Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftbarmachung des Betreuers im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
nun mache ich schon fast 10 Jahre Betreuungsarbeit, aber man lernt ja nie aus.
In einer ruhigen Stunde hatte ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,806
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Hallo,
nun mache ich schon fast 10 Jahre Betreuungsarbeit, aber man lernt ja nie aus. In einer ruhigen Stunde hatte ich mir mal so die Ordner der Betreuten durchgesehen, und es fiel mir auf, was sonst niemand gemerkt hat: Wie ist es möglich, dass eine Betreute (sehr alt, verwitwet) eine eigene Altersrente erhält, aber keine Witwenrente ? Der Mann hat nach aller Wahrscheinlichkeit gearbeitet, die Betreute kann ich aber nicht fragen. Als ich die Betreuung übernahm war sie grade ins Heim gekommen, ein Gespräch war noch nie möglich. Auch das Sozialamt, dass die Heimkosten bezahlt, ist nie hierüber gestolpert. Nur, wenn jetzt festgestellt wird, dass Witwenrente zusteht, kann ich dann haftbar gemacht werden ? Ich kann ja nicht an alles denken ?! Gruß Andreas
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas,
beantrage doch einfach die Witwenrente rückwirkend. Mal sehen, ab wann sie bewilligt wird. Es kann sein, dass einige Jahre bereits verfristet sind. Trotzdem. Manchmal gibt es auch angenehme Überraschungen. Wem stünde dann die Rente zu? Beantragst du die Rente für das Heim? Weil dann der Vermögenszuwachs unweigerlich verrechnet wird. Dann wäre es auch deren Angelegenheit gewesen, das zu überprüfen. Wer hätte die Rente beantragen sollen oder können? Wenn du die Betreuung übernommen hast, wo bereits die Betreute verwitwet war, hätte es der/die vorherige BetreuerIn beantragen müssen. Deine Haftung beginnt dort, wo du von dem Umstand, dass keine Rente gewährt wird, wusstest. Also praktisch ab jetzt. Oder hättest wissen müssen. Andererseits durftest du annehmen, dass die finanzielle Lage bei Übernahme der Betreuung geklärt war und die Heimkosten hinreichend gedeckt sind. Und schließlich kommt eine Haftung erst dann in Betracht, wenn jemand Ansprüche gegen dich erhebt. Wer mag das sein? Das Gericht nicht. Die Betreute auch nicht. Bleibe das Heim oder die Heimverwaltung. Doch die auch nicht, da sie den Umstand auch selbst hätten klären können. Also trifft sie ein sog. Mitverschulden und werden demzufolge eine möglichen Anspruch nicht prüfen lassen. Wenn Angehörige und mögliche Erben vorhanden sind, bleibt die Frage, ob nicht über die Zeit eben diese Rente für Heim- und Pflegekosten verrechnet worden wären. Also woher und wem gegenüber soll eine Haftung für mögliches Wissenkönnen entstehen? Besten Gruß Heinz |
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#3 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,806
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Hallo,
danke für die beruhigende Antwort. Es geht hier mum mehrer Betreuungen, ich schreibe hier nur mal von einer sehr alten Dame: Eine Vorbetreuung bestand nicht. Sie hatte einen Schlaganfall und kam direkt vom Krankenhaus in ein Seniorenheim. Wohnungsauflösung usw. hat die Verwandschaft erledigt, vor Einrichtung der Betreuung. Die Verwandten habe ich nur einmal gesehen, da wollten sie das Sparbuch für die Nichte haben. Ging aber nicht, es stand auch im Sparbuch, dass die Nichte es erst nach dem Tode erhält. Seither besteht kein Kontakt mehr, typisch :-( Bei Haftbarmachung hatte ich an das Sozialamt gedacht, aber die haben ja auch nichts gemerkt. Ich hoffe, alles aufbröseln zu können. Gruß Andreas |
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