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Schenkung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schenkung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, Eltern stehen unter Betreuung eines RA.Weiter geschaeftsfaehig, Einwilligungsvorbehalt nicht ausgesprochen. Eltern wollen einen gebrauchten PKW einer Enkelin schenken (Wagen ...


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Alt 09.05.2005, 15:17   #1
Ogasyl
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schenkung

Hallo,
Eltern stehen unter Betreuung eines RA.Weiter geschaeftsfaehig, Einwilligungsvorbehalt nicht ausgesprochen. Eltern wollen einen
gebrauchten PKW einer Enkelin schenken (Wagen steht seit 2 Jahren ungenutzt in Garage( meine Schwester und ich waeren damit
einverstanden.

Anwalt erklaerte uns, dass dasVormundschaftsgericht die Zustimmung
zu dieser Schenkung verweigern wuerde. Finanzelle Verhaeltnisse
unserer Eltern sehr gut / Vermoegen / hohe monatliche Einkuenfte /
keine Schulden / noch in eigener Wohnung / geistig immer noch einiger
massen dem Alter entsprechend *peilen die 90 an/ rege.

Kann dies Auskunft zutreffend sein

Frdl. Gruss
 
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Alt 10.05.2005, 14:17   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schenkung

Hallo,

die Vermutung ist richtig - die Auskunft ist nicht korrekt.

Wie auch schon angedeutet, sind die Betreuten geschäftsfähig. Das heißt, es bedarf weder des Anwalts noch des Gerichts, wenn die Betreuten über ihr Vermögen - auch in Form eines Pkws - verfügen. Entscheidend ist aber, dass sie wirklich noch in der Lage sind, die rechtsgeschäftlichen Umstände wie Ummeldung des Pkws und Abmeldung der Haftpflicht mit ihrer Enklin zu regeln. Ansonsten kann dem Anwalt lediglich der Vollzug der Schenkung mitgeteilt werden. Er hat es im Vermögensbericht an das Amtsgericht zu vermerken. Mehr nicht.

Ob das Einverständnis der Geschwister vorliegt, ist nicht entscheidend, aber vielleicht hilfreich für den Fall, dass später mal das Erbe aufgeteilt wird.

Dass der Wagen bereits seit 2 Jahren ungebraucht in der Garage steht, sagt nichts über seinen Wert. Entscheidend ist, weshalb die Eltern durch einen Anwalt vormundschaftlich vertreten werden und nicht durch Familienangehörige? Und wenn Vermögen vorhanden ist, wurde vielleicht über den Wagen schon anderweitig verfügt? Sollte dem nicht so sein, sehe ich keine Bedenken, weshalb die Enklin nicht den Wagen bekommen kann.

Gruß Heinz
 
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Alt 11.05.2005, 12:17   #3
Ogasyl
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schenkung

Hallo Herr Balzer,

nochmals vielen Dank. Habe Vormundschaftsgericht angeschrieben und
um Prüdung des Sachverhaltes gebete.

Gruß

Dieter
 
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Alt 26.05.2005, 09:54   #4
Ogasyl
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schenkung

Hallo Heinz,

KFZ ist zwischenzeitlich auf Urenkelin zugelassen.

Ich habe mit Hausärztin meines Vaters gesprochen. Sie ist bereit, sofern
es erforderlich werden sollte, ein ärztliches Attest auszustellen, daß mein
Vater bei Vornahme der Schenkung "im Vollbesitz seiner....", war.

Ich werde nun in der kommenden Woche die Betreuerin von der
Schenkung in Kenntnis setzen. Wenn dann noch Probleme ent-
stehen sollten, werde ich dieses ärztliche Attest einreichen.

Hoffe jedoch, dass keine Schwierigkeiten mehr auftreten.

Für Deine Hilfe nochmals vielen Dank.

Gruß

Dieter
 
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