Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensaufstellung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Kann mir jemand sagen, ob man um eine Vermögensaufstellung zur Ermittlung der Gerichtskosten herum kommt? Gelesen habe ich, dass min. ...
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13.09.2010, 19:34 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 1
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Vermögensaufstellung
Kann mir jemand sagen, ob man um eine Vermögensaufstellung zur Ermittlung der Gerichtskosten herum kommt? Gelesen habe ich, dass min. 50 Euro, max. jedoch 200 Euro fällig werden. Kann ich einfach die 200 Euro überweisen und die Vermögensaufstellung ist überflüssig? Das ist ja sonst super viel Aufwand, den wir uns gern ersparen würden.
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13.09.2010, 21:41 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo Krebs suse,
zuerst einmal willkommen im Forum. Wenn du auf eine Frage Antworten haben möchtest ist es ganz sinnvoll. a: sich vorzustellen b: den Sachverhalt etwas ausführlicher darzustellen Da ich annehme das du zur Betreuerin bestellt wurdest vermute ich es geht dir um die Erstellung des Vermögensverzeichnisses. Da wird wohl kein Weg drumrumführen denn es geht ja nicht nur um die Gerichtsgebühr sondern auch darum das du fremdes Vermögen verwaltest und damit auch einer Kontrolle des Gerichtes unterliegst. Aber um was genaueres zu sagen müsstest du etwas ausführlicher darstellen um was es geht. Gruß, Andreas |
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Stichworte |
betreueraufgaben, betreuerpflichten, gerichtsgebühr, gerichtskosten, vermögensaufstellung, vermögensverzeichnis |
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