Dies ist ein Beitrag zum Thema Anmeldung einer Nebentätigkeit??? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mir fiel jetzt grad noch ein, dass sie meinte, man müsse dem Arbeitgeber gegenüber glaubhaft machen, dass die Nebenbeschäftigung die ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#11 |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Mir fiel jetzt grad noch ein, dass sie meinte, man müsse dem Arbeitgeber gegenüber glaubhaft machen, dass die Nebenbeschäftigung die ursprüngliche Tätigkeit nicht beeinträchtigt, z.B. zeitlich.
Das dürfte im Hinblick auf die Berufsbetreuung ja eigentlich kein Problem sein, da planst du deine Zeit ja überwiegend selbständig. |
|
|
|
#12 |
|
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
|
Moin!
Danke, Ihr lieben Menschen! Das hört sich ja alles ganz gut an! An den Betriebsrat habe ich natürlich noch gar nicht gedacht!...gute Idee!...werde mich dann ggfs. auch dort noch mal erkundigen! Liebe Grüße, Thorsten
__________________
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|