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Betreuervergütung mittellos/vermögend

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuervergütung mittellos/vermögend im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zum Tag der Antragstellung der Betreuervergütung war die Betreute vermögend (Girokonto mit 3.500€). Mittlerweile ist so viel Geld vom Konto ...


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Alt 21.02.2011, 15:15   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.09.2010
Beiträge: 11
Standard Betreuervergütung mittellos/vermögend

Zum Tag der Antragstellung der Betreuervergütung war die Betreute vermögend (Girokonto mit 3.500€). Mittlerweile ist so viel Geld vom Konto abgegangen, dass nur noch 1.600€ drauf sind.
Wird sie jetzt als vermögend oder mittellos abgerechnet?
inesmaus ist offline  
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Alt 21.02.2011, 15:36   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Hallo inesmaus,

i.d.R. ist der Tag des Vergütungsbeschlusses der Stichtag.

Wenn kein Geld mehr da ist musst du dies dem Gericht mitteilen und deinen Antrag ändern so das aus der Staatskasse gezahlt werden soll.

Ob du deine Rechnung anteilig als vermögend gegen die Staatskasse beantragen kannst wird regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Da solltest du den zuständigen Rechtspfleger befragen.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 21.02.2011, 16:23   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.09.2010
Beiträge: 11
Standard

verstehe ich es richtig:
der Betreuer erhält dann die Vergütung für "vermögend" - aber aus der Staatskasse?
inesmaus ist offline  
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Alt 21.02.2011, 17:35   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Das hast du richtig verstanden.

Siehe auch: VBVG-Rechtsprechung ? Betreuungsrecht-Lexikon

Näheres dazu erfährst du bei deinem Gericht.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 23.02.2011, 13:36   #5
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Aaaalso, da hatten wir gestern ne Fortbildung zu, und wenn ich's recht (...) verstanden habe, ist es anders:
Die Staatskasse zahlt bloß bei Mittellosen; dann ergeht der Beschluß, daß - bei uns in Hamburg die Justizkasse - zahlt.
Bei Vermögenden ergeht der Beschluß an den Betreuten, daß der Betreuer sich den Betrag aus dem Vermögen entnehmen darf.

Generell hieß es, daß es in einem Abrechnungszeitraum nur eine Einstufung geben könne, also entweder "mittellos" oder "vermögend".

Das steht im Widerspruch zu den anderen Urteilen im BtPrax ("tagesgenau"), aber da hab ich auch nicht nachgefragt (wie peinlich - ohne Laptop inner Fortbildung...).
 
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vbvg, vergütung


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