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Kosten für Kurzzeitpflege

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten für Kurzzeitpflege im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Forum, ich habe vor geraumer Zeit die Betreuung meiner Mutter übernommen, die dann vor einigen Monaten, wegen eines Umzugs ...


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Alt 27.04.2006, 16:21   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.04.2006
Beiträge: 3
Standard Kosten für Kurzzeitpflege

Hallo Forum,

ich habe vor geraumer Zeit die Betreuung meiner Mutter übernommen, die dann vor einigen Monaten, wegen eines Umzugs und auf Anraten der Hausärztin und der Krankenkasse in die Kurzzeitpflege kam, wo sie vier Wochen blieb.

Dann bekam ich allerdings eine Rechnung über 3000 Euro, die das Pflegeheim von mir bzw. meiner Mutter verlangte. Krankenkasse wie Ärztin hatten mir allerdings vorher gesagt, daß die Kasse die Kosten übernehme.

Später stellte sich dann heraus, daß das Heim Mist gebaut hatte und den Antrag auf Kostenerstattung nicht richtig an die Kasse gestellt hatte. Trotzdem übernahm die Kasse nur einen Anteil von 1432 Euro, da es der Höchstsatz sei, was man mir vorher nicht gesagt hatte.

Meine Mutter hat dann also Schulden gegenüber dem Heim von über 1500 Euro. Ihre Rente liegt knapp über dem Sozialhilfesatz, ich kann die Schuld also nicht aus ihrem Vermögen begleichen oder beim Sozialamt um Hilfe nachsuchen.

Deshalb meine Fragen:

- Hätte mich das Heim über die Kosten aufklären müssen?

- Muß ich die Schuld am Ende begleichen? Ich habe gegenüber dem Heim nie etwas unterschrieben.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Infidel
Infidel ist offline  
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Alt 29.04.2006, 00:01   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,795
Standard ohne

Hallo,

wie schön sich doch Text kopieren lassen. Unter www.recht.de steht der gleiche Beitrag. Grins.

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 29.04.2006, 15:46   #3
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Andreas,

hab den Text dort nicht gefunden, auch nicht per Suchbefehl. Wäre interessant zu wissen, wie deren Antwort ausfiel. Kann es sein, dass Infidel auch dort angefragt hat, oder war es jemand anderes?

Hallo Infidel,

ich verstehe nicht ganz das Problem:
zum einen schreibst du, dass du nichts unterschrieben hast, bekamst aber die Rechnung. Hat deine Mutter eine Unterschrift geleistet? Bei Heimaufnahme, auch für die Kurzzeitpflege muss jemand unterschreiben, entweder die Bewohnerin selbst oder Bevollmächtigte, ob privat oder durch Gericht.

Welche Form der Betreuung hast du, durch private (Betreuungs-)Vollmacht oder bist du gerichtlich bestellt?

Sodann schreibst du, das Heim hat Mist gebaut und schreibst dann, deine Mutter habe Schulden? Es weiß doch jeder, dass der- diejenige für eigene Versäumnisse aufzukommen hat, also das Heim. Anderenfalls hätte das Heim bei Aufnahme entsprechende Fragen stellen und über evtl. Eigenanteil aufklären müssen. Fand denn kein Gespräch mit der Heimverwaltung statt? Äußerst unwahrscheinlich, da die Personalien, wie u.a. die Krankenversicherung hääten geklärt und Pflegedokumentation übergeben werden müssen.

Und schließlich gewährt die Pflegekasse Kurzzeitpflege. Diese Gewährung musste natürlich vorab beantragt und bewilligt worden sein. Und zudem muss die Heimbedürftigkeit durch den MDK festgestellt worden sein.

Liegt vielleicht hier der Hase begraben? Fehlte es an den erforderlichen Genehmigungen? Wurde deine Mutter ohne diese aufgenommen? Evtl. hätte das Heim dich oder deine Mutter darüber vorab informieren müssen. Eher wahrscheinlich ist, dass das Heim deine Mutter ohne diese Genehmigungen garnicht aufgenommen hätte.

Wenn allso alle Erfordernisse für die Kurzzeitpflege bestanden hatten, das Heim dennoch nicht sämtliche Kosten erstattet bekommt, liegt es wohl an dem Erstattungsverfahren und geht deine Mutter im Grunde gar nichts an.
Demnach hat auch deine Mutter keine Schulden und ist auch zu keinen Zahlungen verpflichtet.

Du siehst, deine Anfrage lässt viel Raum zu spekulieren. Pauschal kann man nicht sagen, ob eine Zahlungspflicht besteht oder nicht. Es kann an vielen Umständen liegen. Ich hoffe, dass ich dir dennoch helfen konnte.

Besten Gruß
Heinz
 
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Alt 29.04.2006, 19:55   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,795
Standard ohne

Hallo,

der richtige Link: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=66967

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 02.05.2006, 11:40   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.04.2006
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Zitat von Heinz Balzer
Hallo Andreas,

hab den Text dort nicht gefunden, auch nicht per Suchbefehl. Wäre interessant zu wissen, wie deren Antwort ausfiel. Kann es sein, dass Infidel auch dort angefragt hat, oder war es jemand anderes?
Das war in der Tat ich. Mir fiel dann aber auf, wie schlecht jenes Unterforum dort besucht ist und recherchierte dann nach Foren die sich spezifisch mit Betreuung befassen - und fand dieses hier.

Zitat:
Hallo Infidel,

ich verstehe nicht ganz das Problem:
zum einen schreibst du, dass du nichts unterschrieben hast, bekamst aber die Rechnung. Hat deine Mutter eine Unterschrift geleistet? Bei Heimaufnahme, auch für die Kurzzeitpflege muss jemand unterschreiben, entweder die Bewohnerin selbst oder Bevollmächtigte, ob privat oder durch Gericht.
Ich habe nie einen Vertrag über die Kurzzeitpflege unterschrieben. Der einzige, den man mir vorlegte, war ein normaler Heimvertrag, den ich aber wegen fraglicher Konditionen nicht unterzeichnete.

Meine Mutter, die oft nicht orientiert ist, erzählte mir aber bei einem Besuch, daß sie einen "Mietvertrag" über ihre "neue Wohung" unterschrieben hätte. Dieser entpuppte sich als normaler Heimvertrag, wurde aber vernichtet, da meine Mutter nicht geschäftsfähig ist.

Zitat:
Welche Form der Betreuung hast du, durch private (Betreuungs-)Vollmacht oder bist du gerichtlich bestellt?
Ich bin gerichtlich bestellt; auch für den finanziellen Bereich.

Zitat:
Sodann schreibst du, das Heim hat Mist gebaut und schreibst dann, deine Mutter habe Schulden? Es weiß doch jeder, dass der- diejenige für eigene Versäumnisse aufzukommen hat, also das Heim. Anderenfalls hätte das Heim bei Aufnahme entsprechende Fragen stellen und über evtl. Eigenanteil aufklären müssen. Fand denn kein Gespräch mit der Heimverwaltung statt? Äußerst unwahrscheinlich, da die Personalien, wie u.a. die Krankenversicherung hääten geklärt und Pflegedokumentation übergeben werden müssen.
Es fand kein Gespräch statt. Sie ist direkt von einem Krankenhausaufenthalt in das Heim gekommen. Auf Anraten der Hausärztin vermittelte der soziale Dienst des Krankenhauses den Kurzzeitpflegeplatz. Von mir wurde lediglich die Krankenkassenkarte im Pflegeheim abgegeben.

Zitat:
Und schließlich gewährt die Pflegekasse Kurzzeitpflege. Diese Gewährung musste natürlich vorab beantragt und bewilligt worden sein. Und zudem muss die Heimbedürftigkeit durch den MDK festgestellt worden sein.
Bei der Krankenkasse sagte man mir, daß der Antrag auf Kurzzeitpflege-Übernahme vom Heim hätte gestellt werden müssen. Aber dies ist erst jetzt passiert.

Der MDK besuchte meine Mutter, die bis dahin Pflegestufe I hatte, im Heim, um die Pflegestufe II festzustellen. Ob dabei Heimbedürftigkeit festgestellt wurde, ist mir nicht bekannt, da ich vom MDK keinen Bericht erhalten habe.

Zitat:
Liegt vielleicht hier der Hase begraben? Fehlte es an den erforderlichen Genehmigungen? Wurde deine Mutter ohne diese aufgenommen? Evtl. hätte das Heim dich oder deine Mutter darüber vorab informieren müssen. Eher wahrscheinlich ist, dass das Heim deine Mutter ohne diese Genehmigungen garnicht aufgenommen hätte.
Doch, das Heim hat genau dies getan. Es fand ja auch kein Informationsgespräch mit dem Heim statt. Bezeichnend ist, daß das Heim erst sehr viel später und dann einige Male in falscher Form, den Antrag auf Kostenübernahme gegenüber der Krankenkasse stellte.

Zitat:
Wenn allso alle Erfordernisse für die Kurzzeitpflege bestanden hatten, das Heim dennoch nicht sämtliche Kosten erstattet bekommt, liegt es wohl an dem Erstattungsverfahren und geht deine Mutter im Grunde gar nichts an.
Demnach hat auch deine Mutter keine Schulden und ist auch zu keinen Zahlungen verpflichtet.

Du siehst, deine Anfrage lässt viel Raum zu spekulieren. Pauschal kann man nicht sagen, ob eine Zahlungspflicht besteht oder nicht. Es kann an vielen Umständen liegen. Ich hoffe, dass ich dir dennoch helfen konnte.

Besten Gruß
Heinz
Noch einmal vielen Dank, Heinz. Die Lage ist in der Tat verworren.

Es würde mich natürlich sehr freuen, wenn du mir nach diesen Erläuterungen noch einmal weiterhelfen könntest.

Infidel
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Alt 19.05.2006, 16:49   #6
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Infidel,

urlaubsbedingt erst jetzt meine Antwort. Ich bitte um Nachsicht.

Die Angelegenheit ist so chaotisch auch nicht, zumal die Geschäftsunfähigkeit deiner Mutter festgestellt wurde, also ihre Unterschrift nicht wirksam wurde und ihre Erklärung nur bedingt berücksichtigt werden kann und im Zweifel ebenfalls aufgrund der Geschäftsunfähigkeit angezweifelt werden kann.

Da du keine Erklärung und auch keine Unterschrift geleistet hast, handelt es sich um sogenannte faktische Verhältnisse. Das sind Rechtsverhältnisse, die lediglich auf Leistung und entsprechender Gegenleistung beruhen. Das heißt, das Heim hat lediglich die Vergütung zu beanspruchen, deren Leistung sie erbracht hat.

Empfänger der Leistungen war deine Mutter. Hätte sie ausreichende Mittel, die Leistungen zu vergüten, wärst du gehalten, die Kosten auch zu begleichen. Jetzt ist sie mittellos. Heißt, sie hat Leistungen empfangen und zwar in Kenntnis des Heimes, für die sie nicht aufkommen kann und konnte. Derartige Leistungen nennt man gemeinhin Schenkung.

Dass das Heim noch einen Anspruch gegenüber dem Kostenträger, sprich Kommune geltend machen kann und in wie weit, ist ausschließlich die Angelegenheit des Heimes.

Jetzt könnte man/frau annehmen, das Heim macht gegenüber dem Kostenträger nur einen Anspruch des Leistungsempfänger, sprich deiner Mutter, also stellvertretend für sie geltend. Da du ihr Betreuer bist, wäre es zudem dein Part und nicht des Heimes.

Wie man/frau es auch dreht und wendet, das Heim hat m.E. keinen weiteren Anspruch auf Erstattung irgendwelcher Leistungen, als den, der vergütet wurde. Der Rest ist geschenkt. Sie haben schlicht Leistungen erbracht, die sie nicht hätten erbringen müssen. Da sie es dennoch taten, waren sie sehr caritativ und dürfen die Forderung gewinnmindernd abschreiben.

Ich an deiner Stelle würde den Ball immer wieder an das Heim zurückgeben. Es ist und war ausschließlich deren Angelegenheit und nicht die deiner Mutter und auch nicht deine stellvertretend für deine Mutter.

Besten Gruß
Heinz
 
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Alt 15.07.2006, 06:09   #7
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Registriert seit: 27.04.2006
Beiträge: 3
Standard

Hallo Heinz,

habe auch erst jetzt wieder hier reingesehen und danke dir auch dieses mal für deinen sachkenntnisreichen Rat.

Zwischenstand im Moment ist: Als Rechtsbeistand des Heimes ließ mir eine Anwältin einer anscheinend größeren Hamburger Kanzlei Anfang Mai ein gerichtliches Mahnschreiben zukommen. Ich antwortete dem Gericht, daß ich der Forderung widerspreche.

Eine kurze Recherche im Internet ergab übrigens, daß die Trägerin jener Kanzlei mit dem Klinikbetreiber liiert ist - ein Schelm, wer dabei böses denkt.

Zwei Wochen später erreicht mich dann ein Schreiben obiger RA, in der sie fragt, wie ich denn dazu komme, die Forderung abzulehnen, sie sei ja rechtens (wieso muß sie dann dafür vor Gericht ziehen?) und enorme weitere Kosten durch eine Verhandlung auf mich und meine Mutter zukommen könnten.

Ich schrieb ihr, wie mir beim FDR geraten und dann auch von dir bestätigt, daß kein Vertrag existiere, etc. Seitdem: Nichts.

Ich denke nicht, daß nun noch etwas nachkommen wird. Kaum vorstellbar, daß sie sich mit dem Einreichen einer Klageschrift so lange Zeit lassen würden.

Und um es auch hier noch einmal zu betonen: Ich habe es nicht darauf angelegt, diese Leistungen zu erschleichen oder mich um ihre Bezahlung zu drücken - ich hätte sie nie akzeptiert, wenn man mit mir die Kosten und wer sie zahlen muß erörtert hätte. Ich finde es sehr ärgerlich, daß man anscheinend versucht hat, die Unwissenheit von Patienten und Angehörigen auszuloten und gegebenfalls auszunutzen.

Und gerade auch deswegen und alles in allem vielen Dank noch einmal für die Hilfe, die ich auch in diesem Forum empfangen habe!

Infidel
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heim, heimkosten, heimvertrag, kurzzeitpflege, schulden

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