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gewissenskonflikt

Dies ist ein Beitrag zum Thema gewissenskonflikt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Alt 11.04.2006, 20:16   #1
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Registriert seit: 25.07.2005
Beiträge: 19
Standard gewissenskonflikt

hallo liebes forum,
ich bin betreuerin (nur vermögen) eines 80 jahre alten mannes, der im altenheim lebt. er ist von seiner persönlichkeit sehr eigenwillig, war früher ein kaufmann, verdiente gut, kam in der welt herum, ansonsten alleinstehend, keine kinder. bis vor kurzem war er noch recht selbstständig in seiner tagesgestaltung, ging oft in die stadt, ins cafe usw. jetzt ist sein bein wieder offen, weswegen er nicht ausgehen kann. er isst kaum noch, will sich nicht unterhalten, hat kein interesse an nix mehr und spricht vom - endlich - sterben.. im moment ist er nur noch haut und knochen, hat auch schmerzen im bein und nacken, aber vor dem arzt versteckt er sich und weigert sich absolut hartnäckig ins krankenhaus zu gehen, in welches er sollte, um die nackenschmerzen abzuklären. besuch erhält er nicht, auch weil er es nicht -mehr-will. mich hat er gestern an seinem geburtstag auch weggeschickt, wollte ihm gratulieren, er wollte einfach nix wissen. der pfleger auf seiner station hat mich gebeten nun auch die gesundheitssorge beim vormundschaftsgericht zu beantragen.
soll ich das tun, mit der folge, dass eine krankenhauseinweisung - gegen seinen willen- stattfinden kann ??? auf der einen seite will ich ihm helfen, was mit medizin sicher auch noch möglich wäre, oder soll ich seinen willen respektieren, vor allem und allen "in ruhe gelassen" zu werden, mit der folge, dass er schwächer wird und quasi "verhungert" ???
ich bitte dringend um rat !!!
danke schon mal, petra
petra LM ist offline  
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Alt 13.04.2006, 14:23   #2
Heinz
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Beiträge: n/a
Standard

Hallo Petra,

ich kenne diese Situation sehr gut. Vergangenes Jahr musste ich auch einen Betreuten gegen seinen ausdrücklichen Willen ins Krankenhaus bringen, wo er glücklicherweise auch kurze Zeit später, wohl auch friedlicher, weil schmerzfreier, als zu Hause verstarb, wenn auch nicht in seiner gewünschten Umgebung. Doch die Umstände ließen es nicht zu, dass er zu Hause sterben konnte. Das auszuführen, wäre an dieser Stelle zu kompliziert.

Gestern noch bat mich eine Betreute, 73 Jahre, hochgradige Schmerzpatientin, doch eine Krankenhauseinweisung auf jeden Fall zu verhindern. In beiden Fällen habe ich auch die Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung.

Ohne diese kann es passieren, dass das Heim sich genötigt sieht, deinen Betreuten auch gegen seinen Willen ins Krankenhaus zu bringen, nämlich wenn der akute Notfall eintritt. Dazu ist das Heim nicht zuletzt hinsichtlich gebotener Hilfeleistung , aber natürlich auch aus Sorge für Schutzbefohlene verpflichtet.

Mit der Gesundheitssorge und der Aufenthaltsbestimmung kannst du ggfls. den ausdrücklichen Wunsch und wiederholt geäußerten Willen des Betreuten zu wahren suchen. Mit den Aufgabenkreisen wird es aber nicht leichter. Schließlich übernimmst du dann die Pflicht, dich um die Gesundheit des Betreuten zu sorgen.

Es ist auch nicht auszuschließen, dass du ohne schrifltiche Willenserklärung (Patientenverfügung) und ohne gerichtliche Bestätigung selbst in polizeiliche Ermitttlungen gerätst, nämlich dann, wenn der Notarzt auf dem Sterbeschein die Todesursache als unbekannt vermerkt. Wie alt dein Betreuter ist und ob es sein ausdrücklicher Wille war zu sterben, ist für die Polizei erst einmal völlig egal. Schließlich ist es Aufgabe der Polizei und laut Gesetz auch der Staatsanwaltschaft, entlastende Umstände und Fakten zu ermitteln, damit du und auch das Heim gegenüber irgendwelchen Vermutungen und Unterstellungen entlastet werdet.

Doch das mögliche Erscheinen der Polizei ist für Außenstehende schon fast wie eine Verurteilung. Schnell kann hierdurch an Gerede `was hängenbleiben, nämlich wenn du erneut als Betreuerin in eine Bredouille kommst. "Da war doch mal `was..."

Was ist zu tun? Sofern der Betreute noch seine Unterschrift leisten kann, ihm eine, wenn auch gedruckte Erklärung unterschreiben lassen, in der er ausdrücklich seinen Wunsch nach Sterben bekundet. Seine Unterschrift ist durch eine Angestellte des Heimes, am Besten Geschäftsführer/Heimleiterin gegenzeichnen zu lassen. Schließlich soll auch sein Arzt den Vollbesitz der geistigen Kräfte zum Zeitpunkt seiner Unterschrift bestätigen. Das reichst du dem Gericht ein und lässt es in Kopie beim Heim hinterlegen, so dass auch das Heim ihm einen friedlichen und würdevollen Tod ermöglicht und sich nicht doch nocht genötigt sieht, den Krankenwagen zu rufen.

Im Übrigen ist der freie Wunsch nach dem Tod in unserer Gesellschaft noch mit vielen Vorbehalten belastet. Dabei gehört der Tod zum Leben. Ist jedem klar und gejammert wird viel über unwürdige Sterben und Leiden.

Doch wird immer noch zu wenig dem Wunsch nach freiem Lebensende Rechnung getragen. Weshalb soll der Mensch nicht über sein Lebensende entscheiden dürfen? Die Gefahr ist nicht zu verkennen, dass es einen Zeitgeist prägen könnte, von wegen, schämst du dich nicht, noch zu leben. Mach dass du die Kurve kriegst.

Andererseits wird nebilös mit Moral und Ethik argumentiert. Das dient letztlich nicht dem Betroffenen und auch letztlich kaum der Gesellschaft, wo jede Generation statistisch 4 Jahre länger lebt. Wir wollen doch auch nicht eine Gesellschaft der Dahinsiechenden haben, weil uns der Mut und die Courage fehlt, dem Tod sein unuzweifelhaftes Recht zuzubilligen.

Doch leider muss dieses Geschehen für viele nachvollziehbar und transparent sein; eben drum, damit kein Gerede entsteht.

Sollte der Betreute nicht mehr in der Lage sein zu unterschreiben, bittest du das Gericht um einen Verfahrenspfleger bzw. um eine Begutachtung des Betreuten. Dazu brauchst du nicht die Gesundheitssorge und auch nicht die Aufenthaltsbestimmung. Soll doch die letzte Verantwortung andere, insb. das Heim tragen. Du kannst nur durch Anträge bzw. durch ständige Rücksprache mit dem Heim und dem Arzt und dem Gericht versuchen, dass dem Betreuten sein Wunsch auch befolgt wird. Eine Garantie gibt es nicht. Mitunter werden auch Patienten, die sich nichts sehnlicher als die Erlösung durch den Tod wünschen, zum Leben oder auch Leiden gezwungen. Das ist halt die Paradoxie, mit der wir leben müssen.

Viel Kraft wünscht dir
Heinz
 
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Stichworte
betreueraufgaben, betreuerpflichten, gesundheitsfürsorge, selbstbestimmungsrecht

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