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einwilligungsvorbehalt sollte eingerichtet werden

Dies ist ein Beitrag zum Thema einwilligungsvorbehalt sollte eingerichtet werden im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
die betreuung hatte der vater angeregt weil dieser nicht mehr mit ihm klarkam es gab auch keine möglichkeit (diese abzuwenden ...


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Alt 02.10.2010, 01:48   #11
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.09.2010
Beiträge: 13
Standard

die betreuung hatte der vater angeregt weil dieser nicht mehr mit ihm klarkam es gab auch keine möglichkeit (diese abzuwenden diese ist auch notwendig). und er wollte niemanden akzepieren so kam es das ich ehrenamliche betreuerin wurde er hat mich bei gericht vorgeschlagen.
Ich werde jetzt auch dafür sorgen das er in eine Psyatrie kommt den es geht bald gar nicht mehr er nimmt seine tabletten nich weil er denkt es wehren drogen und diese sehr schlecht für ihn wehren.

ich binn fast jeden tag dort und das mindestens 2 stunden heute wahren es sogar 6 stunden meine firma leidet schon darunder
ich werde ihn nicht mehr zum arzt bekleiden oder ähnliches ich kümmere mich jetzt um eine psychologische unterbringung für ihn auch wenn er das nicht will es geht nicht anders ich rede mir da bald fusseln am mund einmal hy einmal hot es reicht. ihr habt recht ich binn nicht seine führsorgetante. wie lange kann das dauern wenn ich am montag so und so im gericht bin und dort einen antrag auf zwangseinweisung stelle bis dieser durch ist.
Betro ist offline  
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Alt 02.10.2010, 06:45   #12
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Betro,

ich hab mir jetzt all Deine neuen Fragen nochmal durchgelesen und kann Dir nur dringend raten: geh am Montag ans Gericht und gib die Betreuung zurück!

Aus zwei Gründen: Dein Bekannter scheint kein einfacher "Fall" zu sein. Ein erfahrener Ehrenamtler könnte das vielleicht noch hinkriegen, aber ich denke fast, es wäre zu viel.
Der zweite Grund ist, Du hast leider keine Ahnung was eine Betreuung bedeutet und beinhaltet. Bevor man jemand unterbringen kann, so heisst das nämlich anstatt "zwangseinweisen", gibt es bestimmte Dinge zu beachten und vor allem zu befolgen und vorzulegen- zum Glück. Du hast jetzt in mehreren Threads Hinweise auf das Betreuungsrechtlexikon bekommen- gelesen hast Du darin leider nicht wie man an den Fragen sieht.

Mir gruselt es wirklich wenn ich lese: er nimmt seine Medikamente nicht also muss er "eingewiesen" werden. Betreuung soll einen Schutz darstellen wenn der Betroffenen nicht mehr kann. Betreuung heisst nicht, dass die Umwelt jetzt völlig willkürlich ihre Vorstellung von dem was zu sein und zu gehen hätte einfach mal so "macht" und den Betreuten dazu zwingen kann. Und Betreuung setzt auch ein ganz bestimmtes Wissen über die Sache voraus, auch dafür finde ich bei Dir leider keine Hinweise.

Wir hier können Dir bis Montag keinen Schnelllehrgang: Unterbringung. zuteil werden lassen. Das ist ein komplexes Gebiet, und bevor jemand untergebracht wird sind erst noch andere Möglichkeiten auszuschöpfen.
Deiner bisherigen Schilderung nach wäre ich auch noch nicht auf den Gedanken einer Unterbringung gekommen.

Sorry wenn das jetzt vielleicht sehr hart klingt, Du bist sicherlich bemüht das Beste für deinen Bekannten zu wollen. Aber in dem Fall wäre das Beste ganz deutlich die Betreuung an einen anderen, erfahrenen Betreuer abzugeben und der Freund Deines Bekannten zu bleiben der ihn privat unterstützt.

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.10.2010, 08:09   #13
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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@ Betro

Ich gebs zu, ich hab den Thread nur schräg gelesen, aber ich denke, ich habe das wesentliche erfasst.

Ich kann mich hier vor allem der Meinung von MM nur anschließen. Gib das Ding ab - sofort.
Du hast - kein Vorwurf - keine Ahnung, was hier an Arbeit und vor allem VERANTWORTUNG auf dich zukommt. Da wird mir als BB schon schwindlig.
Ein Unterbringungsverfahren ist ne sehr komplexe Sache und erst eine Entschuldung, bei der es auch noch um Immobilien im Background geht.

Ich will dich mal n bißchen schocken und stell dir mal folgende Links hier rein, nur damit du sowas wie ne Ahnung kriegts, was da auf dich zukommen würde:
Unterbringung ? Betreuungsrecht-Lexikon
Einwilligungsvorbehalt ? Betreuungsrecht-Lexikon
Betreuerhaftung ? Betreuungsrecht-Lexikon
Überschuldung ? Wikipedia

Beherrscht du das wirklich?

Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 02.10.2010, 15:39   #14
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.09.2010
Beiträge: 13
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es ist ja nicht blos das er seine dringend notwendigen tapletten nicht nimmt er isst ja fast gar nichts und wenn er was ist dann
sind das sogenannte fladen (wie er es immer bezeichet) voll ecklig das wird auf der zeranfeldplatte gebacken und besteht aus mehl wasser und butter (wenns vertig ist wird noch zucker drauf gemacht) oder er ist irgendwas rohes (halt nichts was ein ottonormalbürger essen könnte oder würde) er hat innerhalb von einem halben jahr 50 kg abgenommen. der vater des betreuten sagt es gäbe keinen besseren weg mehr als in unterbringen zu lassen. was hättet ihr denn da für eine idee was ihm helfen würde außer einer unterbringung. wie ich schon schrieb er lehnt jegliche betreuung ab und zwangsbetreuung ist auch nicht ziel und zweck der sache. Ich las mir bis gestern halb fünf noch das betreuungslexikon durch binn natürlich noch nicht fertig aber ich werde sehen bis wohin ich am montag gekommen bin. außerdem hab ich noch ne idee ich suche mir in meinen ort eine berufsbetreuuerin oder betreuungsverein und bitte diese um hilfe ich hoffe das das klappt
Betro ist offline  
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Alt 04.10.2010, 13:28   #15
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
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Hallo Betro,

Dein Kumpel kann sich glücklich schätzen solche Freunde zu haben. Aber eigentlich kann ich den anderen nur zustimmen.

Du kannst Dich doch auch um ihn kümmern, wenn er einen anderen Betreuer hat. Der Vater wird mit ihm nicht fertig? Aber DU? Was machst Du wenn er weiterhin nicht vernünftig isst? Wenn er umkippt? Kannst Du dann damit umgehen? Wenn er seine Tabletten nicht nimmt und dadurch Schaden erleidet?

Bei meinem Vater bin ich Bevollmächtigte, dies ist so ähnlich wie eine ehrenamtliche Betreuung (nur ohne den Berichtskram). Und ich habe schon mehrfach gegen den Willen meines Vaters entscheiden müssen. Das Problem bei einer emotionalen Bindung ist die Nähe. Man ist zu Nah dran. Man macht unter Umständen zu viel und es berührt einen zu sehr.

Das macht die Sache nicht leichter. Wegen 500€ hat er ja keine Betreuung bekommen. Hier geht es um (vermutlich) eine psychische Erkrankung, um Entschuldung, um Gefahr an Leib und Leben (kein Essen), also um sehr gravierende Probleme.

Such Dir einen Fachmann für die Betreuung und stehe Deinem Freund weiterhin bei. Aber die Verantwortung kannst und sollst Du nicht übernehmen.

Es ist toll wie Du Dich engagierst! Aber Du schreibst was von einer eigenen Firma - wenn Du hier Probleme bekommst, kann sich dies auch auf Deine Selbstständigkeit ausweiten. Du hast die Verantwortung und Du bist haftbar.

Zieh Dich da bloß raus.

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 05.10.2010, 10:13   #16
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Hallo.

Zitat:
Zitat von Betro Beitrag anzeigen
es ist ja nicht blos das er seine dringend notwendigen tapletten nicht nimmt er isst ja fast gar nichts und wenn er was ist dann...
Lass Dich nicht verwirren. Du kannst sowieso niemanden zwangsweise unterbringen - das macht bei Gefahr im Verzuge ein Arzt und wird von einem Richter bestätigt. Das ist aber der Extremfall.

Meistens gehen die Betroffenen erst mehr geschoben und gezogen mit einem Angehörigen/Betreuer ins Krankenhaus und werden dort nach einem Gespräch mit dem diensthabenden Arzt "freiwillig" aufgenommen und landen in der Regel in einer offenen Station.

In die geschlossene Station kommen z.B. Patienten nach erfolglosem Suizid; also Menschen die sich und andere erheblich gefährden. Aber das entscheidest auch nicht Du, sondern ein Arzt (Richter).

Also keine Angst beim Schritt mit Deinem Bekannten in Richtung Psychiaterie, das ist eine ganz normale Station in einem Krankenhaus.

Gruß Tom
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca).
tomtom58 ist offline  
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Alt 05.10.2010, 10:25   #17
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
Standard

Hallo.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
ich hab mir jetzt all Deine neuen Fragen nochmal durchgelesen und kann Dir nur dringend raten: geh am Montag ans Gericht und gib die Betreuung zurück!
Da kann ich Dir nur zustimmen. Es hat wirklich nichts mit Versagen zu tun wenn man eine Aufgabe abgibt.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Bevor man jemand unterbringen kann, so heisst das nämlich anstatt "zwangseinweisen", gibt es bestimmte Dinge zu beachten und vor allem zu befolgen und vorzulegen- zum Glück.
Wie eben schon geschrieben. Unterbringen können Ärzte/Richter und nicht Betreuer. Immerhin geht es um freiheitsbeschränkende Massnahmen. Selbst wenn die Betreuung Gesundheitssorge und Auffenthaltsbestimmung beinhaltet wird ein Betreuer kaum dem Psychiater vorschreiben ob er seinen Klienten aufnimmt oder nicht.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Mir gruselt es wirklich wenn ich lese: er nimmt seine Medikamente nicht also muss er "eingewiesen" werden. Betreuung soll einen Schutz darstellen wenn der Betroffenen nicht mehr kann.
Diese Idee mit der "zwangsweisen Unterbringung" ist der Hilferuf einer überforderten Betreuerin (... was soll ich denn machen, ich weiß nicht weiter und will nicht am Untergang meines Bekannten schuld sein). Die Formulierung ist krass und so auch nicht möglich. Da hast Du völlig recht. Ein Glück geht das so nicht.

Sonst könnte ein Betreuter ja auch mal seinen Betreuer zwangsunterbringen :-)

Gruß Tom
__________________
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca).
tomtom58 ist offline  
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einwilligungsvorbehalt, geld, richter

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