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Vorbetreuer will Ablösesumme

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorbetreuer will Ablösesumme im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo! Ist es gängige Praxis, dass ausscheidende Betreuer für die Abgabe ihrer Betreuungsfälle an einen Nachfolgebetreuer Geld verlangen? Im konkreten ...


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Alt 08.02.2011, 10:47   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.12.2010
Ort: Köln
Beiträge: 4
Standard Vorbetreuer will Ablösesumme

Hallo!
Ist es gängige Praxis, dass ausscheidende Betreuer für die Abgabe ihrer Betreuungsfälle an einen Nachfolgebetreuer Geld verlangen?

Im konkreten Fall ist es so, dass die noch tätige Betreuerin mich in die Betreuungen einarbeiten möchte (was mir sicherlich auch zugute kommt, da ich momentan noch ehrenamtliche Betreuuerin mit wenig Berufserfahrung bin und plane, mich als Berufsbetreuerin selbständig zu machen). Für die Einarbeitungszeit möchte sie 44€/Stunde. Geplant sind 6 Stunden pro Betreuungsfall. So würde sich die Ablösesumme pro Betreuung auf 264€ belaufen - unabhängig vom Status/der Wohnsituation des Betreuten und der Gesamtdauer der Betreuung.

Wer hat schon einmal Betreuungen von ausscheidenden Betreuern erhalten und wie gestaltete sich da die Übergabe?

Ich bin für alle Erfahrungsberichte dankbar, um meine Situation realistisch bewerten und eine vertretbare Entscheidung treffen zu können.
Kölnerin 2010 ist offline  
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Alt 08.02.2011, 11:12   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Iss mir völlig unverständlich, noch nie begegnet und auch noch nie gehört... zumal mir auch überhaupt keine Rechtsgrundlage einfällt.

Ne Verfahrensübergabe ist eher - jedenfalls läuft das bei mir so - ne kollegiales Geschehen, bei dem man auch später nochmal nachfragen kann.
Wenn mir das passieren würde, würde ich beim AG meine Übernahmebereitschaft für die Betreuungen zurücknehmen, und zwar aus genau dem Grund, weil ich nicht bereit bin die Übernahmen zu finanzieren.

Gr. R
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Rudi ist offline  
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Alt 08.02.2011, 11:20   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Zitat von Kölnerin 2010 Beitrag anzeigen
Wer hat schon einmal Betreuungen von ausscheidenden Betreuern erhalten und wie gestaltete sich da die Übergabe?
Hallo Kölnerin,

das hört sich für mich so an als wollte eine Betreuerin ihren Beruf aufgeben und dir alle ihre Fälle übertragen??

Hier versucht sie offenbar noch einmal etwas Geld durch den "Verkauf" ihrer Betreuungsverfahren zu machen.
Da geht es mir wie Rudi das mir keine rechtliche Grundlage für so etwas einfällt.

Wenn du sie jedoch quasi als Coach beschäftigen willst um dich in die Tätigkeit eines Berufsbetreuers einzuarbeiten wäre dies deine eigene wirtschaftliche Entscheidung.

Wenn du noch ehrenamtliche Betreuerin bist würde die Vorbetreuerin bei Abgabe an dich nach §5 Abs. 5 VBVG jedoch sowieso noch eine zusätzliche Zahlung erhalten.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 08.02.2011, 12:39   #4
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 20.07.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 57
Standard

Hallo AGW

bin mir nicht sicher ob das Gesetz in diesem Falle zur Anwendung kommt. Ich denke der Vorbetreuer hat diesen Anspruch nur wenn die Betreuung nachfolgend als ehrenamtliche Betreuung weitergeführt wird. Wenn ich Kölnerin aber richtig verstanden habe, erfolgt mit der Übernahme der Betreuungen auch ein Statuswechsel von Ihr, so dass sie die Betreuungen als Berufsbetreuerin weiter führt.
In diesem Falle würde nach meinem Verständnis dieser Paragraph nicht greifen, weil es eine Übergabe an einen Berufsbetreuer wäre.
Wieso sollte also die Staatskasse 2x bezahlen?

Als Berufsbetreuer darf das Vormundschaftsgericht davon ausgehen, dass man die Fähigkeiten besitzt sich in die bestehenden Fälle einzuarbeiten. Ebenso wie man von der vorherigen Betreuerin erwarten kann, dass es eine saubere Übergabe gibt auf dessen Grundlage der nachfolgende Betreuer (oder Betreuerin) aufbauen kann.

Daher kann ich mich den Vorredner nur anschließen.
Ich finde dieses Verfahren nicht legitim und oder um es gelinge zu sagen eine Sauerei und ich weiss nicht wie man auf die Idee kommen kann das dort ein Anspruch in irgendeiner Form besteht. Es ist zwar in verschiedenen Bereichen üblich Geld für die Praxisübernahme zu bezahlen, jedoch denke ich nicht dass da eine vergleichbare Situation mit einer Arztpraxis oder einer sonstigen Kanzlei besteht.
Für eine Praxis/Kanzlei ist es viel Geld wert einen bestehenden Patienten oder Mandantenstamm zu übernehmen, da man sich sonst erst selber einen Namen machen oder Mandanten aqurieren muss, was viel Zeit kostet. Daher schafft ein Patientenstamm erstmal ein gesichters Einkommen und ist eine gute Grundlage.
Als Berufsbetreuer wird man vorgeschlagen, ein aquiriren von Betreungsfällen ist meiner Meinung nach kaum möglich. Anderseit haben die Betreuten auch keine grosse Auswahl von wem sie sich betreuen lassen. Daher sehe ich ein Betreuungsbüro nicht als normale Praxis. (Sorry für die längere Anmerkung)

Geändert von Steffenji (08.02.2011 um 12:42 Uhr)
Steffenji ist offline  
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Alt 08.02.2011, 12:56   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Zitat von Steffenji Beitrag anzeigen
In diesem Falle würde nach meinem Verständnis dieser Paragraph nicht greifen, weil es eine Übergabe an einen Berufsbetreuer wäre.
Wieso sollte also die Staatskasse 2x bezahlen?
HAllo Steffenji,

da stimme ich dir natürlich zu. Leider hat Kölnerin sich nicht zu den näheren Umständen geäußert (oder eine Vorstellung geschrieben ) .
Wenn sie schreibt das sie "plant sich selbstständig zu machen" kann das ja viel heißen. Aber vielleicht klärt sie uns dazu ja noch auf.

Zu deinem Beispiel mit der Praxis sehe ich doch gewisse Ähnlichkeiten zu anderen Berufsgruppen. Wenn ein neuer Betreuer den gesamten Bestand eines in Rente gehenden Berufsbetreuers übernehmen würde dann hätte er ja schon erst einmal ein gewisses Auskommen und es wäre auch eine Grundlage für eine weitere Arbeit.
Aber ob das auch die Gerichte so mitmachen wenn ihnen dies bekannt ist möchte ich bezweifeln.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 08.02.2011, 14:56   #6
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Ich hab mir das nochmal durchgelesen.
Auf´n Punkt gebracht fangen jetzt die Betreuer an, ihre Fälle zu verkaufen.
Wenn die AltBetreuerin gut besattelt war und 50 Betreuungen hatte, macht sie auf die Art und Weise n Schnitt von 13.200,- €.

Hier reissen Sitten ein ....
*kopfschütteln
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Rudi ist offline  
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Alt 08.02.2011, 16:06   #7
Gesperrt
 
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Ort: Köln
Beiträge: 4
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An alle Vorredner/Schreiber ein herzliches Dankeschön für die Stellungnahmen!

Zur Klärung meiner Position: Ich habe momentan eine ehrenamtliche Betreuung und bin Vollzeit Arbeitnehmerin (Rehaklinik). Mit der Übernahme von 10 Betreuungen, die mir von der Betreuerin angeboten wurden, würde ich dann ab dem Übernahmezeitpunkt auch als Berufsbetreuerin abrechnen können. Mein Plan ist, ab diesem Zeitpunkt meine feste Stelle auf 20 Stunden zu reduzieren. Die weitere Aufstockung an Betreuungen wäre dann von den Bestellungen abhängig, die ich vom Gericht bekomme (dort habe ich mich auch schon vorgestellt und positives Feed-Back bekommen). Parallel dazu würde ich dann meine Festanstellung kündigen...

Ich denke auch, dass daher §5 Abs. 5 VBVG nicht greifen wird und die Vorbetreuerin nicht noch einen weiteren Monat nach Übergabe abrechnen kann.

Ihr habt alle völlig recht, dass diese Praxis, Ablösesummen für Betreuungen zu verlangen, keine rechtliche Grundlage hat und den Berufsstand in keinem schönen Licht erscheinen lässt.

Natürlich sehe ich für mich als Anfängerin (mit theoretischen Grundlagen durch das IFB -Zertifikat - Berufsbetreuerin) in der Übergabevereinbarung auch die Chance, eine Menge Wissen vermittelt zu bekommen. Von daher wäre es mir die Sache schon fast wert mit 2640€ für 10 Betreuungen. Allerdings bin ich auch nicht bereit für weitere Betreuungen, die sie mir angeboten hat, nochmal in die Tasche zu greifen.

Aus all Euren Beiträgen entnehme ich schlussendlich, dass Ihr
1. von Übergabe-Summen noch nie etwas gehört habt und dass dies nicht gängige Praxis unter Berufsbetreuern ist
2. es keine rechtliche Grundlage gibt
3. es meine eigene Entscheidung ist, ob ich mit auf diesen Deal (der mir natürlich auch mit einem Schlag den Statuswechsel beschert) einlasse oder es bleiben lasse.
Kölnerin 2010 ist offline  
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Alt 08.02.2011, 17:04   #8
nam
Stammgast
 
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Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard @Kölnerin2010

Eine rechtliche Grundlage dürfte wie o.a. nicht bestehen.

Ausserdem wird die Betreuung dir dann ja vom Gericht durch Beschluss zugewiesen. Ergänzend könnte man ja noch die betreffenden Betreuungsgerichte mal über solche Praktiken der Betreuungsperson informieren...... nicht das demnächst noch Betreuungen bei Ebay versteigert werden.....Kopfschüttel!

Viel Erfolg beim beruflichen Einstieg in die Rechtswelt der Betreuung!

lg nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 08.02.2011, 21:01   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Beiträge: 8,576
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Moin Kölnerin

"Aus all Euren Beiträgen entnehme ich schlussendlich, dass Ihr
1. von Übergabe-Summen noch nie etwas gehört habt und dass dies nicht gängige Praxis unter Berufsbetreuern ist
2. es keine rechtliche Grundlage gibt
3. es meine eigene Entscheidung ist, ob ich mit auf diesen Deal (der mir natürlich auch mit einem Schlag den Statuswechsel beschert) einlasse oder es bleiben lasse."

So isses.

Der Verlauf der Diskussion wurde auch durch Deine etwas unpassende Überschrift bestimmt: "Vorbetreuer will Ablösesumme".
In Deiner ersten Beschreibung ging es aber nicht so sehr um eine "Ablösesumme" im klassischen Sinne, sondern um ein Begleitendes Coaching (agw hat's so genannt). Das ist was anderes und unterliegt Deiner Entscheidung, ob du das haben willst und sogar auch zu welchem Preis (du kannst ja noch handeln).

Ein Betreuerkollege von mir hat aus gesundheitlichen alle seine Betreuungen abgegeben. Deshalb wurde zwei neue Betreuer in den Kreis der hiesigen Berufsbetreuer aufgenommen, die fast alle Betreuten übernommen haben. Da war nicht einmal der Gedanke an eine "Ablösesumme", es wäre mit Sicherheit sonst böses Blut geflossen.


MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 08.02.2011, 23:43   #10
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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Einarbeitung ist ja im Prinzip nicht schlecht, aber so klingts sehr unseriös und nicht kollegial...

Ein andere Frage kommt mir noch zu dem "Handel" :
Was sagen das Gericht bzw. die Betreuungsbehörde denn dazu, dass Klienten an einen anderen Betreuer weitergegeben werden?
Ich kann mir grade nicht vorstellen, dass die da nicht auch mitreden wollen. Hier ist es so, dass der Betreuer zum Klienten passend gewählt wird, so dass paketweises "abtreten" dem irgendwie widerspricht.
gonzo ist offline  
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ablöse, betreuungsabgabe, einarbeitung, erfahrungen, vorbetreuer

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