Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuervergütung mittellos/vermögend im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zum Tag der Antragstellung der Betreuervergütung war die Betreute vermögend (Girokonto mit 3.500€). Mittlerweile ist so viel Geld vom Konto ...
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21.02.2011, 15:15 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.09.2010
Beiträge: 11
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Betreuervergütung mittellos/vermögend
Zum Tag der Antragstellung der Betreuervergütung war die Betreute vermögend (Girokonto mit 3.500€). Mittlerweile ist so viel Geld vom Konto abgegangen, dass nur noch 1.600€ drauf sind.
Wird sie jetzt als vermögend oder mittellos abgerechnet? |
21.02.2011, 15:36 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo inesmaus,
i.d.R. ist der Tag des Vergütungsbeschlusses der Stichtag. Wenn kein Geld mehr da ist musst du dies dem Gericht mitteilen und deinen Antrag ändern so das aus der Staatskasse gezahlt werden soll. Ob du deine Rechnung anteilig als vermögend gegen die Staatskasse beantragen kannst wird regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Da solltest du den zuständigen Rechtspfleger befragen. Gruß, Andreas
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21.02.2011, 16:23 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.09.2010
Beiträge: 11
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verstehe ich es richtig:
der Betreuer erhält dann die Vergütung für "vermögend" - aber aus der Staatskasse? |
21.02.2011, 17:35 | #4 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Das hast du richtig verstanden.
Siehe auch: VBVG-Rechtsprechung ? Betreuungsrecht-Lexikon Näheres dazu erfährst du bei deinem Gericht. Gruß, Andreas
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23.02.2011, 13:36 | #5 |
Gast
Beiträge: n/a
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Aaaalso, da hatten wir gestern ne Fortbildung zu, und wenn ich's recht (...) verstanden habe, ist es anders:
Die Staatskasse zahlt bloß bei Mittellosen; dann ergeht der Beschluß, daß - bei uns in Hamburg die Justizkasse - zahlt. Bei Vermögenden ergeht der Beschluß an den Betreuten, daß der Betreuer sich den Betrag aus dem Vermögen entnehmen darf. Generell hieß es, daß es in einem Abrechnungszeitraum nur eine Einstufung geben könne, also entweder "mittellos" oder "vermögend". Das steht im Widerspruch zu den anderen Urteilen im BtPrax ("tagesgenau"), aber da hab ich auch nicht nachgefragt (wie peinlich - ohne Laptop inner Fortbildung...). |
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vbvg, vergütung |
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