Dies ist ein Beitrag zum Thema Umbuchungen vom Anlagekonto im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Andreas,
meine Erfahrung zeigt, es liegt auch stets am Rechtspfleger, wie der das handhabt.
Ich löse gerade Aktiendepot mit ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#11 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 01.06.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 8
|
Hallo Andreas,
meine Erfahrung zeigt, es liegt auch stets am Rechtspfleger, wie der das handhabt. Ich löse gerade Aktiendepot mit langen Verzögerungen auf. Frage nach Bezugskonto und Abwarten der Sparkasse wegen zwei Wochen Beschwerdemöglichkeit verzögern momentan die Auflösung. Aber wie gesagt, kann auch anders laufen. Hier aber ein vielleicht nützlicher TIPP für Deinen Fall: Zitat WALHALLA-Verlag > ... um dem nichtbefreiten Betreuer die Möglichkeit zu geben, über versperrte Sparkonten zur Deckung von laufenden Ausgaben wiederkehrend verfügen zu können, kann ihm eine allgemeine Ermächtigung nach §§ 1908i Abs.1, 1825 BGB insgesamt oder auf einen bestimmten monatlichen Betrag begrenzt erteilt werden. Diese Ermächtigung ist beim Betreuungsgericht anzuregen. Auch kann auf Antrag des Betreuers ein bestimmtes Konto nach §§ 1908i Abs. 1, 1817 Abs.1 Satz 1 BGB vom Genehmigungserfordernis ausgenommen werden, wenn das Vermögen des Betreuten 6.000 EUR nicht übersteigt. § 1817 Abs.1 Satz 2 BGB. <<<< Übrigens der Freibetrag von 3.000 EUR gemäß § 1813 Abs. 1Nr. 2 BGB beseitigt beim Sparkonto das Genehmigungserfordernis nicht, da durch die Sperrvereinbarung nach § 1809 BGB immer ein Genehmigungserfordernis vereinbart wird. § 1813 Abs. 2 Satz 1 BGB. Na dat war doch umfassend, oder ??? Vielleicht konnte ich etwas helfen. Gruss aus Berlin.
|
|
|
|
|
|
#12 |
|
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,827
|
Hallo,
danke für die Hilfen. Gruss Andreas
|
|
|
|
|
|
#13 | |
|
Einsteiger
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 21
|
Zitat:
Hallo Andreas, wir beanstanden solche Posten nicht, wenn wir sehen, dass das Geld für Heimkosten oder so benötigt wird. Ist schließlich Sache der Bank, wenn die trotz Sperrvermerk Geld umbuchen (Stichwort: Haftung). Eigentlich müsste das zur Wirksamkeit immernoch genehmigt werden, aber wozu sich die Arbeit machen? Geld ist eh schon weg ![]() Wenn du das Geld für die Deckung der Heimkosten regelmäßig brauchst, kannst du auch eine "allgemeine Freigabe" beantragen (§ fällt mir grad nicht ein und bin grad zu faul zum suchen, bin in einem anderen Büro )LG Super-Juli Mann, ich hätte vielleicht sehen sollen, dass der Beitrag zwei Seiten hat, dann hätte ich das gar nicht schreien müssen SORRY
|
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|