Dies ist ein Beitrag zum Thema Begleitkosten für Heimmitarbeiter aus Barbetrag selbst zahlen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Chesterfield
Na, das wird jetzt do hyrg kunterbunt.
Erst ging's um "Einrichtungen" (Heime?!), dann um ABW / ...
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14.09.2010, 01:36 | #21 | ||||||
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zweifellos gibt es Unterschiede. Zitat:
Allerdings ist das wirklich unzulässig verkürzt. Und polemisch dazu. Wenn man einen Angstgestörten zum Arzt bekommt und dann auch noch schafft, ihn sanft in ein Café zu bugsieren, ist es unfair, wenn man den Kaffee dort auch noch selbst bezahlen muß. Den vom Klienten sowieso. Macht einfach nen Unterschied, ob man das Ambiente mitkauft oder nicht. Und noch gemeiner ist es, wenn man die Kosten dann mit fadenscheinigen Begründungen nicht erstattet bekommt. Stichworte "Entwertung", "Belastung", "Ausbeutung". Letztere wird dann selbstorganisiert, mit chronifiziertem Gruß an Schmidbauer. Zitat:
Zitat:
Und da kommt es auch drauf an, daß der rechtliche Betreuer das Dilemma des pädagogischen Betreuers sieht. Wie soll man denn sonst sinnvoll zusammenarbeiten? Zitat:
Und das des Klienten auch noch. Wenn Du so über ein Dutzend Klienten hast, leppert sich das ganz schön... Das ist die Praxis. Zitat:
Leider kennen oft die Mitarbeiter diese Leistungsvereinbarung gar nicht. Und wenn sie sie kennen, nützt ihnen das meist auch nichts, wie die Erfahrung oft genug zeigt. Die ursprüngliche Frage ist ja längst beantwortet: Die Antwort lautet deutlich Nein. |
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14.09.2010, 11:29 | #22 | ||
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
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@Jolan
Zitat:
Den Ersten und den Letzten. Zitat:
Wie Du aus den Beiträgen entnehmen kannst, gibt es verschiedene Ansichten zu Deinem Problem. Man kann es z.B. als strukturelles oder als berufsethisches Problem betrachten. Ich schlage vor, dass Du es auf das reduzierst, was es ist: Ein Problem aus dem Vertragsrecht. Du zahlst 100% und kannst dafür 100% Vertragserfüllung verlangen. Wenn subalternes Personal aus privaten Gründen (zu wenig Spesen, Eigennutz von Abhängigkeitsverhältnissen z.B.) zusätzlich Gebühren für seine arbeitsvertraglich zu erbringende Dienstleistung verlangt, gehe dagegen vor. Ein Weg ist über den überörtlichen Kostenträger. Ein weiterer, schwerer Weg wäre: Dokumentieren, Vorstand/Geschäftsführer zur Stellungnahme auffordern und, mit der abwiegelnden Antwort, zum Rechtsanwalt gehen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass dieser Verein in der Region sehr gut und fett vernetzt ist. Stressfrei für Deine Betreute und für Dich sollte das Problem zu lösen sein, wenn Du eine andere Einrichtung suchst. Jede WfbM hat einen Fahrtdienst. |
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Stichworte |
barbetrag, begleitkosten, betreutes wohnen, einverständniserklärung, heimmitarbeiter |
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