deinem Problem. Man kann es z.B. als strukturelles oder als berufsethisches Problem betrachten. Ich schlage vor, dass Du es auf das reduzierst, was es ist: Ein Problem aus dem Vertragsrecht.

Du zahlst 100% und kannst dafür 100% Vertragserfüllung verlangen. Wenn subalternes Personal aus privaten Gründen (zu wenig Spesen, Eigennutz von Abhängigkeitsverhältnissen z.B.) zusätzlich Gebühren für seine arbeitsvertraglich zu erbringende Dienstleistung verlangt, gehe dagegen vor. Ein Weg ist über den überörtlichen Kostenträger. Ein weiterer, schwerer Weg wäre: Dokumentieren, Vorstand/Geschäftsführer zur Stellungnahme auffordern und, mit der abwiegelnden Antwort, zum Rechtsanwalt gehen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass dieser Verein in der Region sehr gut und fett vernetzt ist. Stressfrei für Deine Betreute und für Dich sollte das Problem zu lösen sein, wenn Du eine andere Einrichtung suchst. Jede WfbM hat einen Fahrtdienst.
Bolder ist offline  
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Stichworte
barbetrag, begleitkosten, betreutes wohnen, einverständniserklärung, heimmitarbeiter

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