Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

einwilligungsvorbehalt sollte eingerichtet werden

Dies ist ein Beitrag zum Thema einwilligungsvorbehalt sollte eingerichtet werden im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
ein ganz verrückter fall ich bin seit kurzen ehrenamtliche betreuerin und beim richter thermin wollte der richter laut psychologischen gutachten ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 28.09.2010, 22:13   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.09.2010
Beiträge: 13
Standard einwilligungsvorbehalt sollte eingerichtet werden

ein ganz verrückter fall ich bin seit kurzen ehrenamtliche betreuerin und beim richter thermin wollte der richter laut psychologischen gutachten ein Einwilligungsvorbehalt einrichten jedoch wehrte der betreute sich massiv dagegen. der richter fragte den betreuten 6 mal warum nicht und wollte immer wieder die vorteile führ ihn präsentieren, noch fragte der richter mich was ich von den einwilligungsvorbehalt halten würde ich sagte nur das muss der betreute selber entscheiden (wenn ich zugestimmt hätte dann währe es eskalliert) der richter gab nach und hat keinen einwilligungsvorbehalt eingerichtet ob wohl dieser notwendig ist ich kann den betreuten auch nicht davon überzeugen was soll ich blos machen er hebt das ganze gelt am 1 ab und es ist am 2 schon wieder alle (er kauft sich davon nur schnulli was keiner braucht) und der betreute hat den rest des monats kaum bis fast nichts zu essen (er ist schon spindel dünne) und ein haufen gläubiger hat er auch noch an der backe ich habe mir was überlegt ich hebe das geld vorher ab und teile es ihm wöchentlich zu und versuche die ratenvereinbahrungen mit den gläubigern zu realisieren (zb die summe für die gläubiger auf mein geschäftskonto einzahlen und dann von dort aus überweisen an die gläubiger, da kommt er ja nicht rann darf ich das überhaupt) (er streitet ja sogar ab das er schulden hat obwohl er ne menge davon hat, (er denkt er kanns alleine regeln kann das aber nicht) ist ne echt schwierige sache
Betro ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2010, 00:39   #2
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 905
Standard

Hallo!

Vielleicht solltest du wegen der Gläubiger eher mit deinem Betreuten eine Schuldnerberatung aufsuchen um eventuell eine Privatinsolvenz anzustreben?

Wovon lebt dein Betreuter bzw. bekommt er Geld?

Falls vom Amt könntest du schonmal so verfahren, dass du das Amt bittest, Miete und Strom (eventuell auch Gas) direkt an die Empfänger zu schicken, so dass das Geld dann schonmal weg ist.

Hast du vielleicht mal Zeit, um mit deinem Betreuten am 1ten des Monats z.B. einkaufen zu gehen? Um ihn einerseits zu beobachten (vielleicht liegt ja eine Kaufsucht vor?) andererseits vielleicht auch mal positiv zu beeinflussen?
Zeiten würde jetzt schreiben, dass ein Mensch nunmal das Recht auf seine Krankheit hat ;-)

Viel Erfolg wünscht,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2010, 08:18   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

[quote]
Zitat:
Zitat von Betro Beitrag anzeigen
ein ganz verrückter fall ich bin seit kurzen ehrenamtliche betreuerin und beim richter thermin wollte der richter laut psychologischen gutachten ein Einwilligungsvorbehalt einrichten jedoch wehrte der betreute sich massiv dagegen. der richter fragte den betreuten 6 mal warum nicht und wollte immer wieder die vorteile führ ihn präsentieren, noch fragte der richter mich was ich von den einwilligungsvorbehalt halten würde ich sagte nur das muss der betreute selber entscheiden (wenn ich zugestimmt hätte dann währe es eskalliert) der richter gab nach und hat keinen einwilligungsvorbehalt eingerichtet ob wohl dieser notwendig ist ich kann den betreuten auch nicht davon überzeugen was soll ich blos machen
Zitat:
Das fragst Du jetzt nicht im Ernst, sorry aber Du hättest dem Einwilligungsvorbehalt zustimmen sollen.


Zitat:
ich habe mir was überlegt ich hebe das geld vorher ab und teile es ihm wöchentlich zu und versuche die ratenvereinbahrungen mit den gläubigern zu realisieren (zb die summe für die gläubiger auf mein geschäftskonto einzahlen und dann von dort aus überweisen an die gläubiger, da kommt er ja nicht rann darf ich das überhaupt)
Nein, das darfst Du auf keinen Fall machen. Damit würdest Du Dich in grosse Schwierigkeiten bringen

Zitat:
(er streitet ja sogar ab das er schulden hat obwohl er ne menge davon hat, (er denkt er kanns alleine regeln kann das aber nicht) ist ne echt schwierige sache
ganz ehrlich- mein Rat: ruf den Richter an, bzw. schreibe ans Gericht, dass es ohne Einwilligungsvorbehalt doch nicht geht. Das wird für Dich sonst Stress ohne Ende- und vor allem ohne eine wirkliche Lösung werden.

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2010, 09:46   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
Standard

Hallo Betro,

da kann ich Michaela nur zustimmen. Teile es dem Gericht sofort mit.
Deine Lösung mit dem Geld abholen und ihm einteilen dürfte an den rechtlichen Grundlagen scheitern.
Das mit den Gläubigern finde ich sekundär, aber es geht ja in erster Linie darum das die Versorgung deines Betreuten sichergestellt ist.
Und da wirst du ihm derzeit nicht verwehren können das er sich sein Geld von der Bank abhebt.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2010, 10:08   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
Standard

Zitat:
Zitat von Betro Beitrag anzeigen
(zb die summe für die gläubiger auf mein geschäftskonto einzahlen und dann von dort aus überweisen an die gläubiger, da kommt er ja nicht rann darf ich das überhaupt)
Hallo Betro,
also vor einer solchen Handlungsweise kann ich nur warnen. Klientengelder haben auf deinem persönlichen Konto nichts zu suchen da sie z.B. im Falle einer Pfändung oder Inso weg wären.

Warum meinst du denn das es so wichtig sei unbedingt die Gläubiger zu bedienen.
Deine Aufgabe ist in erster Linie die Versorgung deines Betreuten sicherzustellen und nicht seine Gläubiger zu bedienen
Wenn du konkretere Auskünfte haben willst solltest du noch etwas zur wirtschaftlichen Situation ergänzen.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2010, 00:07   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.09.2010
Beiträge: 13
Standard

das Problem ist das er keine privat insolvenz machen kann da ihm ein halbes haus gehört (wo er auch drinne wohnt dem vater gehört die andere hälfte). die 8 Gläubiger aggieren schon mit Anwälten und Inkasso. Ich habe alle gläubiger angeschrieben die hälfte hat geantwortet das sie mit den ratenvereinbahrung einverstanden sind die andere hälfte hat sich noch gar nicht gemeldet. wie soll das geld zu den gläubigern gelangen habt ihr ne idee. bei manchen kann ichs geld hinschaffen aber die meisten sind in deutschland verteilt) die Gläubiger würden ihn seine Haushälfte unterm A.... wegpfänden. der jenige ist momentan in einer manie daher diese kaufsucht (er ist manisch depressiv). er hat eine EU rente von 600 euro muss keine miete zahlen. er muss auch kein strom kein wasser keine heizung bezahlen da das der vater macht er hat also seine kompletten 600 euro zur verfügung. ich bin wegen der gläubiger bald am verzweifeln. Einkaufen gehe ich für ihn schon aber nur lebensmittel denn der Vater gibt mir manchmal geld damit ich für ihn einkaufen gehen kann.

Zitat v. michaela mohr
/Das fragst Du jetzt nicht im Ernst, sorry aber Du hättest dem Einwilligungsvorbehalt zustimmen sollen./

ich sage ihen der währe amog gelaufen er wahr ja schon kurz davor weil der richter wegen des einwilligungsvorbehalt ständig anfing ich kann nur versuchen ihn nach und nach davon zu überzeugen
Betro ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2010, 05:31   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Betro,

nimms mir nicht übel, aber das was Du hier beschreibst hat mit rechtlicher Betreung wenig bis nichts zu tun. Betreuer gehen z.B. nicht für ihre Betreuten einkaufen- egal was da sonst passieren würde.

Ich halte auch Dene Gedanken zur Schuldenregelung für nicht ganz sachgerecht, sorry. Zur Regelung blieben moantlich ca 200 Euro übrig, allzuviele Raten kann man davon nicht vereinbaren. In welcher Höhe bestehen denn Schulden? Vielleicht wäre er bei einer Schuldnerberatung besser aufgehoben.

Und was den Einwilligungsvorbehalt betrifft..... Betreuer sind nicht dazu da, Betreute von gutachterlich festgestellten Notwendigkeiten zu überzeugen. Er läuft Amok im Gericht wenn es um seine Defizite geht? Gut, das hätte den Umfang der Betreuung gleich ins rechte Licht gerückt.

Bitte sei mir nicht bösel, aber Deine Schilderungen verfestigen lediglich den Eindruck, dass hier ein Berufsbetreuer für Deinen Bekannten die bessere Lösung wäre. Es scheinen zu viele, und vor allem zu komplizierte Baustellen vorhanden zu sein.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2010, 23:30   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.09.2010
Beiträge: 13
Standard

er lehnt jegliche betreuung ab ich bin schon froh das das bei mir als betreuer geklappt hat es ist ein sehr guter kumpel von mir und ich helfe ihm wo ich helfen kann das mit den einkaufen will ich auch nicht dauerhaft machen aber am anfang ist das schon nötig. ich denke mal das ich das hinbekomme deswegen informiere ich mich ja. das mit den 200€ kommt hin die vereinbahre ratenzahlungen sind knapp unter 200€ übrigens habe ich geschafft ihn für den einwilligungsvorbehalt zu überzeugen (ich muss das nur noch beim richter ding fest machen) mann muss nur ganz in ruhe mit ihn reden.
die schulden belaufen sich insgesammt auf 5000€.
mit knüppeln und drengeln erreicht man bei ihm nichts. (er hatte auch vor einem jahr schon 2 betreuer die er verteufelt) das ist alles ein gedultsspiel aber für den betreuten die bessere lösung.
ich werde mich auch drum kümmern das er in die psychatrie geht und sich dort behandeln lässt, das ist ganz wichtig.
Betro ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.10.2010, 11:24   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
Standard

Hallo.

Zitat:
Zitat von Betro Beitrag anzeigen
er lehnt jegliche betreuung ab ich bin schon froh das das bei mir als betreuer geklappt hat es ist ein sehr guter kumpel von mir und ich helfe ihm wo ich helfen kann
Nur mal so gefragt: Wer hatte denn die Idee mit der Betreuung, bzw. was hat sich derjenige dabei gedacht was so eine Betreuung alles bringen kann oder wo sie endet?

Ich werde das Gefühl nicht los, dass in Deinem Fall die Betreuung als "Allheilmittel" eingesetzt werden sollte, aber keiner darüber nachgedacht hat wie sie wirklich funktioniert. Am wenigsten der Betreuer.

Wenn es zutrifft, dass er sich zu tode hungert weil er sein Geld krankheitsbedingt eher für Krimskrams ausgibt als für Lebensmittel, besteht ein gesundheitsbedrohlicher Zustand. In dem Fall wäre über eine (zwangsweise) Unterbringung in der Psychiatrie nachzudenken.

Mit den richtigen Medikamenten kann Deinem Betreuten wahrscheinlich eher geholfen werden, als mit einer Betreuung gegen seinen Willen - zumal es Dein Kumpel ist.

Gruß Tom
__________________
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca).
tomtom58 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.10.2010, 16:50   #10
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 98
Standard

Hallo Betro,

Dein Betreuter treibt Machtspielchen und geniest es.

Der Richter schlägt einen Einwilligungsvorbehalt vor, weil der auch dringend nötig ist. Dein Betreuter weiß aber wenn er Dir droht auszurasten, tanzt Du nach seiner Pfeife. Hat ja auch geklappt.

Zitat:
Zitat von Betro Beitrag anzeigen
er hebt das ganze gelt am 1 ab und es ist am 2 schon wieder alle (er kauft sich davon nur schnulli was keiner braucht) und der betreute hat den rest des Monats kaum bis fast nichts zu essen
Interessant, wenn er Geld braucht kann er alleine zur Bank! Und ausgeben kann er es auch alleine!

Zitat:
Zitat von Betro Beitrag anzeigen
Einkaufen gehe ich für ihn schon aber nur lebensmittel denn der Vater gibt mir manchmal geld damit ich für ihn einkaufen gehen kann.
Dein Betreuter reibt sich die Hände, er kann faulenzen, er hat ja jemand zum Einkaufen, der auch gleich vom Vater das Geld dafür organisiert. Warum soll er sich dann Geld einteilen.

Zitat:
Zitat von Betro Beitrag anzeigen
übrigens habe ich geschafft ihn für den einwilligungsvorbehalt zu überzeugen (ich muss das nur noch beim richter ding fest machen) mann muss nur ganz in ruhe mit ihn reden.
Er hat nur ja gesagt, weil er weiß Du beugst Dich seinem Willen und machst was er will!

Ich möchte Dir damit Sagen, es ist Zeit aufzuwachen!

Du gehst daran kaputt, versuchst alles für Deinen Kumpel zu machen und wirst nur ausgenutzt. Ist das Freundschaft? Meine Antwort: Nein!

Es wurden Dir von einigen Berufsbetreuern sehr gute Tipps gegeben bitte setze sie um.

LG Draconis






Draconis ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
einwilligungsvorbehalt, geld, richter

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:15 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40