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"Systemsprenger" - Unterbringung nach PsychKG?

Dies ist ein Beitrag zum Thema "Systemsprenger" - Unterbringung nach PsychKG? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich gehe da eigentlich immer nach der Devise: wenn das Umfeld unprofessioneller wird, muss ich eben professioneller werden. Also, ich ...


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Alt 10.03.2026, 16:43   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 255
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Ich gehe da eigentlich immer nach der Devise: wenn das Umfeld unprofessioneller wird, muss ich eben professioneller werden.
Also, ich dokumentiere was ich tue und was ich nicht tue und rege an. Je unverschämter es wird umso mehr sortiere ich wem gegenüber ich mich rechtfertigen muss.
Wenn ich mehrfach höre "wenn Sie nichts machen machen wir auch nichts" erwidere ich eben auch mal "das wäre sehr schade, ich verstehe dass das nervt. Aber ich habe die Interesse des Betreuten zu vertreten und unterlassene Hilfeleistung ist sicher nicht in seinem Interesse, also müsste ich auch da gegen vorgehen"
Zu Beschwerden ermutige ich gegenüber Gericht und Betreuungsbehörde.

Wenn es klemmt weil ein Richter nicht wie gewünscht entscheidet dann kommt ein "nicht den Boten erschießen"

Auf einer Fachtagung hat es ein Dozent mal so schön gesagt: "Ihr Betreuer seid aber auch irgendwie die einzige Spezies im Feld, die sich den Schuh anziehen, Systemfehler kitten zu müssen."

Ja. Was noch? Madagascar? Pinguine bekannt? Lächeln und Winken Kowalski
Tschak ist offline  
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Alt 11.03.2026, 08:08   #12
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 874
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so halte ich es eigentlich auch, es belastet aber dennoch, wenn alle meinen, dass ich für die Infratstruktur zuständig bin
Marsupilami ist offline  
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Alt 11.03.2026, 09:17   #13
Moderator
 
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,489
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Worin besteht denn überhaupt die Betreuungsbedürftigkeit? Das ist doch offenbar was, wo der Betreuer absolut nichts ausrichten kann (und darf). Offenbar hat der Richter das auch nur angeordnet, um Ruhe zu haben von dem ständigen Generve diverser Stellen. Ich würde Aufhebung der Betreuung beantragen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 11.03.2026, 09:57   #14
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
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Zitat:
Zitat von Marsupilami Beitrag anzeigen
Wie geht Ihr mit solchem Druck um?
Moin,

im Sinne des Art 1 GG darf ein Mensch niemals zum Objekt werden, er muss immer Subjekt bleiben. Es gibt solche Menschen, die das Sozial- und Helfersystem sprengen. Häufig, weil sie schlichtweg krank sind. Oder weil das System noch keine Antworten gefunden hat. Man kann auch Systemprüfer sagen.

Das System hat dem hilflosen Menschen zu dienen, und nicht andersrum. Unsere Aufgabe ist es, uns an der Seite der Hilfebedürftigen zu stellen. Nichts anderes lässt meines Erachtens das BGB nach Reform zu.

Diese Menschen müssen wir aushalten, mit samt den entstehenden Kosten. Was bleibt und sonst über?

Der Leuchtturm

Geändert von Leuchtturm-H (11.03.2026 um 10:45 Uhr)
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Alt 12.03.2026, 10:35   #15
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 874
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Danke Leuchtturm für Deine Worte - "Systemprüfer". das werde ich übernehmen!
Marsupilami ist offline  
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Alt 25.03.2026, 16:12   #16
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 874
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In meinem Fall der Systemsprengerin hat mich heute der Kreisbrandmeister angerufen. Da ic ja nichts täte habe er mit dem Chefarzt der hiesigen Psychiatrie und der Psychiatriekoordinatorin des Kreises gesprochen und man habe eine Konferenz für individuelle Hilfebedürftigkeit terminiert. Der Chefpsychiater - mit dem ich mich schon mehrfach gestritten habe, weil jedes PsychKG nach einer Nacht der Ausnüchterung endet - habe gesagt, ich würde ja nicht mal versuchen die Betreute per BtG unterzubringen.


Man hat mich auch zu dieser Konferenz eingeladen.


Ich bin jetzt etwas geplättet:


1. rechtl. Betreuung vorhanden
2. behandelnder Psychiater vorhanden
3. ambulant betreutes Wohnen vorhanden
4. stationäre Reha in Planung
5. ambulante Suchthilfe nur nach stationärer Entgiftung möglich, die ist aber aus Sicht der Klinik nicht möglich, da die Betreute keine klassische Alkoholikerin sei.


Tatsächlich ist die Betreute mir gegenüber freundlich, zuverlässig, absprachefähig. Wenn sie sich allerdings in seelischer Not fühlt, dann haut sie sich 2 Flaschen Wodka hinter die Binde und verändert ihre Persönlichkeit (Dr. Jekyll und Mrs. Hyde).


Natürlich ist gegen weitere Unterstützung, die noch nicht bedacht wurde nichts einzuwenden, aber diese Hilfekonferenz soll mit den Ordnungsämtern, Kreisbrandmeister usw. stattfinden.


Und tatsächlich habe ich der B. schon alles angeboten, was so zu haben ist und bis auf die oben genannten war sie nicht bereit mitzumachen.


Ich habe da ein Riesenproblem mit dem Datenschutz. Die haben alle wichtige Aufgaben, aber nicht das Recht sich in die tatsächliche rechtliche oder soziale Arbeit mit der Betreuten einzumischen Und die müssen auch so genau gar nicht wissen, was die Betreute für Probleme und Hilfen hat, oder?
Marsupilami ist offline  
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Alt 25.03.2026, 16:20   #17
Forums-Geselle
 
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Ort: Sachsen-Anhalt
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Kannst du auf Unterstützung durch deine Betreuungsbehörde zählen? Falls ja wäre es doch doppelt sinnvoll wenn die ebenfalls teilnehmen, auch um mit dir einzunorden, was deine Aufgaben und Möglichkeiten sind.

Ich muss ehrlich sagen, dass ich da mit Datenschutz nicht das Riesenproblem habe. Und an sich ist es bei derartigen Krisenfällen ja begrüßenswert und sollte viel öfter vorkommen dass alle an einem Tisch beraten wie verfahren wird.

Klar, wenn sich alle auf den vermeintlich nichts tuenden Betreuer als Buhmann einschießen, nicht zielführend. Zumindestens bei uns wüsste ich, dass ich auf unsere Betreuungsbehörde zählen könnte.
Tschak ist offline  
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Alt 25.03.2026, 18:20   #18
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Zitat:
Zitat von Marsupilami Beitrag anzeigen
Ich habe da ein Riesenproblem mit dem Datenschutz. Die haben alle wichtige Aufgaben, aber nicht das Recht sich in die tatsächliche rechtliche oder soziale Arbeit mit der Betreuten einzumischen Und die müssen auch so genau gar nicht wissen, was die Betreute für Probleme und Hilfen hat, oder?

Moin,

ich bin auch gern vorsichtig was den Datrenschutz angeht.

Die Hilfen oder mögliche Hilfen würde ich schon benennen. Aber es ist auch das Selbstbestimmungsrecht zu würdigen. Was will man machen, wenn die Helpme's eben keine Hilfe oder nur wenig Hilfe annehmen wollen?

Eigentlich hast Du alles erreicht, die die zuständig sind, sind da. ich würde da schon mal ein paar Fragen vorbereiten.

Vieleicht sollte man auch mal den Sozialpsychiatrischen Dienst hinzuziehen?

Und nochmal zurück zum Systemsprenger, man darf auch fragen, was das System unternommen hat, damit ein stabiles unsprengbares System verwirklicht werden kann.

Und nicht ärgern, mein Systemsprenger benötigt Hilfen nach dem SGB II, dafür benötigt er einen Perso zur Legitimierung beim Jobcenter. Der Perso kostet Geld, dafür benötigt der Leistungen nach dem SGB II.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 25.03.2026, 20:28   #19
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Beiträge: 7,489
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Was der Kreisbrandmeister da soll, ist mir schleierhaft. Ist der der Leiter des Rettungsdienstes? Viel wichtiger wäre der zuständige Betreuungsrichter, der ja nach § 312 FamFG sowohl für eine PsychKG- als auch für eine BGB-Unterbringung der Richtige ist.

Zwischenzeitlich hatte ich den Eindruck, hier soll eine biologische Lösung her (Suizid/Überdosis usw).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 02.04.2026, 21:16   #20
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen

Zwischenzeitlich hatte ich den Eindruck, hier soll eine biologische Lösung her (Suizid/Überdosis usw).



Ich tippe ja auf "Tod durch Feuer". Das erklärt zumindest den Kreisbrandmeister.


Um noch was zur Sache zu sagen: Einen Richter dabei fände ich wirklich, wirklich gut. Ob sich da noch jemand traut dem Betreuer zu sagen, was er machen muss und was der Richter dann gefälligst zu beschließen hätte, weil man das so will, fände ich echt interessant. Einfach Kugelschreiber mitnehmen, nur für den Fall, dass du eine Dienstaufsichtsbeschwerde, oder einen Antrag unterschreiben sollst.


PS:
Wenn man stationär im Krankenhaus ist, wäre evtl. eine nahtlose Vermittlung mit Sozialdienst im Eilverfahren in eine Langzeitreha möglich. Das kriegt man aber nur im Krankenhaus hin. (Oder nach einer qualifizierten Entgiftung im Krankenhaus bei sehr sehr sehr engagierten Sozialdiensten). Außerhalb von Krankenhäusern gibt es keine Eileinweisung in Langzeittherapien, soweit mir bekannt ist.

Daher ist eine Einweisung nach BGB unter Umständen sinnvoll? Ob durch längere Psych-KG; BGB. Aufheben schafft eine Psychiatrie mit Fake-Attesten aber theoretisch beides. Aber man darf ja die Hoffnung nicht aufgeben.
__________________
Da man im Leben nie auslernt, dürfen Beiträge beliebig kommentiert, hinterfragt, berichtigt werden.

Geändert von Mucki (02.04.2026 um 21:42 Uhr)
Mucki ist offline  
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